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Gerichtsentscheid

Nach Klage: AstraZeneca muss zurückgehaltene Daten über Impfnebenwirkungen offenlegen

Das Oberlandesgericht Bamberg verpflichtet AstraZeneca zur Offenlegung von Nebenwirkungen des Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“. Die Entscheidung folgt auf eine Klage einer schwer erkrankten Frau, die nach der Impfung seltene Blutgerinnsel entwickelte, was schwerwiegende gesundheitliche Folgen hatte.

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Ein Gericht in Bamberg hat AstraZeneca, den Hersteller des Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“, verpflichtet, detaillierte Informationen über die Nebenwirkungen des Impfstoffs offenzulegen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Moment in einem der ersten deutschen Gerichtsverfahren gegen einen Corona-Impfstoffproduzenten. Die Klage wurde von einer Frau aus Oberfranken eingereicht, die nach der Impfung mit „Vaxzevria“ schwer erkrankte.

Sie erlebte eine seltene Form der Blutgerinnsel-Bildung, eine sogenannte Darmvenenthrombose, die sie ins Koma fallen ließ und zur Entfernung eines Teils ihres Darms führte. Ihre Forderungen an AstraZeneca umfassen Schmerzensgeld und eine Entschädigung für erlittene und zukünftige Schäden. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied nun, dass AstraZeneca Auskunft über sämtliche bekannte Effekte und Nebenwirkungen des Impfstoffs im Zusammenhang mit dem sogenannten Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) geben muss. TTS ist eine seltene, schwere Reaktion auf bestimmte COVID-19-Vektorimpfstoffe, hauptsächlich durch die Vakzine von AstraZeneca und Johnson & Johnson ausgelöst, die durch ungewöhnliche Blutgerinnsel und niedrige Blutplättchenzahlen gekennzeichnet ist.

Die 33-jährige Betroffene hatte von AstraZeneca Auskunft zu allen Wechsel- und Nebenwirkungen verlangt. Die angeforderten Daten sollen den Zeitraum von der Zulassung des Impfstoffs Ende Dezember 2020 bis zum 19. Februar 2024 abdecken. Volker Loeschner, der Anwalt der Klägerin, äußerte sich positiv über das Gerichtsurteil. „Die von AstraZeneca zur Verfügung zu stellenden Daten könnten für weitere bereits laufende und künftige Verfahren relevant sein“, erklärte er. AstraZeneca wurde eine Frist zur Bereitstellung der angeforderten Informationen gesetzt, wobei die Daten vorerst ausschließlich den beteiligten Parteien des Rechtsstreits zugänglich gemacht werden sollen.

Die Klägerin verlangt von dem Pharmaunternehmen mindestens 250.000 Euro als Schmerzensgeld, 17.200 Euro für ihren Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für zukünftige Beeinträchtigungen. AstraZeneca zeigte bisher keine Vergleichsbereitschaft, das Urteil über die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bleibt noch ausstehend. Eine Revision gegen das aktuelle Teilurteil wurde nicht zugelassen, allerdings besteht für AstraZeneca die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, um eventuell ein Revisionsverfahren einzuleiten.

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