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Ricarda Lang auf Dampfwalze

Nach Protest gegen Grüne: Unternehmer soll wegen Beleidigung Strafe zahlen

Weil ein Unternehmer in Bayern zwei Anti-Grünen-Tafeln, auf denen unter anderem Ricarda Lang auf einer Dampfwalze zu sehen ist, auf seinem Grundstück aufstellte, soll er nun Strafe zahlen. Er legte Einspruch ein, sein Anwalt sieht den Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Bildquelle: Heinrich-Böll-Stiftung Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons. Eigene Collage

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Zwei mit Grünen-kritischen Inhalten ausgestattete Werbetafeln werden einem Unternehmer in Bayern zum Verhängnis: Er hatte zwei Platten bestellt, die auch in anderen Teilen Deutschlands angebracht wurden, und auf seinem Grundstück am Tegernsee platziert. In Bayern übernahm die Staatsanwaltschaft dann Ermittlungen, weil sie darin eine strafbare Beleidigung von Politikern erkannte. 6.000 Euro Strafe soll der Unternehmer zahlen, berichtete der Cicero.

Eine Werbetafel zeigt neben den Grünen-Politikern Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock auch Ricarda Lang – und zwar auf einer Dampfwalze. Die Tafel trägt die Aufschrift „Wir machen alles Platt“. Im Hintergrund sieht man zerstörte Straßen und eine Deutschland-Fahne. Die Darstellung wird mit einem älteren Zitat von Habeck abgerundet: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“ und stammt aus seinem 2010 erschienen Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird auch auf der zweiten Tafel ins Visier genommen und trägt ein weiteres Zitat des ehemaligen Kinderbuchautors: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren.“ Die Ersteller der Tafeln fügten sarkastisch hinzu: „Kann er überhaupt bis drei zählen?“ Zu sehen ist Habeck, wie er drei Finger hochhält. Die Gestaltung erinnert an ein Wahlkampfplakat der Grünen.

Zwei Wochen vor der Landtagswahl stellte die Polizei den beschuldigten Unternehmer im September auf seinem Grundstück und übergaben den Fall „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (Paragraf 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen“ an die Staatsanwaltschaft München II. In den vier Fällen geht es jeweils um die dargestellten Grünen-Politiker.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht Miesbach im November dann einen Strafbefehl gegen den Unternehmer. Gegen die Strafe von 40 Tagessätzen (6.000 Euro) legte der Beschuldigte Einspruch ein. Ob Kritik an der Regierung in sarkastischer Form noch Meinungsfreiheit ist oder als Beleidigung gilt, soll nun also am 21. März verhandelt werden.

Der Rechtsanwalt des Unternehmers, Christoph Partsch, erklärt im Cicero, der „Inhalt des Plakats ist vollumfänglich von der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt. Diese gilt auch in Bayern.“ Ähnlich sehen das wohl auch die Kommunalpolitiker im hessischen Hanau: hier tauchten die Werbetafeln ebenfalls auf, die Vertreter von SPD, CDU und FDP veröffentlichten jedoch lediglich eine Pressemitteilung, in der sie die Darstellungen „bedrohlich und menschenverachtend“ nannten. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich allerdings nicht ein.

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54 Kommentare

  • Das Abbilden der Realität ist also eine Beleidigung?
    Bürger als Ratten zu diffamieren hingegen nicht?
    Hm. Es verdichten sich die Beweise, dass dieses Regime eine andere „Realität“ wahrnimmt als das Volk.
    Die Grünen sind eine klare Beleidigung des gesunden Menschenverstands.

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  • Wenn aber im ZDF, einer zur Neutralität verpflichteten“Anstalt des öffentlichen Rechts“ vor Millionenpublikum ein Plakat gezeigt wird, auf dem Höcke mit rechtem, erhobenem Arm dargestellt wird, ist das nicht justiziabel? Klar soll hier suggeriert werden, Höcke sei der neue Hitler.
    Das ist es, was einem die Linken so unsympathisch macht: Ihre Doppelmoral. Und dass sie immer das Gegenteil von dem sagen, was sie eigentlich meinen. Und sie sind nicht wahrhaftig.

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  • „Menschenverachtend“?! Aber wenn Bürger, die eine gewisse Partei wählen, als „Ratten“ bzw „Schmeißfliegen“ bezeichnet werden, dann ist das natürlich VÖLLIG IN ORDNUNG, oder was?!

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  • 2 Zitate die der Märchenbuchschreiber selbst zu verantworten hat, der Rest ist allgemiener und alltäglicher Sprachgebrauch, bzw. eine Frage.

    Wenn man einen Vollidiot nicht mehr Vollidiot nennen darf ändert das trotzdem nichts daran, dass er ein Vollidiot ist!

  • Ich finde diese Werbeplakate ziemlich treffend und amüsant!

  • Der gute Mann heißt halt nicht Böhmermann. Denn der darf ja alles.

  • Tja, so isses halt bei den Grünen, wenn sie mit der Realität konfrontiert werden. Da hört jeder Spaß auf!

  • Ein Unternehmer aus Düren hat es vergangenes Jahr auf den punkt gebracht : „Wenn ein Clown in den Palast einzieht, dann wird er nicht zum König, nein, der Palast wird dann zum Zrkus“.
    Und in Berlin sitzen eben nun mal nur Clowns, da beißt keine Maus den Faden ab.

