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Taliban-Tweet

Kritik an Entwicklungshilfe: Reichelt siegt vor Gericht gegen Bundesregierung

Julian Reichelt hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem ihm das Berliner Kammergericht aufgrund einer kritischen Äußerung gegenüber der Bundesregierung das Wort verboten hatte. Die ursprüngliche Anordnung wurde aufgehoben und zur weiteren Prüfung an das Kammergericht zurückverwiesen.

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Julian Reichelt hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde Recht erhalten, nachdem ihm das Berliner Kammergericht eine kritische Äußerung über die Bundesregierung untersagt hatte. Reichelt hatte im August 2023 auf X (vormals Twitter) behauptet, Deutschland habe in den vergangenen zwei Jahren 370 Millionen Euro an die Taliban in Form von Entwicklungshilfe gezahlt. Die Bundesregierung reagierte im November 2023 auf diese Äußerung mit rechtlichen Schritten. Schließlich verbot das Kammergericht Reichelt per einstweiliger Verfügung eine kritische Äußerung über die Bundesregierung. Dieses Verbot sah Reichelt als eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit und legte eine Verfassungsbeschwerde ein.

Das Bundesverfassungsgericht hob nun die Entscheidung des Kammergerichts auf. „Für die Beurteilung des Durchschnittslesers sei der Kontext zu berücksichtigen, nämlich die unterhalb der Äußerung abgebildete Überschrift des verlinkten Beitrags auf der Plattform“, heißt es im Urteil. Sie stellten klar, dass der durchschnittliche Leser erkennen könne, dass Reichelt zwischen seinem Beitrag und dem zitierten Artikel einen inhaltlichen Zusammenhang hergestellt hatte. Das Gericht erklärte weiter, dass die Meinungsfreiheit auch dann Schutz genieße, wenn sich in einer Äußerung Tatsachen und Meinungen vermengten. Diesen Kontext habe das Kammergericht in der Urteilsbegründung ausgeblendet.

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Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Staat auch heftige und polemische Äußerungen tolerieren müsse. Staatliche Institutionen hätten zwar Schutz vor verbalen Übergriffen, sollten jedoch nicht vor öffentlicher Kritik, die oft heftig sein kann, abgeschottet werden, da dies durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit besonders abgesichert sei.

Das Gericht betonte weiterhin, dass Kritik, die sowohl Fakten als auch Meinungen beinhaltet, ebenfalls unter diesen Schutz fällt. Die vorherige Entscheidung des Berliner Gerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Beschlussfassung an das Kammergericht zurückverwiesen.

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