Vorhaben von CDU und SPD
„Lex AfD“ – Neues Berliner Gesetz soll bisher geheime Verfassungsschutz-Einstufungen öffentlich machen
CDU und SPD beteuern, es handele sich nicht um ein „Lex AfD“ – trotzdem ist klar: Ziel eines neuen Berliner Gesetzesvorhaben ist es, die bisher vertrauliche Verdachtseinstufung durch den Verfassungsschutz publik zu machen. Damit zielt man auf AfD und islamistische Gruppen ab.
Der Verfassungsschutz von Berlin ist momentan nicht befugt, Auskunft darüber zu geben, ob die AfD oder islamistische Gruppen als Verdachtsfälle für Verfassungsfeindlichkeit eingestuft werden. CDU und SPD beabsichtigen, dies nun zu ändern. Eine Gesetzesnovelle wird entsprechend vorbereitet. Ein weiterer Schritt der politischen Einflussnahme des Verfassungsschutzes.
Personen, die den Verdacht des Extremismus auf sich ziehen, sollen künftig in Berlin vom Verfassungsschutz entsprechend auch so benannt werden können. Damit würde die bisherige Handhabung in der Hauptstadt, erst über Verdachtsfälle bei klarer Indizlage zu berichten, wegfallen. Ein reiner „Verdacht“, wie der Verfassungsschutz jetzt etwa bei der Alternative für Deutschland hat, würde dann ausreichen, dass der Verfassungsschutz sich über den Fall äußern darf.
Das Vorhaben soll schon bald auf den Weg gebracht werden: Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag beabsichtigen die Berliner CDU und die Berliner SPD noch in diesem Jahr, dem Verfassungsschutz diese Befugnis einzuräumen, ähnlich wie schon in einigen anderen Bundesländern und auf Bundesebene, auch in der Hauptstadt über extremistische Verdachtsfälle Auskunft zu geben.
Gegenwärtig ist der Berliner Verfassungsschutz nicht befugt, öffentlich zu erklären, ob bestimmte Parteien oder Gruppen als Verdachtsfälle eingestuft und daher mit nachrichtendienstlichen Mitteln, einschließlich der Überwachung von Telefonen und E-Mails, beobachtet werden dürfen. Diese „Zurückhaltung“, wenn man sie so nennen kann, entspricht auch der eigentlichen Aufgabe des Verfassungsschutzes nicht als eigenständiger Akteur in das politische Geschäft einzugreifen. Erst wenn eine Organisation als eindeutig extremistisch eingestuft wird – darf der Berliner Verfassungsschutz darüber sprechen. Bald reicht ein entsprechender Verdacht.
Erfolg AfD Grund für diesen Wechsel?
Dies könnte auch die AfD betreffen. Entsprechend wundert auch der Zeitpunkt dieser Änderung nicht wirklich. Bisher bestand die eigenartige Situation, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als Verdachtsfall einstuft, während die Berliner Behörde keine Angaben dazu machen durfte.
„Wir werden das Berliner Verfassungsschutzgesetz noch in diesem Jahr anpacken. Unter anderem ist es hier Ziel, auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung im Sinne des Verfassungsschutzrechts zu ermöglichen“, sagte Stephan Lenz, zuständiger Fachsprecher der CDU-Fraktion dem Tagesspiegel. „Der Verfassungsschutz muss auch in Berlin wie in anderen Bundesländern mitteilen dürfen, welche Gruppen und Vereinigungen als Verdachtsfälle für extremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft und beobachtet werden.“
Lenz, der durch die Wiederholungswahl 2023 seinen Platz im Abgeordnetenhaus von Berlin wieder erringen konnte, fügte an: „Die Reform wird keine Lex AfD, die in anderen Bundesländern und im Bund ganz oder in Teilen als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird“. Mit der Novelle soll dafür gesorgt werden, „dass die Berliner in umfassender Form erfahren, welche Extremisten, ob von links, rechts oder aus religiöser Motivation die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen“. Das würde den Verfassungsschutz als „Frühwarnsystem unserer demokratischen Gesellschaft“ stärken.
Bislang musste sich der Verfassungsschutz häufig zu verschiedenen Gruppen zurückhalten. Michael Fischer, Chef der Verfassungsschutzabteilung, durfte im Gegensatz zu anderen Akteuren wie Thomas Haldenwang oft nichts sagen.
Diese ganzen Aktionen nutzen sich genauso ab wie der ständige Gebrauch von rechts und Nazikeule. Mittlerweile ist doch auch dem Dümmsten klar, dass der Verfassungsschutz weisungsgebunden ist und der jeweiligen Regierung unterstellt ist. Macht Politik fürs Volk, die euch bezahlen. Dann werdet ihr auch gewählt. Demokratie lebt von Vielfalt.
Schon peinlich, was diese „Demokraten“ da abziehen. Offenbar will man in der CDU die Allzweckwaffe Laschet wieder einsetzen, da der immer öfter in den Medien auftaucht. Vermutlich ist er die nächsten Talkshows gesetzt.
Von der zigfach angekündigten inhalltlichen Auseinandersetzung mit der AfD kann ich nichts erkennen.
Sie können der AfD nicht mit Argumenten beikommen, also versuchen sie es mit Foulspiel. Nur noch widerlich.
Das Zusammentragen von öffentlich zugänglichen straffreien Äußerungen und Äußerungen anderer und dann als Akte erfasst, wie im Fall Maaßen soll unsere Verfasssung schützen? Na dann schlaf gut 🇩🇪.
