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Bundesregierung

Neuer Polizeibeauftragter: „Willkür sind Tür und Tor“ geöffnet

Die Ampelregierung plant die Einsetzung eines Polizeibeauftragten. Dieser soll „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen“ bei der Bundespolizei und weiteren Polizeiämter des Bundes „aufdecken und untersuchen“. Der stv. Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft der Bundespolizei übt im Gespräch mit Apollo News harte Kritik an dem Vorhaben.

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Mithilfe eines neuen Gesetzes schafft sich die Bundesregierung einen weiteren „Beauftragten“ für seine Sicherheitsbehörden: Laut Gesetzestext soll ein Polizeibeauftragter „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen“ bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt aufdecken und untersuchen. Der Politiker, der dieses Amt als Erstes übernehmen soll, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Polizist, Uli Grötsch.

Gemäß dem „Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ ist der Beauftragte dazu berufen, aufgrund von Meldungen von Bürgern und Beschäftigten der Polizeibehörden tätig zu werden. Bei letzterem ist der Polizeibeauftragte verpflichtet, aktiv zu werden. Er nimmt dann die Untersuchung auf und geht den gemeldeten Sachverhalten nach. „Nach Abschluss der Untersuchungen erstellt der Polizeibeauftragte einen Bericht, wenn der Sachverhalt aus ihrer oder seiner Sicht besondere Bedeutung aufweist“, heißt es im Gesetzestext weiter.

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Kritik äußerte der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft der Bundespolizei (DPolG BPOL), Manuel Ostermann. Im Gespräch mit Apollo News erklärt er: „Der Polizeibeauftragte kommt aufgrund der Eingriffstiefe einem parlamentarischen Kontrollorgan gleich“. Er müsse deshalb nach „unserer festen Überzeugung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert werden“. Anders als in den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg, in denen der Polizeibeauftragte laut Ostermann eine vermittelnde Rolle einnimmt, soll der Polizeibeauftragte beim Bund „parallele Ermittlungs- und Kontrollkompetenzen zur Justiz, Staatsanwaltschaften und Behörden bekommen.“

Weiter führte er aus: „Dieser Beauftragte in Verbindung mit dem neuen Bundesdisziplinargesetz öffnet politischer Willkür, Tür und Tor“. Der Fall Schönbohm sei dafür ein hervorragendes Beispiel. „Laufbahnbeamte werden so indirekt zu politischen Beamten und man kann Beamte ohne rechtskräftiges Urteil per Disziplinarverfügung aus dem Dienst entfernen“, so Ostermann. Ein „Aushebeln der Gewaltenteilung wird somit von einer rhetorischen Möglichkeit zu einer realen Bedrohung“. Laut Ostermann gebe es rote Linien in einem Rechtsstaat – „und das aus guten Gründen“.

Ostermann stellt klar: „Diese rote Linie wird hier überschritten und das völlig sachgrundlos. Wir werden diese Vorhaben nicht einfach so stehen lassen, versprochen.“

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