Jugendstrafe
Nach Tod von 15-jährigem Fußballer: Marokkaner kommt mit Bewährung davon
Nachdem ein Marokkaner einen 15-jährigen Deutschen im vergangenen Sommer während eines Fußballspiels tödlich verletzt hatte, ist er jetzt wieder auf freiem Fuß. Das Gericht verurteilte den 17-jährigen Täter zu einer Bewährung von zwei Jahren und setzte somit den Haftbefehl aus.
Von
Nach einer tödlichen Attacke auf einen 15-jährigen Deutschen während eines Fußballturniers in Frankfurt ist der tatverdächtige Marokkaner wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den bei einem französischen Fußballverein spielenden Marokkaner wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung.
Damit wurde auch der Haftbefehl, der gegen den bis dato in Untersuchungshaft sitzenden 17-Jährigen bestand, ausgesetzt. Während dessen Eltern einen Freispruch forderten, plädierten seine beiden Verteidiger auf Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise zwölf Monaten. Das geforderte Strafmaß wurde von den Richtern letztlich verdoppelt, auch eine Entschädigung für die in U-Haft abgesessene Zeit wird der Täter nicht erhalten.
Werbung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 27 Monaten und somit die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gefordert – das Gericht entschied sich, den Täter auf Bewährung freizulassen. Einzige Auflage: regelmäßige Berichte über die Lebensumstände des Verurteilten.
Das Verfahren fand wegen des Alters des Verdächtigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Bild wollte sich der Marokkaner gegenüber dem Haftrichter nicht an den Schlag erinnern und sprach von einem „Durcheinander“.
Der damals 16-Jährige war während eines internationalen Turniers am Pfingstmontag im vergangenen Jahr auf seinen Gegenspieler Paul P. losgegangen, nachdem der infolge einer Rudelbildung von der Ersatzbank aufgesprungen war.
Der Marokkaner ist außer Kontrolle, lässt sich laut Anklage nicht beschwichtigen und umkreist die Rudelbildung, ehe er dem 15-Jährigen gezielt gegen den Hals schlägt. Paul P. bricht zusammen, weil eine Arterie im Halsbereich stark verletzt wird. Rettungskräfte müssen den Jugendlichen wenig später sogar auf dem Feld reanimieren. Im Krankenhaus verstirbt der 15-Jährige an den Folgen einer schweren Gehirnverletzung, er wird für hirntot erklärt.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
Wäre es kein Marrokaner sondern ein JA/AfD-Mitglied gewesen so hätte er mehrere Jahre Haft erhalten. „Justiz ist gegenüber ALLEN gleich“-AM_ARSCH….
Neulich behauptete dies ja auch wieder so ein Polizeischwurbler bei der NIUS-Sendung „STIMMT“.
Die armen Eltern. Ich wüsste nicht was ich tun würde, das sage ich ganz offen.
Was sind das nur für Richter. Unverständlich solche milden Urteile. Ein Schlag ins Gesicht für die Eltern. Furchtbar so etwas.
unfassbar,diese rotgrüne Justiz–Lassen Totschläger auf freien Fuß,wie so oft,wenn die Täter Migranten sind..
Und Menschen,die kein Fernseher haben und daher keine GEZ-Gebühren zahlen,kommen in den Knast..
Diese Art der rotgrünen Justiz versteht kaum noch jemand und man muss dies auch nicht verstehen,da es sich nicht um Recht,sondern um ideologische Urteile handelt!
Dies wird nicht mehr lange gut gehen..
„Deutschland wird sich verändern, und ich freue mich drauf“, sagte eine grüne Politikerin dereinst.
Ich wurde im WELT Forum gesperrt, weil ich sie zitiert hatte . . . als es um einen durch einen Migranten verübten Mord ging. Tja. Gutmenschen sind sehr dünnhäutig, wenn ihr Narrativ in Frage gestellt wird.
Wenn das ein Deutscher bei einem Marokkaner gemacht hätte, dann wäre das ein rassistisches Tatmotiv mit besonderer schwere und der Deutsche säße immer noch im Knast, wahrscheinlich länger als 2 Jahre. Wir lernen, wer deutsche Tötet, bei dem drückt das Gericht nochmals beide Augen zu.
Unfassbar ungerecht. Die Signalwirkung einer Bewährung für ein derartiges Tötungsdelikt ist verheerend. Die Justiz macht sich mit einem solchen Urteil lächerlich. Ich frage mich, weshalb hier nicht Mord oder Totschlag mit bedingtem Vorsatz angenommen worden ist.
Und hat man tatsächlich wegen „einfacher“ vorsätzlicher Körperverletzung und nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt?
Wie sollen die Eltern des Opfers den Verlust verarbeiten? Man stelle sich vor die Eltern treffen den Täter zufällig auf der Straße…