Inwieweit deckt sich das ganze mit der Tatsache, daß z. B. der sächsische Verfassungsschutz das Gutachten über die „erwiesene rechtsextreme“ Einstellung des Landesverbandes der AfD als Geheimnis deklariert und deswegen unter Verschluß hält? Entweder es gibt unwiderlegbare Beweise dafür (dann aber bitte her damit und auf den Tisch legen) oder es gibt sie einfach nicht. Letzteres wäre eine Kapitulationserklärung seitens des herrschenden Altparteienkartells und ein klarer Beweis für eine politische Rufmordkampagne.
Wir sind der Verfassungsschutz !
https://www.nius.de/kommentar/staatsrechtler-ulrich-vosgerau-die-bundesregierung-plant-eine-revolution-von-oben-gegen-das-grundgesetz/c8f34e2e-97f2-4df8-8b46-ca36be33abc4
Sucht doch schon heute nach Dingen, die euch später sagen lassen werden, dass »nicht alles schlecht gewesen« ist!
https://www.dushanwegner.com/nicht-alles-schlecht/
„Neues Berliner Gesetz soll bisher geheime Verfassungsschutz-Einstufungen öffentlich machen.“ Keine gute Entwicklung. Aber einen Vorteil hat es vielleicht: Man erfährt evtl. zumindest nicht nur, wen der BVerfG im Auge hat, sondern auch wie er was (Äußerungen) bewertet. Rechtsextremismus ist ja auch von Seiten des BVerfG (siehe BVerG-Bericht 2022) eher eine Aneinanderreihung von interpretationsfähigen Schüsselwörtern, die man so oder so verstehen kann. Ethnisch-rassistisch definierte „Volksgemeinschaft“ / freiheitliche demokratische Grundordnung missachtet / Nationalismus / Menschenfeindlichkeit / Rassismus. Letztlich wird dem Normalbürger wohl selten klar, warum genau eine Person oder Gruppe als (gesichert) rechtsextremistisch eingeordnet wird? Was muss sie sagen, um einen ethnisch-rassistischen Volksbegriff zu propagieren oder menschenfeindlich zu sein? Viele reden von „rechts“ und wissen, vermute ich mal, nicht so präzise, was das sein soll. Nur, dass es so richtig böse ist.
Ich frage mich, ob man nach der Dunkelzeit Deutschland, die dafür Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft ziehen kann.
Der Verfassungsschutz Berlin, der hier auch mitliest, sollte sich lieber fragen wieso seine Reihen vom Bundesverfassungsschutz unterwandert werden und wieso der Bundesverfassungsschutz ohne Absprache mit dem Landesverfassungsschutz auf dem Staatsgebiet von Berlin opperiert und Aktionen durchführt. Danach darf der Verfassungsschutz sich gern fragen wieso Adressen von Politikern via Polizeicomputern aus den Melderegistern abgefragt werden (oder auch Adressen von Personenschützern sowie Mitarbeitern des Landesverfassungsschutzes) und wieso in den Waffenkammern Berlins Waffen und Munition fehlen.
Das wäre doch mal eine Aufgabe für einen Verfassungsschutz, oder?
„Bald reicht ein entsprechender Verdacht .“ Ist das nicht schon seit 2005 so und wird immer stärker ausgebaut !! WER sich noch wundert, muß schon bissel naiv sein! Die OSSI waren 40 Jahre mit dem bloßen Verdacht konfrontiert, GENAU die gleiche Masche ! ERGO , es ist die Aufregung nicht wert ! Wer jeden Tag nur Kohl ißt dem hängt der bald zum Halse raus ab er regt sich nicht darüber auf, sondern ändert das „MENÜ!!“ „Mit der Novelle soll dafür gesorgt werden, „dass die Berliner in umfassender Form erfahren, welche Extremisten, ob von links, rechts oder aus religiöser Motivation die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen“. Danke für das MÄRCHEN, vor allem „für die „religiösen Gründe !“ DIE hätten schon LANGE bekämpft werden können, mit ERFOLG, wenn man nur gewollt hätte ! HEUTE glaubt das doch kaum noch eine Person die selber denkt ! Die Zeit zum lesen hätte ich mir sparen können, solche Texte sind mir noch vom Unrechtstaat bestens bekannt !!
Es geht doch nichts über einen schönen, regierungseigenen Pranger. Leider werden an diesen nicht, wie es zu erwarten wäre, Vergewaltiger, Mörder, Kinderschänder und Drogenhändler gestellt. Nur die böse AFD.
Nur zu, das wird wieder einigen die Augen öffnen. Läuft für die Blauen…
Der dritte punische Krieg ist zwar schon ne Weile her, aber ich wandele das Zitat von Cato dem Älteren mal entsprechend ab: „Ceterum censeo Berolinem esse delendam.“
Darf man dann als Bürger auch Verdächtigungen gegenüber Politikern und Parteien öffentlich machen? Das wäre #ausgleichende-Gerechtigkeit
Das beste Frühwarn- und Problemlösungs-System sind pressefreie Lokalpressemedien mit dem Konzept Offene Redaktionelle Gesellschaft! – Jeder Bürger, jede Partei und jede Interessengruppe, auch Kinder, Schüler und kollaborative Projekte dürfen publizieren, wenn ein journalistisches Format erreicht wird (Qualitätshürde). Es gilt: publizieren statt „posten!“
Daraus erwachsen konkludent und logisch neue universelle Prinzipien, die im Einklang mit dem Grundgesetz und dem EU- Kultur- und Wirtschaftsmodell sind!
Zum Glück gibt es das schon in Berlin – in 12 Bezirken und auf 891,81 km² Fläche, mit fast 4 Mio. Einwohnern. Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! – Keine Klickwerbung, kein Tracking, keine Lese-Logins und kein Leser-Paywalls.
Public Open Democracy + Public Open Politics – die Polis, Argument und Diskurs kommen zurück!