Schweiz
Neue Anordnung vom Bund: Polizei muss die Hautfarbe bei Fahndungen verschweigen
In der Schweiz dürfen Fahndungen keine Angaben zur Hautfarbe des Gesuchten mehr enthalten. Das hat das Bundesamt für Polizei entschieden. Auslöser war eine Beschwerde einer ausländischen Behörde.
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In der Schweiz dürfen Polizisten bei Fahndungen keine Hautfarbe mehr angeben. Das berichtet Blick und verweist dabei auf ein offizielles Schreiben des Bundesamts für Polizei, das der Zeitung vorliegt. Demnach ist es seit vergangenem Freitag Polizisten untersagt, die Hautfarbe eines gesuchten Täters in das Schweizer Fahndungssystem Ripol einzutragen. Ausgelöst worden sei diese Änderung durch eine offizielle Beschwerde einer ausländischen Behörde, heißt es weiter.
Während die neue Vorschrift Berichten des Blick zufolge in Polizeikreisen auf Widerstand trifft, zeigt sich der Bund davon unberührt. „Die Hautfarbe als Bestandteil eines Signalements in der Ausschreibung wurde schon einige Zeit reflektiert“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage der Zeitung. Entsprechend sei die Angabe in Personenbeschreibungen schon länger kaum genutzt und nur in weniger als einem Prozent der Einträge im Fahndungssystem genannt worden.
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Hintergrund der Entscheidung sind immer wieder aufkommende Diskussionen über sogenanntes „Racial Profiling“ der Polizei. Unter anderem hatte in der Schweiz im Jahr 2021 ein Fall für Kritik gesorgt, bei dem ein Schweiz-Kenianer am Hauptbahnhof von Zürich einer Personenkontrolle unterzogen wurde. Daraufhin sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Rüge gegenüber der Schweiz aus. Die Begründung: Die Schweizer Gerichte hätten nicht ausreichend geprüft, ob diskriminierende Gründe die Ursache für die Personenkontrolle gewesen waren.
In Deutschland ist die Angabe der Hautfarbe des Täters in Fahndungen nach wie vor üblich. Dennoch gibt es auch hierzulande immer wieder Kritik von Links an der vermeintlichen „Racial Profiling“-Praxis der Polizei. In Berlin wurde unter anderem aus diesem Grund 2020 das sogenannte „Antidiskriminierungsgesetz“ eingeführt, das erstmalig die Beweislast bei Diskriminierungsvorwürfen gegen Polizisten umdrehte. Somit muss seitdem nicht mehr der vermeintlich Diskriminierte seine Diskriminierung beweisen, sondern der Polizist beziehungsweise die Polizeibehörde, dass keine Diskriminierung erfolgt ist.
Gesucht wird: ein Mensch
(m,w, d). Na dann viel Spaß bei der Fahndung….
Gesucht wird ein „Lebewesen“.
Das Wort Mensch: könnte diskriminierend sein.
Ja vielleicht definiert sich diese Person als Hund.
Gesucht wird „Irgendetwas“.
Vielleicht definiert sich der/die/dasjenige ja auch als Zombie.
@Lupo A: Irgendetwas ist ja immer…
Mensch ist meistens Hochwertwort der politisch Korrekten…
Fahndung: Für jemanden, der sich als Hund identifiziert, wäre dann die Tierrettung zuständig?
Mann mit 2 Armen und 2 Beinen vielleicht?
… das ist noch zu konkret und daher diskriminierend … vielleicht wäre es besser, nach einer mehr oder minder intelligenten Lebensform zu fahnden …
“ intelligent“ als importierter Straftäter?
Gesucht werden Menschen und MenschenInnenen 😅
Täterbeschreibung, gesucht wird nach einem “ ES“.
Wir bitten die Bevölkerung nicht bei uns anzurufen.
haha, das gibts wirklich.
muss an norwegische berichte in medien denken: person verletzte person
in der schweiz gilt uebrigens das gleiche hautfarbenverschweigegesetz bei fahndungen.
fein, wie *sie* sich wieder alle einig sind.
der m-pakt hat eben doch ein nicht unerhebliches gewicht.
🙁 sorry, habe bullshit geschrieben, weil ich dachte, der artikel handelt von D.
„Racial Profiling“ ist ein national wie international gern geäußerter, beliebter Vorwurf, aber letztlich ein ungenaues Wischiwaschi-Phänomen. Aufgrund von Erfahrungen/Wissen und einer bestimmten Situation (Suche nach Kiosk-Räuber mit Merkmalen) werden selektiv Personen kontrolliert. Kein Racial Profiling hieße, wenn man einen dunkelhäutigen jungen Drogenverkäufer sucht, müssen erst mal die 70-jährige Seniorin mit Pudel auf der Parkbank und der 45-jährige weiße Bankangestellte verhört werden. Wegen der statistischen Repräsentativität und Fairness. Klar kann die Polizei auch mal „den Falschen“ anhalten, das liegt in der Natur der Sache. Und klar ist der Unschuldige etwas sauer. Aber: Man sieht Menschen ihre Kriminalität ja nicht an der Nasenspitze an.
