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Ricarda Lang auf Dampfwalze

Nach Protest gegen Grüne: Unternehmer soll wegen Beleidigung Strafe zahlen

Weil ein Unternehmer in Bayern zwei Anti-Grünen-Tafeln, auf denen unter anderem Ricarda Lang auf einer Dampfwalze zu sehen ist, auf seinem Grundstück aufstellte, soll er nun Strafe zahlen. Er legte Einspruch ein, sein Anwalt sieht den Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Bildquelle: Heinrich-Böll-Stiftung Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons. Eigene Collage

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Zwei mit Grünen-kritischen Inhalten ausgestattete Werbetafeln werden einem Unternehmer in Bayern zum Verhängnis: Er hatte zwei Platten bestellt, die auch in anderen Teilen Deutschlands angebracht wurden, und auf seinem Grundstück am Tegernsee platziert. In Bayern übernahm die Staatsanwaltschaft dann Ermittlungen, weil sie darin eine strafbare Beleidigung von Politikern erkannte. 6.000 Euro Strafe soll der Unternehmer zahlen, berichtete der Cicero.

Eine Werbetafel zeigt neben den Grünen-Politikern Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock auch Ricarda Lang – und zwar auf einer Dampfwalze. Die Tafel trägt die Aufschrift „Wir machen alles Platt“. Im Hintergrund sieht man zerstörte Straßen und eine Deutschland-Fahne. Die Darstellung wird mit einem älteren Zitat von Habeck abgerundet: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“ und stammt aus seinem 2010 erschienen Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird auch auf der zweiten Tafel ins Visier genommen und trägt ein weiteres Zitat des ehemaligen Kinderbuchautors: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren.“ Die Ersteller der Tafeln fügten sarkastisch hinzu: „Kann er überhaupt bis drei zählen?“ Zu sehen ist Habeck, wie er drei Finger hochhält. Die Gestaltung erinnert an ein Wahlkampfplakat der Grünen.

Zwei Wochen vor der Landtagswahl stellte die Polizei den beschuldigten Unternehmer im September auf seinem Grundstück und übergaben den Fall „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (Paragraf 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen“ an die Staatsanwaltschaft München II. In den vier Fällen geht es jeweils um die dargestellten Grünen-Politiker.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht Miesbach im November dann einen Strafbefehl gegen den Unternehmer. Gegen die Strafe von 40 Tagessätzen (6.000 Euro) legte der Beschuldigte Einspruch ein. Ob Kritik an der Regierung in sarkastischer Form noch Meinungsfreiheit ist oder als Beleidigung gilt, soll nun also am 21. März verhandelt werden.

Der Rechtsanwalt des Unternehmers, Christoph Partsch, erklärt im Cicero, der „Inhalt des Plakats ist vollumfänglich von der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt. Diese gilt auch in Bayern.“ Ähnlich sehen das wohl auch die Kommunalpolitiker im hessischen Hanau: hier tauchten die Werbetafeln ebenfalls auf, die Vertreter von SPD, CDU und FDP veröffentlichten jedoch lediglich eine Pressemitteilung, in der sie die Darstellungen „bedrohlich und menschenverachtend“ nannten. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich allerdings nicht ein.

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