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Pure Erfindung

KI verleumdet Tübinger fälschlicherweise als verurteilten Kinderschänder

Der Tübinger Journalist Martin Bernklau wird von der KI von Microsoft, „Copilot“, als verurteilter Kinderschänder beschrieben - dabei ist das völlig frei erfunden und falsch. Auch das Vorgehen gegen die Falschinformation blieb bisher ohne Erfolg.

Die KI von Microsoft: „Copilot“

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Es ist ein skurriler Fall, der zeigt, wie gefährlich künstliche Intelligenz für das öffentliche Ansehen von Privatpersonen sein kann: So erzählt der Journalist Martin Bernklau beim SWR, wie der KI-Assistent vom Tech-Riesen Microsoft, „Copilot“, ihn zu einem Kinderschänder verleumdet. Die Künstliche Intelligenz von Microsoft (basiert auf ChatGPT) antwortet nämlich, wenn man nach Bernklau fragt, dass der Journalist ein Kinderschänder sei. So antwortet die KI, ohne dass es für diese schweren Vorwürfe einen Ansatzpunkt gäbe, Bernklau sei ein verurteilter Familienvater, der seine Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht habe. Zudem behauptet die KI, Martin Bernklau sei ein drogenabhängiger, 37-jähriger Psychiatrieausbrecher und Geiselnehmer.

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Fragt man bei der KI im Chat nach, ist sie auch nach mehrmaliger Nachfrage fest von ihrer völlig frei erfundenen Geschichte über Martin Bernklau überzeugt. Auch gibt die KI die wirkliche Adresse, Telefonnummer und E-Mail von Martin Bernklau, der im Internet einen Kulturblog herausgibt, auf Nachfrage heraus. „Ich werde dadurch in schwerster Weise in meiner Menschenwürde verletzt“, so Bernklau gegenüber dem SWR.

Eine Vermutung, wie die KI auf so einen Unsinn kommt, hat Bernklau: Viele Jahrzehnte war er beruflich Gerichtsreporter, hat über Gerichtsprozesse und Straftaten aus Tübingen berichtet – auch über Fälle von Missbrauch und Gewalt. Fälle, mit denen er jetzt in Verbindung gebracht wird, weil sie mit dem Namen Bernklau im Internet zu finden sind.

Ein Fehler, den Martin Bernklau natürlich schnellstmöglich behoben haben will. Bernklau stellte zunächst Strafanzeige wegen übler Nachrede, diese wurde von der Tübinger Staatsanwaltschaft abgelehnt. Grund für die Ablehnung sei, dass der Urheber der Behauptungen, also die künstliche Intelligenz, keine reale Person sei, die es für eine Strafverfolgung benötige. Des Weiteren hat die Microsoft-KI in ihren Nutzungsbedingungen, mit denen man sich bei Benutzung einverstanden erklärt, stehen, dass Microsoft für die Antworten keine Haftung übernimmt.

Tatsächlich hat Bernklau dann doch noch Erfolg mit seiner Beschwerde, allerdings nur sehr kurz: Der Datenschutzbeauftragte vom Bayerischen Landesamt wendet sich einige Monate nach der ursprünglichen Beschwerde von Bernklau direkt an das Unternehmen Microsoft. Dort sichert man zu, man werde den Fehler korrigieren und beheben – das geschieht auch. Die Einträge verschwinden, sind jedoch wenige Tage danach wieder gängige Antwort. Seitdem tat sich wenig: Bernklau will jedoch weiterhin gegen die Falschinformationen der KI ankämpfen.

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