Mit der Schweiz geht es auch immer mehr bergab!
Von wegen Vorzeige-Demokratie….
Shit happens.
Das wird dem hier kommentierenden Besser-Schweizer aber gar nicht gefallen.
Guten Morgen…musste dies auch lesen und kot….der Bund hat dies veranlasst aufgrund das sie von einer ausländischen Behörde dazu angehalten wurde…und die unseren Spielen mit…🤢🤢🤮
Ich fühle mich als Schweizer angesprochen. Ja, wir übernehmen fast jede Dummheit aus D und auch anderen Shit-holes, aber manchmal sind wir sogar Avantgarde wie man sehen kann. Auch in der Schweiz gilt bei Migration: alle (ca. 70%) gegen die SVP. Ist ähnlich wie in D, nur das die SVP mitregiert und manchmal das Schlimmste verhindern kann. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben, wie man sieht.
In CH und DEppenland haben Kriminelle mehr Rechte und Schutz als der brave Bürger. Nennt sich: neue Realität. 🤮
Kunststück mit 400,000 deutschen
Na das wird die Fahndungserfolge sicherlich massiv steigern! 🫣
Ja, die Fahndung kann man sich dann auch gleich sparen. War sowieso immer der Uwe.
Frage ich mich bei uns schon seit Jahren, warum die sowas überhaupt noch publik machen wenn solche Meldungen eh keinen Inhalt mehr haben
Die Illusion des Rechtsstaats muss aufrechterhalten werden, nicht nur für das Volk, sondern für die Polizeibeamten selbst. Natürlich soll der migrantische Täter nicht gefunden werden, der würde später auch in den Statistiken auftauchen, aber man tut jedenfalls so, als ob, und alle sind zufrieden.
Darf man wenigstens die Dimensionen der Nasenlöcher und den Umfang der Hauptbehaarungsdecke (kurz Skalp) – natüüüürlich ohne Färbung und Länge! – bekannt geben?
Blick Zitat: „Der Entscheid sei sorgfältig geprüft worden. Laut dem Schreiben müsse die Hautfarbe ‚in der heutigen vielschichtigen Gesellschaft kritisch hinterfragt werden‘. Sie gelte als unterschiedlich wahrgenommenes und daher nicht eindeutig definierbares Merkmal. Gegenüber Blick bestätigt das Fedpol die Änderung.“
Sehr merkwürdig, bei allen Black-Lives-Matter- und „Es gibt keinen Rassismus gegenüber Weißen!“-usw.-Ideologien scheint die Hautfarbe klar erkennbar zu sein. Ist das Geschlecht heutzutage noch ein konsensfähig wahrgenommenes Merkmal von Menschen? Sonst bitte bei der Fahndung weglassen.
Naja, für die Schweizer Behörden ergeben sich zwei Vorteile, wenn sie den Täter aufgrund der mangelhaften Täterbeschreibung nicht zu fassen kriegen:
Zum einen werden sie seltener von den Täter-Anwälten wegen Diskriminierung verklagt. Und zum anderen schaut die Statistik in Punkto Ausländerkriminalität gleich viel besser aus.
Unschön ist es nur für den Leumund dunkelhäutiger Menschen in der Schweiz. Wenn die Hautfarbe nicht mehr erwähnt wird, wird die Bevölkerungsmehrheit zukünftig grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich um einen dunkelhäutigen Täter handelt (auch dann, wenn es gar nicht der Fall ist…). Das ist wie bei uns: Stellen Sie sich einmal vor Ihrem inneren Auge „Einmann“ vor…
Gesucht wird eine Person (m/w/d). Nähere Angaben sind aus rechtlichen und Datenschutzgründen nicht bekannt.
Die „Ausländische Behörde“ sitzt in Brüssel?
Eine die namentlich nicht genannt werden darf.
EinBehörde!
Die Nennung der Behörde kann diskriminierend sein.
Das Nachfragen des Namens auch!
„Die „Ausländische Behörde“ sitzt in Brüssel?“
Das ist gesichert sicher, denn Russland wird es garantiert nicht gewesen sein
Nichteinmal mehr „wirkt sonnengebräunt“ oder „südländisches Erscheinungsbild“? Da bleibt von der Sprachakrobatik nur „krauses, dunkles Haar“.
Da könnten sich dann aber Glatzköpfe diskriminiert fühlen! Die Beschreibung wird dann wie in Hengasch lauten: Mensch, Hemd, Hose
Gesucht wird nach einem Täter*in.
