Taliban-Tweet
Kritik an Entwicklungshilfe: Reichelt siegt vor Gericht gegen Bundesregierung
Julian Reichelt hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem ihm das Berliner Kammergericht aufgrund einer kritischen Äußerung gegenüber der Bundesregierung das Wort verboten hatte. Die ursprüngliche Anordnung wurde aufgehoben und zur weiteren Prüfung an das Kammergericht zurückverwiesen.
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Julian Reichelt hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde Recht erhalten, nachdem ihm das Berliner Kammergericht eine kritische Äußerung über die Bundesregierung untersagt hatte. Reichelt hatte im August 2023 auf X (vormals Twitter) behauptet, Deutschland habe in den vergangenen zwei Jahren 370 Millionen Euro an die Taliban in Form von Entwicklungshilfe gezahlt. Die Bundesregierung reagierte im November 2023 auf diese Äußerung mit rechtlichen Schritten. Schließlich verbot das Kammergericht Reichelt per einstweiliger Verfügung eine kritische Äußerung über die Bundesregierung. Dieses Verbot sah Reichelt als eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit und legte eine Verfassungsbeschwerde ein.
Das Bundesverfassungsgericht hob nun die Entscheidung des Kammergerichts auf. „Für die Beurteilung des Durchschnittslesers sei der Kontext zu berücksichtigen, nämlich die unterhalb der Äußerung abgebildete Überschrift des verlinkten Beitrags auf der Plattform“, heißt es im Urteil. Sie stellten klar, dass der durchschnittliche Leser erkennen könne, dass Reichelt zwischen seinem Beitrag und dem zitierten Artikel einen inhaltlichen Zusammenhang hergestellt hatte. Das Gericht erklärte weiter, dass die Meinungsfreiheit auch dann Schutz genieße, wenn sich in einer Äußerung Tatsachen und Meinungen vermengten. Diesen Kontext habe das Kammergericht in der Urteilsbegründung ausgeblendet.
Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Staat auch heftige und polemische Äußerungen tolerieren müsse. Staatliche Institutionen hätten zwar Schutz vor verbalen Übergriffen, sollten jedoch nicht vor öffentlicher Kritik, die oft heftig sein kann, abgeschottet werden, da dies durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit besonders abgesichert sei.
Das Gericht betonte weiterhin, dass Kritik, die sowohl Fakten als auch Meinungen beinhaltet, ebenfalls unter diesen Schutz fällt. Die vorherige Entscheidung des Berliner Gerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Beschlussfassung an das Kammergericht zurückverwiesen.
>> Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Staat auch heftige und polemische Äußerungen tolerieren müsse. Staatliche Institutionen hätten zwar Schutz vor verbalen Übergriffen, sollten jedoch nicht vor öffentlicher Kritik, die oft heftig sein kann, abgeschottet werden, da dies durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit besonders abgesichert sei.<<
Eine gute und wichtige Entscheidung, die besonders N. Fäser , L. Paus und all den anderen dünnhäutigen Schneeflöckchen im BT so gar nicht gefallen kann. Bye bye "dort wo der Staat verhöhnt wird, muß der Bürger es mit einem starken Staat zu tun bekommen" – Nääntzi………..schlechte Karten !! : – ) 🙂
Super Herr Reichelt …..auch diese Regierung wird die Zeit einholen ,,die Uhr macht schon Tick..Tack….
Erfreulich und für mich besonders eine Klatsche für die vorherige Instanz.
„Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Staat auch heftige und polemische Äußerungen tolerieren müsse.“
Insofern ist das Getue um die korrekte Haltung, wie sie von einigen amtierenden Grünlackierten Sozialisten und ihren Parteigängern ständig vorgebetet werden, ein Schuss in den Ofen! 😉
Als ich die Urteilsbegründung las, mußte ich mir regelrecht
die Augen reiben. Das sowas noch eine Rolle spielt – ehrlich,
ich hatte das fast schon alles vergessen.
Julian Reichelt – das nur nebenbei, wenn auch keinesfalls
nebensächlich – halte ich für eine wichtige Stimme, wenn
seine „Performance“ sicher nicht jedermanns Sache ist. Ich
buche die/das aber unter Geschmacksache.
neutral gefragt:
wurden 370 Mio Steuergelder in 2 Jahren dort versenkt, ja oder nein?
Hat herr Reichelt gelogen, ja oder nein.
ich tippe auf Nein, .denn:
2023 , also auch NACH!!!! der Taliban Übernahme wurden laut offiziellen Quellen dennoch 261 mio euro hingeschickt.
ferner werden vom linientreuen spiegel exakt diese 370mio erwähnt
kurz: was gibt es da zu kamellen und zu klagen seitens des Staats???
^normalerweise müssten die rotgrünen Richter des Kammergerichtes Berlin wegen Rechtsbeugung aus ihren Ämtern entfernt werden und die Politiker,die gegen die Meinungsfreiheit geklagt haben,sollten für die Prozess-und Anwaltskosten persönlich haften,damit deren undemokratisches Verhalten für diese Undemokraten spürbar wird.
Und dieser Meinungs-Liquidator Haidenzwang sollte sich das Urteil mit seiner Vorgesetzten Faeser,die ja auch nichts von Meinungsfreiheit hält,richtig durchlesen.
Nur unfähige schwache Politiker klagen…Alle Bürger,die ihre Meinung äußern und Kritik an diese schlechteste Regierung aller Zeiten,seit es die BRD gibt üben,können sich nun bei Anzeigen aus das BVG -Urteil berufen…
Ein guter Tag für die Demokratie..
