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Fünfeinhalb Jahre Haft

Millionenbetrug beim Corona-Rettungsschirm – CSU-Bürgermeister zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der Bürgermeister von Seeg, Markus Berktold, wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Betrugs und Untreue verurteilt. Die bayrische Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm vor, unrechtmäßig Millionen über den Corona-Rettungsschirm abgerechnet zu haben.

Der Bürgermeister von Seeg im Ostallgäu, Markus Berktold, wurde wegen Betrugs und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berktold vorgeworfen, im Betrieb von Pflegeeinrichtungen unrechtmäßig Geld in Millionenhöhe über den Corona-Rettungsschirm abgerechnet zu haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach den CSU-Bürgermeister am Donnerstag schuldig. Seine Vergehen: gemeinschaftlichen Betrug, Untreue und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ein mitangeklagter ehemaliger Pflegedienstleiter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten. Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Differenz in den Strafen begründet die Gerichtssprecherin damit, dass der Pflegedienstleiter von Anfang an geständig war, während der Bürgermeister die Betrugsvorwürfe bestritt. Das Gericht sah jedoch durch die Beweisaufnahme die Vorwürfe als bewiesen an.

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Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren für Berktold gefordert, während die Verteidigung höchstens zweieinhalb Jahre beantragte. Das Gericht überzeugte sich davon, dass Berktold gemeinsam mit dem Pflegedienstleiter zwischen 2020 und 2022 Leistungen im Wert von etwa 2,1 Millionen Euro aus dem Pflegerettungsschirm unrechtmäßig abgerechnet hatte. Dabei soll er versucht haben, Liquiditätsengpässe seiner Unternehmen zu überwinden. Zusätzlich überwies er als Liquidator eines Vereins insgesamt 825.000 Euro auf sein Privatkonto.

Bei einer Razzia wurden zudem ein Gewehr, eine Pistole und Munition bei Berktold gefunden, ohne dass er dafür die erforderlichen Erlaubnisse besaß. Dies führte zu einem weiteren Anklagepunkt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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