Jülich
Mädchen in Freibad belästigt: Polizei und Betreiber wollen Nationalität der Täter nicht nennen
Im Jülicher Freibad wurden fünf Mädchen Opfer von sexuellen Übergriffen durch zwei Männer. Statt für Aufklärung zu sorgen, verweigern Polizei und Stadtwerke beharrlich Informationen über die Nationalität der Tatverdächtigen.
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In einem Freibad in Jülich im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen sind am vergangenen Samstagnachmittag fünf Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren sexuell belästigt worden. Sie befanden sich gegen 15:45 Uhr in einem der Schwimmbecken. Die beiden Tatverdächtigen – laut Polizeibericht ein 17-Jähriger aus Düren und ein 30-Jähriger aus Jülich – befanden sich ebenfalls in dem Becken und sollen die Mädchen begrapscht haben.
Die Polizei konnte die beiden Tatverdächtigen noch vor Ort ermitteln und befragen. Der 17-Jährige wurde anschließend in die Obhut des Kreisjugendamtes übergeben. Gegen beide Männer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der „gesamten Gruppe rund um die Täter“ soll ein Hausverbot erteilt worden sein, berichtet der lokale Radiosender 100,5.
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Doch zu einem entscheidenden Detail schweigen die Behörden beharrlich: die Nationalität der Tatverdächtigen. Sowohl die Stadtwerke Jülich, die das Freibad betreiben, als auch die Polizei wollten sich auf Nachfrage von Apollo News nicht zur Nationalität der Tatverdächtigen äußern. Die Polizei erklärte, dass ich sie dazu keinen Angaben mache, da angeblich „keine Verbindung zwischen der Herkunft und der Straftat“ bestehe.
Dabei beruft man sich auf den Medienerlass des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin heißt es: „Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist.“
Auch eine Sprecherin der Stadtwerke Jülich machte deutlich, dass man die Nationalität partout nicht mitteilen wolle. Die sei „nicht relevant“ und die Nennung der Nationalität würde gegen den Pressekodex verstoßen. Außerdem sei der Fall schon so „schlimm genug“.
Der Medienerlass stammt aus dem Jahr 2011 und wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung verabschiedet. Pläne für einen neuen Medienerlass, der die Nennung der Nationalität weniger stark einschränkt, scheiterten bisher.
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Wir werden keine Angaben zur Täterherkunft einer nationalen Minderheit machen.
Danke Anke ! – mehr brauch ich nicht wissen, reicht mir.
Die Auskunftsverweigerung beantwortet sämtliche Fragen.
Ein deutscher Mann, deutscher Täter, der Täter kommt aus Deutschland. Wenn es so wäre, dann hätten sie kein Problem damit es zu nennen.
Wer Täter nicht klar benennt macht sich mit schuldig, wenn es immer schlimmer wird.
Die üblichen Nachrichten aus Islamabad.
Die Irre, das Paradoxe ist doch, dass in einer angeblichen Demokratie zweifelsfreie Informationen verschwiegen, gar untersagt werden.
In der nächsten Mathearbeit sollten die Schüler die Ergebnisse mal offen lassen, da diese nicht relevant sind und die Klausur schon schlimm genug sei.
Die Behörden können die Nationalität der Tatverdächtigen gar nicht nennen weil diese gar keine haben. Es gibt nirgendwo auf der Welt ein Land, das Heimat der Tatverdächtigen sein könnte.
Woher ich das weiß? Von unserem Bundeskanzler Olaf Scholz. Der hat nämlich folgendes gesagt:
„Zunächst mal gibt es keine kulturelle Prägung irgendwo auf der Welt, die es akzeptabel macht, zum Beispiel Gewalt gegen Frauen auszuüben…“