Hat denn nicht auch eine mit Steuergeldern unterstützte Platform kürzlich Fakten mit ganz viel Meinungen vermengt, ohne deswegen mit Verboten belegt worden zu sein? Somit war dieses Urteil nur folgerichtig.
So wird es weiter gehen. Alle versuche die Meinungsfreiheit einzuschränken werden scheitern. Auch wenn das Kammergericht in diesen Fall gegen Meinungsfreiheit geurteilt hat, so hat dieses Gericht vom BVG eine schwere Rüge bekommen, so nach dem Motto lernt erst einmal was Meinungsfreiheit ist. So bekommen Frau Paus und ihre Lakeien schon mal einen Vorgeschmack was passiert, wenn sie das Demokratiefördergesetz duch den Bundestag drücken. Die Menschen werden sich wehren und den Staat mit Klagen überziehen.
Ich gönne das J. Reichelt. Er it mutig – und lässt sich von den Linksgrünen nicht einschüchtern. Wenn man bedenkt, wie in diesem Land das Steuergeld der Bürger verschwendet wird für fragwürdige Projekte und Zwecke – und mit welcher Frechheit z.B. SPD-Schulze auf Kritik reagiert ….. Nun, mit den hiesigen Untertanen kann man alles machen! Der neue Feudalismus ist ausgebrochen, die Majestätsbeleidigung, Kritik an diesen Politikern und Parteien kommt da einer „Delegitimierung des Staates“ gleich lt. Haldenwang. Merke: Linke und Grüne sind der Staat!
Der Artikel ist gespeichert. Wir haben in Deutschland ja Staatsawaltschaften (z.B. Göttingen), die glauben schon im Haldenwangschen Sinne anklagen zu können.
Ein Erfolg gegen die Einschränkung der freien Meinungsäusserung!–
Es gibt scheinbar Politikerinnen, die erst noch lernen sollten, dass feministische Politik nicht gleichzeitig zu einem totalitären Regierungssystem führen muss.
Nur wenn die Regierung Gegenwind bekommt die einem Orkan gleicht, zwingen wir diese (Corona) Verbrecher aus ihrem Staatlichem Schutzbunker. An Gerichte glaube ich längst nicht mehr. Also schön mal von einem Urteil zu lesen, wo das Gericht noch funktioniert. Wir alle warten auf die Rehabilitation des Meissner Richters mit seinem Corona Urteil gegen die Masken. Beweise liegen mitlerweile auf dem Tisch.
Julian Reichelt
👏👏👏👏👏
Wird auch Zeit, dass die Justiz endlich wieder ihren Job macht und nach bestehenden Gesetzen urteilt und nicht einfach Urteile nach den Wünschen der Regierenden fällt.
Deindustrialisierung war GEPLANT, DESASTER GEWOLLT:
https://www.nius.de/kommentar/der-exklusive-video-beweis-habeck-gesteht-dass-wirtschaftskrise-geplant-war/9c248b18-ef81-4878-8c86-1ed8004e5779
aber Millionen „Fachkräfte“ importieren & Weltsozialamt spielen….
Anhand dieses Urteils kann man wieder erkennen wer wirklich Schwierigkeiten mit der Auslegung unserer in der Verfassung beschriebenen Rechte, der freien Meinungsäußerung hat.
Hier kann man klar erkennen, daß unsere Bundesregierung das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkennt und der Meinung ist, dem Bürger dieses Recht mittels Strafandrohung entziehen zu wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat für mich, wieder einmal, durch sein Urteil bewiesen, daß die Bundesregierung nicht wirklich ein Freund der Verfassung ist.
Dies ist meine persönliche Meinung und ich interpretiere das Urteil so.
Das Gericht erklärte weiter, dass die Meinungsfreiheit auch dann Schutz genieße, wenn sich in einer Äußerung Tatsachen und Meinungen vermengten.
wow, was für eine erkemntnis.
meinungsfreiheit ist wie eine schwangerschaft: ein bisschen geht nicht, entweder oder.
Herzlichen Glückwunsch Herr Reichelt.
Wow, nach diesem Urteil kann das rote Büttel Faeser und ihr Schoßhund Haldenwang eigentlich den Abflug machen.
Verhöhnt der Staat den Souverän (Staatsvolk), muss er es mit einem starken Souverän zu tun bekommen.
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, ist gerichtlich bestätigt, dass Thomas Haldenwang ein Verfassungsfeind ist. Er und mit ihm, u.a. Nancy Faeser, Lisa Paus, um nur einige dieser Verfassungsdelegitimierer zu nennen, sind eine Gefahr für FdGO. Schon als Haldenwang die AfD im Januar 2019 öffentlich als „Prüffall“ für den Verfassungsschutz erklärte und das Kölner Verwaltungsgericht ihm diese Aussage untersagte, hätte dies zwingend zu seinem Rücktritt führen müssen.
Schön das auch mal wieder was schönes zu lesen gibt, statt die ständigen Nachrichten über Insolvenzen, Abwanderung, Steuererhöhungen, Verboten…….
Klasse. Super. Da habe ich das Gericht unterschätzt. Habe nicht geglaubt, dass die soviel Rückgrat zeigen. Auch hier ein großes Lob an das Gericht.
Das Urteil lässt hoffen, daß sämtliche berechtigte Verfassungsklagen entsprechend geurteilt werden.
Glückwunsch an Reichelt!
Reichelt macht mal wieder den „endlich sagts mal einer“ Rentnerbespaßer immer darauf bedacht wieder in die BILD zurückgelassen zu werden.