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Schwere Straftat

Neue EU-Verordnung: „Hassrede“ auf einer Stufe mit Terrorismus

Das EU-Parlament hat eine Resolution verabschiedet, durch die Hassrede kriminalisiert werden soll. Damit stünden die Straftatbestände „Hass und Hetze“ auf einer Stufe mit Terrorismus und Menschenhandel.

Diliff, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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„Rechtsextreme und Populistinnen und Populisten nutzen Hass und Hetze gegen Frauen und queere Menschen als politisches Instrument“, schreiben die Grünen EU-Abgeordneten Pierrette Herzberger-Fofana und Alexandra Geese in einer Stellungnahme zu einer neuen EU-Verordnung, die darauf abzielt, Hassrede zu einem besonders schwerwiegenden Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Damit würde „Hass und Hetze“ in eine Kategorie mit Terrorismus und Menschenhandel fallen.

Die Abstimmung zu der Verordnung fand am Donnerstag, dem 18. Januar, statt und wurde mit 397 Stimmen dafür und 121 dagegen angenommen. Es gab lediglich 26 Enthaltungen, hauptsächlich von einigen Linken, die befürchten, dass das Gesetz dazu genutzt werden könnte, anti-israelische Stimmen zu unterdrücken. Nur die beiden rechts-konservativen Fraktionen, ECR und ID, stimmten dagegen, während alle linken und die mitte-rechts Partei EPP die Resolution unterstützten.

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Das Dokument verfolgt zwei Hauptziele: die Einbeziehung von Hassrede in die EU-Verbrechen, die in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, auch bekannt als EU-Vertrag, aufgeführt sind und besonders schwerwiegende Straftaten mit grenzüberschreitenden Dimensionen wie Terrorismus, Menschenhandel, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche und organisierte Kriminalität umfassen. Diese Straftaten unterliegen EU-weiten Mindestregeln hinsichtlich Definitionen und Strafen. Neue Kriminalitätsbereiche können ebenfalls aufgenommen werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Kriterien schwerer Kriminalität.

Gemäß der offiziellen Erklärung verdient Hassrede dieselbe Bezeichnung, da sie nicht nur eine Einzelperson oder eine Gemeinschaft betrifft, „sondern auch die Gesellschaft als Ganzes, indem sie die Grundlagen der EU untergräbt“, während soziale Medien ihr sofort eine „grenzüberschreitende Dimension“ verleihen.

Das Zweite in der Resolution betonte Ziel besteht darin, die Definition von Hassrede und Hassverbrechen auf mehrere zusätzliche Opferkategorien auszudehnen. Derzeit definieren EU-Gesetze sie als Hass nur gegenüber einer bestimmten Rasse, Hautfarbe, Religion, Nationalität oder Ethnizität, was linke Gesetzgeber in der heutigen Welt als bei weitem nicht ausreichend bezeichnen.

Daher fordert das Dokument, die Definition auf „Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, Geschlechtsmerkmale, Alter, Behinderung und jede andere grundlegende Eigenschaft“ auszudehnen. Ohne eine objektive Definition ist es leicht vorstellbar, dass die letzte als Blankoscheck fungiert, um alles abzudecken, was jemanden beleidigen könnte.

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