Taliban-Tweet
Kritik an Entwicklungshilfe: Reichelt siegt vor Gericht gegen Bundesregierung
Julian Reichelt hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem ihm das Berliner Kammergericht aufgrund einer kritischen Äußerung gegenüber der Bundesregierung das Wort verboten hatte. Die ursprüngliche Anordnung wurde aufgehoben und zur weiteren Prüfung an das Kammergericht zurückverwiesen.
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Julian Reichelt hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde Recht erhalten, nachdem ihm das Berliner Kammergericht eine kritische Äußerung über die Bundesregierung untersagt hatte. Reichelt hatte im August 2023 auf X (vormals Twitter) behauptet, Deutschland habe in den vergangenen zwei Jahren 370 Millionen Euro an die Taliban in Form von Entwicklungshilfe gezahlt. Die Bundesregierung reagierte im November 2023 auf diese Äußerung mit rechtlichen Schritten. Schließlich verbot das Kammergericht Reichelt per einstweiliger Verfügung eine kritische Äußerung über die Bundesregierung. Dieses Verbot sah Reichelt als eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit und legte eine Verfassungsbeschwerde ein.
Das Bundesverfassungsgericht hob nun die Entscheidung des Kammergerichts auf. „Für die Beurteilung des Durchschnittslesers sei der Kontext zu berücksichtigen, nämlich die unterhalb der Äußerung abgebildete Überschrift des verlinkten Beitrags auf der Plattform“, heißt es im Urteil. Sie stellten klar, dass der durchschnittliche Leser erkennen könne, dass Reichelt zwischen seinem Beitrag und dem zitierten Artikel einen inhaltlichen Zusammenhang hergestellt hatte. Das Gericht erklärte weiter, dass die Meinungsfreiheit auch dann Schutz genieße, wenn sich in einer Äußerung Tatsachen und Meinungen vermengten. Diesen Kontext habe das Kammergericht in der Urteilsbegründung ausgeblendet.
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Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Staat auch heftige und polemische Äußerungen tolerieren müsse. Staatliche Institutionen hätten zwar Schutz vor verbalen Übergriffen, sollten jedoch nicht vor öffentlicher Kritik, die oft heftig sein kann, abgeschottet werden, da dies durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit besonders abgesichert sei.
Das Gericht betonte weiterhin, dass Kritik, die sowohl Fakten als auch Meinungen beinhaltet, ebenfalls unter diesen Schutz fällt. Die vorherige Entscheidung des Berliner Gerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Beschlussfassung an das Kammergericht zurückverwiesen.
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>> Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Staat auch heftige und polemische Äußerungen tolerieren müsse. Staatliche Institutionen hätten zwar Schutz vor verbalen Übergriffen, sollten jedoch nicht vor öffentlicher Kritik, die oft heftig sein kann, abgeschottet werden, da dies durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit besonders abgesichert sei.<<
Eine gute und wichtige Entscheidung, die besonders N. Fäser , L. Paus und all den anderen dünnhäutigen Schneeflöckchen im BT so gar nicht gefallen kann. Bye bye "dort wo der Staat verhöhnt wird, muß der Bürger es mit einem starken Staat zu tun bekommen" – Nääntzi………..schlechte Karten !! : – ) 🙂
Super Herr Reichelt …..auch diese Regierung wird die Zeit einholen ,,die Uhr macht schon Tick..Tack….
Erfreulich und für mich besonders eine Klatsche für die vorherige Instanz.
„Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Staat auch heftige und polemische Äußerungen tolerieren müsse.“
Insofern ist das Getue um die korrekte Haltung, wie sie von einigen amtierenden Grünlackierten Sozialisten und ihren Parteigängern ständig vorgebetet werden, ein Schuss in den Ofen! 😉
Als ich die Urteilsbegründung las, mußte ich mir regelrecht
die Augen reiben. Das sowas noch eine Rolle spielt – ehrlich,
ich hatte das fast schon alles vergessen.
Julian Reichelt – das nur nebenbei, wenn auch keinesfalls
nebensächlich – halte ich für eine wichtige Stimme, wenn
seine „Performance“ sicher nicht jedermanns Sache ist. Ich
buche die/das aber unter Geschmacksache.
neutral gefragt:
wurden 370 Mio Steuergelder in 2 Jahren dort versenkt, ja oder nein?
Hat herr Reichelt gelogen, ja oder nein.
ich tippe auf Nein, .denn:
2023 , also auch NACH!!!! der Taliban Übernahme wurden laut offiziellen Quellen dennoch 261 mio euro hingeschickt.
ferner werden vom linientreuen spiegel exakt diese 370mio erwähnt
kurz: was gibt es da zu kamellen und zu klagen seitens des Staats???
^normalerweise müssten die rotgrünen Richter des Kammergerichtes Berlin wegen Rechtsbeugung aus ihren Ämtern entfernt werden und die Politiker,die gegen die Meinungsfreiheit geklagt haben,sollten für die Prozess-und Anwaltskosten persönlich haften,damit deren undemokratisches Verhalten für diese Undemokraten spürbar wird.
Und dieser Meinungs-Liquidator Haidenzwang sollte sich das Urteil mit seiner Vorgesetzten Faeser,die ja auch nichts von Meinungsfreiheit hält,richtig durchlesen.
Nur unfähige schwache Politiker klagen…Alle Bürger,die ihre Meinung äußern und Kritik an diese schlechteste Regierung aller Zeiten,seit es die BRD gibt üben,können sich nun bei Anzeigen aus das BVG -Urteil berufen…
Ein guter Tag für die Demokratie..