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Morden ohne Konsequenzen – Die Strafmündigkeit ab 14 ist nicht mehr zeitgemäß

Im März wurde im nordrhein-westfälischen Freudenberg ein 12-jähriges Mädchen ermordet. Der Fall der toten Luise machte damals bundesweit Schlagzeilen. Die beiden Täter wurden schnell ermittelt, es handelt sich um Schulkameradinnen des Opfers. Sie hatten Luise in ein abgelegenes Waldstück gelockt und zunächst versucht sie mit einer Plastiktüte zu ersticken. Als das nicht funktionierte, stach eine der Täterinnen fast 70 Mal auf sie ein, während die andere Täterin Luise festhielt. Beide sind geständig.

Zu einer Anklage kommt es trotzdem nicht, wie Anfang der Woche bekannt wurde. Der Grund: Die Täterinnen sind 12, beziehungsweise 13 Jahre alt – und liegen damit unterhalb der gesetzlich definierten Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland, die bei 14 Jahren liegt. Sie bleiben somit straffrei, lediglich eine psychologische Betreuung müssen sie durchlaufen.  

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Doch wozu gibt es die Strafmündigkeit überhaupt? Und warum liegt sie gerade bei 14 Jahren? Der juristische Grundgedanke ist, dass Kinder unterhalb dieser Altersgrenze die Folgen ihres Handelns noch nicht überblicken können und es deshalb ungerecht wäre sie strafrechtlich dafür zu belangen. Inwiefern das tatsächlich zutrifft, ist zweifelhaft.

Mit 12 oder 13 ist man schließlich kein Kleinkind mehr, sondern besucht eine weiterführende Schule und sollte sich durchaus bewusst sein, dass die Tötung eines anderen Menschen kein Kavaliersdelikt ist. Im Fall der getöteten Luise waren die Täterinnen offensichtlich in der Lage den kaltblütigen Mordplan auszuhecken und auch durchzuführen. Die Behauptung, sie seien nicht in der Lage die Folgen ihres Handelns zu überblicken, klingt in Anbetracht dessen absurd. 

Nicht in allen Ländern ist die Strafmündigkeit so hoch angesetzt

In anderen Ländern ist die Strafmündigkeit übrigens völlig anders geregelt. In Großbritannien und der Schweiz sind Kinder ab 10 Jahren strafmündig, in Kanada ab 12 und in den USA – je nach Bundesstaat – sogar schon ab 6 Jahren. In Frankreich gibt es keine feste Altersregelung, sondern das Gericht entscheidet individuell. Auch in Deutschland wäre eine Reform angebracht. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend, da zunehmend Jugendliche unter 14 Jahren auch schwere Straftaten begehen. Wenn ein 13-Jähriger ein Handy klaut, mag es gesellschaftlich klug sein von einer Strafverfolgung abzusehen. Doch wenn er vergewaltigt oder mordet, muss es klare Konsequenzen geben, auch im Rahmen des Strafrechts. Eine Absenkung der Strafmündigkeit, beispielsweise auf 12 Jahre, wäre also begrüßenswert. 

Kriminelle Clans haben die Gesetzeslücke im Blick

Es geht dabei nicht nur um Extremfälle wie den Mord an Luise. Auch kriminelle Organisationen, insbesondere solche die als Familienclan operieren, haben längst erkannt, dass die hohe Grenze der Strafmündigkeit eine Gesetzeslücke darstellt. So benutzen sie teils gezielt junge Menschen unter 14, um straffrei Straftaten zu begehen. Bekannt wurde das beispielsweise in Hannover, wo kriminelle Großfamilien ihre Kinder im fast schon industriellen Maßstab zum Ladendiebstahl einsetzten. Wenn sich der deutsche Staat nicht vollends zur Witzfigur mit zahnloser Justiz entwickeln will, sollte dieses Schlupfloch zügig gestopft werden. Spezielle Regelungen für jugendliche Straftäter sowie Sonderregeln für jugendliche Täter mit psychischen Problemen würden selbstverständlich weiterhin existieren. Doch Täter unter 14 Jahren überhaupt nicht zu belangen, ist keine gute Lösung. 

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