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Gehaltsabzug

Klima-Strafen für Mitarbeiter von Fußballclub, wenn sie Auto fahren und Fleisch essen

Der Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück gängelt seine Mitarbeiter mit Klima-Strafzahlungen. Basierend auf einem vom Verein berechneten, individuellen CO₂-Fußabdruck werden Abzüge beim Gehalt als Strafe für Klima-unfreundliches Verhalten gemacht. Das ist nicht nur arbeitsrechtlich problematisch.

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Der niedersächsische Fußballverein VfL Osnabrück zieht seinen Mitarbeitern Gehalt ab, wenn diese sich nicht klimafreundlich genug verhalten. Das Verhalten des Zweitligisten dürfe arbeitsrechtlich sehr problematisch sein und geltender Rechtsprechung zuwiderlaufen.

Konkret berechnet der Fußballverein anhand von Dingen wie dem Arbeitsweg oder dem Fleischkonsum seiner Mitarbeiter die Menge an Gehalt, die abgezogen wird. „Gemeinwohlklausel: VfL Mitarbeitende kompensieren berufliche CO₂-Emissionen“, heißt es dazu auf der Website des Vereins.

Seit Mitte 2021 wurden alle neuen und aktualisierten Arbeitsverträge beim VfL Osnabrück mit einer sogenannten Gemeinwohlklausel ausgestattet, steht dort weiter. „Dies gilt für Verträge im sportlichen und im administrativen Bereich gleichermaßen. Durch diesen Paragrafen im Arbeitsvertrag bekennt sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, sich entsprechend der Wertebasis des Klubs zu verhalten, die enkeltaugliche Ausrichtung des Klubs aktiv zu unterstützen und für gemeinwohlorientierte Aktivitäten zur Verfügung zu stehen. Die Gemeinwohlklausel enthält zudem einen verpflichtenden Bezug auf die Kompensation der beruflichen CO₂-Emissionen.“

Wegen „Enkeltauglichkeit“ werden Mitarbeiter finanziell gegängelt

Der niedersächsische Fußballverein „erhebt“ dabei den individuellen „Co2-Fußabdruck“ eines jeden „Mitarbeitenden“. „Eingeflossen in die individuelle Berechnung sind hier unter anderem die Länge des Arbeitsweges, wie dieser zurückgelegt wird oder auch Aspekte wie vegane oder vegetarische Ernährungsgewohnheiten“, heißt es in dem Text.

„Die Kompensation erfolgt, indem der entsprechende monetäre Wert direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin abgezogen wird“. Der VfL Osnabrück nennt das, was einer Strafsteuer gleichkommt, „einen direkten monetären Anreiz zur Verhaltensänderung“. Immer wieder wird dabei von der „Enkeltauglichkeit“ des Vereins gesprochen – ein Kunstwort, um den angeblichen Schutz der Lebensgrundlagen für die nächsten Generationen zu betiteln.

Auf Anfrage der Welt will der Verein den genauen Wortlaut der absurden Klausel nicht veröffentlichen – er beruft sich auf „Vertraulichkeit und Verschwiegenheit“ mit Blick auf die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden sich bewusst dafür, den Weg der Gemeinwohlorientierung und der Enkeltauglichkeit mitzugehen und stehen hinter diesem Prinzip“, behauptet der VfL öffentlich. Dass dem wirklich so ist, darf mit Blick auf das vertragliche Einfließen dieser Klima-Klauseln selbst in bestehende Arbeitsverhältnisse zumindest bezweifelt werden.

Der Welt-Kolumnist Arndt Diringer, Jurist und Hochschullehrer, bewertet das Verhalten des Fußballclubs als arbeitsrechtlich sehr heikel: „Die Rechtsprechung hat aus guten Gründen immer wieder betont, dass das Privatleben der Mitarbeiter für Arbeitgeber grundsätzlich tabu ist“, schreibt Diringer. „Nur so können Beschäftigte ihre Grundrechte verwirklichen, ohne Angst um ihr Einkommen zu haben.“

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