  • R. Lang als „Dampfwalze“ ???? Freie Interpretation !!!! Die „Dame“ sitzt auf einer Walze !!!!
    Ich würde sagen – wer sich den Schuh anzieht ……. ! Juristisch- Beleidigung ist Anzeigepflichtig. Die StA
    ist NICHT befugt aus eigenem Antrieb ein Strafverfahren einzuleiten.

  • Aber bei einer Demo „Afdler töten“ ist scheinbar kein Problem. Keine Aufschreie..

    Doppelmoral

  • Deutschlandweit sollten diese Tafeln stehen…
    Grünen Bashing sollte endlich mal trenden, denn Grüne fand ich stets zum kotzen!!!

  • Wahrscheinlich sieht die sich selbst so und interpretiert das in dieses Plakat hinein, auf dem sie doch freundlich lächelnd abgebildet ist.

  • Der Bundespräsident bezeichnet einen Teil des Volkes als Ratten aner die Polizei entfernt 2 harmlose satirische Plakate? Die Regierung scheint im Endstadium ihrer Dekadenz angekommen.
    Strack-Zimmermann oder Johannes Kahrs SPD beleidigten AFD Abgeordnete im Bundestag mehrfach ohne eine Rüge der Präsidentin zu bekommen.
    Gerade Habeck scheint schnell beleidigt zu sein, aber gerne große Töne über Deutschland und sein Volk ablässt.

  • Hauptsache unser Grüßaugust (Bundespräsidentendarsteller) dar ihm unliebsamen Menschen als Ratten bezeichnen!

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  • Tja, die Wahrheit können die Grünen halt nicht vertragen. Aber die AFD und deren Anhänger dürfen auf’s übelste beleidigt werden. Das ist dann überhaupt nicht schlimm. Ich hasse diese Doppelmoral.

  • Wo kann man das Dampfwalzenplakat bestellen? Das hat sicher bald historischen Wert.

  • Wenn der Unternehmer nicht ganz viel Pech mit dem Gericht hat, ist die Strafe und die Anklage schnell vom Tisch. Mittlerweile gibt es recht bemerkenswerte Urteile zu dem was man sagen darf. So ist es jetzt auch richterlich erlaubt Habeck einen Vollidioten zu nennen.

    https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-regional-politik-und-wirtschaft/staatsanwalt-internet-poebler-darf-robert-habeck-vollidiot-nennen-86971828.bild.html
    Wahrscheinlich hatte der Richter die Nase voll von der Klagewut der Grünen.

  • Das ist es was Diktaturen auszeichnet – Narrenfreiheit für die Mächtigen beim beleidigen und denunzieren der Bürger und ein Maulkorb für das Volk.

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  • Wenn die eigenen Leute bzw. die „Verbündeten“ diffamieren und beleidigen, ist das für die Grünen offensichtlich völlig in Ordnung (Stichworte „Ratten“, „Schmeißfliegen“, „AfD-ler töten“).
    Ganz empfindlich werden sie plötzlich, wenn Menschen außerhalb ihres „illustren“ Kreises mehr oder weniger ähnliche Verlautbarungen kundtun. Dann ist das Verunglimpfung, Beleidigung usw.
    Merke: Wer anderen Menschen keinen Respekt entgegenbringt, der darf auch selbst keinen erwarten. Respekt muss man sich verdienen und entsteht nicht qua Amt.
    Sofern sich Minister endlich einmal als „Diener“ verstehen würden, was das Wort „Minister“ nämlich im lateinischen Ursprung bedeutet, hätten Gerichte jedenfalls mit Sicherheit weniger zu tun. Aber ein solches Verständnis darf man wohl weiterhin von diesen Leuten nicht erwarten.

  • Sorry, aber dies ist doch eine Art Karikatur und sollte durch die Kunstfreiheit gedeckt sein.

    Wollen wir jetzt wirklich wegen jedem flotten Spruch und wegen jeder Karikatur den Staatsanwalt bemühen?

    Was soll denn dann erst bei den Karnevalsumzügen mit den Motivwägen passieren? Alles strafbare Beleidigung?

    Man sollte auch mal über sich lachen können, auch wenn man „durch den Kakao gezogen“ wird.

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  • In der DDR konnte man für einen Honecker-Witz in den Knast kommen. Im besten Deutschland aller Zeiten kostet es „nur“ Geld, die Partei- und Staatsführung durch den Kakao zu ziehen. Die Richtung stimmt, aber es ist noch Luft nach oben. Satire aus.
    (Oder fällt der DDR-Vergleich auch schon unter Majestätsbeleidigung?)

  • Die Wahrheit ist also Majestätsbeleidigung?

  • Sie werden immer dünnhäutiger, weil sie merken, dass ihre Macht rapide – und mit Sicherheit dauerhaft – schindet.
    „The Wind Of Change“ ist wieder in.

  • Die Verfolgung Unschuldiger ist strafbar!
    Der Richter und der SA gehören in diesem besonders schweren Fall zur Höchststrafe von 10 Jahren verknackt!
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 344 Verfolgung Unschuldiger
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__344.html
    Jagt sie und entfernt sie aus Dienst und Pension diese beiden Amtsverbrecher!

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