Jetzt mal ganz böse…..
in den meisten Fällen ist diese Beschreibung eh nicht notwendig.
Sarkasmus aus!
Mich würde die „ausländische Behörde“ interessieren! Warum darf die nicht genannt werden?
Nicht aufregen, es wird nur der Migrationspakt von Marrakesch umgesetzt.
„Nicht aufregen, es wird nur der Migrationspakt von Marrakesch umgesetzt.“
Der die Name In sollte statt Johanna besser MERKEl sein.
Überzeugungen sind an die Bezugsgruppe gebunden.
Wenn eine Gesellschaft beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser oder Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), werden Probleme der Gartenzwerge verschwiegen und der Schlümpfe dramatisiert.
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann Gruppendenken nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Ja, *jetzt* ergibt Ihr Verständnis des Myside-Bias Sinn. Nun müssen Sie das aber auch so oft posten wie zuvor.
Neues Buch
Wo ist das Problem? Schwarz ist physikalisch gesehen keine Farbe.
Das wird in Deutschland (inoffiziell) ebenfalls seit einiger Zeit praktiziert. Zwar noch nicht bei der Fahndung, aber in der Berichterstattung.
Ich glaube nicht, dass diese Maßnahme alleine Racial Profiling gänzlich verhindern kann. Zumindest aber ein Anfang.
Racial Profiling ist richtig und wichtig!
Sieht die schweizer Polizei offensichtlich anders.
Am besten auch noch Geschlecht, Grösse und Gewicht….aus Datenschutzgründen
soooo souverän ist also unsere Schweiz!
Der EUGH also, die Schweiz ist nicht in der EU. Ich denke, dass es da noch Diskussionen geben wird.
„Ich denke, dass es da noch Diskussionen geben wird.“ Die üben sich schon in vorauseilenden Gehorsam ,weil sie auch in die EU möchten, zumindest die Oberen.
Gerne hätte ich die Person (m/w/d/xyz), die diesen Entscheid in meinem Heimatland traf, in einem Fragen-Quiz beim Schluss-Spurt zusammen gegen Eure Annalena beobachtet.
So ein Ärger auch, wenn die Realität anfängt die eigene ideologische Weltsicht einzuholen…
Liste, wo ich niemals Urlaub machen werde :
Schweiz
check ✔️❗
Gesucht wird: mehr dürfen wir nicht sagen, um den Täter nicht zu diskriminieren.
So kann man die Kriminalstatistik auch nach unten korrigieren.
Kann sich auch negativ auswirken. 24.000 Festbesucher. Gesucht wird ein Mensch: 24.000 Verdächtige.
Welche Statistik?
In Zukunft werden nur Verbrechen erfasst, bei denen der Täter weiß, männlich und Christ ist.
„Vom Typ her exzessiver Solariumbesucher“ sollte doch gehen?
Leider kommt auch die Schweiz unter die Räder – schade
Wenn man Augenfarbe, Haarfarbe und Farbe der Klamotten angeben darf, dann gehört die Angabe der hautfarbe logischerweise dazu!
Selbst „Mann“ und „Frau“ kann man heute ja nicht mehr am Erscheinungsbild festmachen! Wird das auch gestrichen?
Und was heisst „ausländische Behörde“?
Haben die irgendeine Befugnis in der Schweiz?
Beamten-Höseler – sagt man in der Schweiz!
Wie blöd ist das denn?
Allerdings nicht verwunderlich, denn auch in der Schweiz regieren die gleichen unfähigen Leute wie bei uns. „Beschwerde einer ausländischen Behörde“. Da lachen doch sogar die Hühner. Seit wann kann eine ausländische Behörde der Schweiz vorschreiben, was in den Täterbeschreibungen steht.
Ich dachte, in der Schweiz regiert das Volk durch direkte Wahlen?
Und die AfD möchte genau diese Wahlen nach Schweizer Vorbild!
Spaß beiseite. Sie haben natürlich recht. Auch in der Schweiz regiert nicht das Volk. Möchte mir gar nicht ausmalen, was auf den Straßen los wäre, wenn das Volk tatsächlich und vollumfänglich das Sagen hätte. Vollidioten ans Ruder zu lassen, kann natürlich nicht funktionieren.
In der Schweiz regiert teilweise schon der Mob. Die Krawalle in Lausanne sind ein echtes Warnsignal.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/dennoch-krawalle-in-lausanne-schweizer-behrden-entlasten-polizei-nach-tod-von-17-jhrigem/ar-AA1LhAss
@Hildegard
Zwischen den Zeilen kann man herauslesen, um welches Klientel es sich hier wohl handelt.
„Fünf davon waren Männer afrikanischer Herkunft.“
„Es gibt ein systemisches Diskriminierungsproblem, das angegangen werden muss“, sagte der Bürgermeister von Lausanne