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Neues Gesetz

Kanada: Staatliche Kommission kann Medien künftig Inhalte per Anordnung diktieren

Kanada bekommt ein neues Rundfunkgesetz - und das hat es in sich: Vielfalt, Inklusion und die Sichtbarkeit von indigenen Völkern, Schwarzen, LGBTQs und Co. wird Pflichtprogramm. Die Rundfunk-Kommission wird dazu berechtigt, die „Rundfunkpolitik“ per „Anordnung“ durchzusetzen.

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In Kanada wird grade ein neues Rundfunkgesetz auf den Weg gebracht, das Kanadiern mehr Möglichkeiten geben soll, „sich selbst in dem zu sehen, was sie sehen und hören“ und das in einem neuen Rahmen, der das Land „heute“ besser widerspiegelt. Was damit gemeint ist, wird schnell klar, wenn man sich die Übersicht der kanadischen Regierung zum „Online Streaming“anschaut: Es geht um die Stärkung von Vielfalt und Inklusion, von indigenen Völkern, Frauen, Schwarzen, LGBTQ-Personen und sonstigen Gruppen, „die Gleichberechtigung suchen“. Und dank des neuen Gesetzes scheint der Staat nun bevollmächtigt zu sein, Unternehmen zur Umsetzung dieser Ziele zu zwingen. 

Radio, Fernsehen und jetzt auch Online-Streaming-Anbieter einschließlich TikTok, YouTube oder Spotify – all das fällt laut dem neuen „Online Streaming Act“, das den „Broadcasting Act“ reformiert, nun unter den Begriff „broadcasting system“, also unter das Rundfunksystem. Und das wird der Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC) „reguliert“. Auf der Website des Komitees wird zwar angeben, dass man „unabhängig von der Bundesregierung“ arbeitet, nach der königlichen Zustimmung zu der Gesetzesform im April 2023, hat die kanadische Regierung dem CRTC jedoch politische Richtlinien vorgelegt, die für die Umsetzung des neuen Gesetzes ausschlaggebend seien sollen. 

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„Nachhaltiger und gerechter Rundfunk“

Nach der königlichen Zustimmung hat die kanadische Regierung dem CRTC politische Richtlinien vorgelegt, die für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sein werden. Diese Richtlinien mit dem Titel „Sustainable and Equitable Broadcasting Regulatory Framework“, also „Regulierungsrahmen für nachhaltigen und gerechten Rundfunk“, umfassen unter anderem folgende Anweisungen: Das CRTC soll sicherstellen, dass indigene Personen „sinnvoll beteiligt“ werden, soll Vielfalt und Inklusion fördern, kanadische Programme „neu definieren“ und „einen gerechten, flexiblen und anpassungsfähigen Regulierungsrahmen“ schaffen.

Das CRTC muss außerdem sicherstellen, dass Bedingungen geschaffen werden, um schwarze, indigene, LGBTQs zu unterstützen. Mandate für die Eigenkapitalausgaben müssten deshalb „die Herausforderungen und Hindernisse“ berücksichtigen, mit denen diese Gruppen konfrontiert sind – „einschließlich des systemischen Rassismus“ und der Probleme von Nicht-Muttersprachlern.

Das CRTC kann „Anordnungen“ zur Durchsetzung der „Rundfunkpolitik“ erlassen

Um all diese progressiven Ziele durchzusetzen, wurden dem CRTC im Rahmen des reformierten Gesetzes neue Befugnisse gewährt, um in das Rundfunksystem einzugreifen. Das wird im Informationsbulletin des CRTC gleich zu Beginn etwas verklausuliert beschrieben – es heißt, dass die wichtigsten Änderungen sich „auf die Art und Weise, wie die Kommission diese Befugnisse jetzt ausüben kann“ und auf die „zur Verfügung stehenden Instrumente zur Regulierung“ beziehen. 

Genaueres erfährt man dann unter Punkt 10 der Übersicht zum „Online Streaming Act“. Dort heißt es: „Das aktuelle Rundfunkgesetz enthält neue Befugnisse zur Erteilung von Anordnungen“. Die Kommission habe die Befugnis, Anordnungen zu erlassen, „die Rundfunkunternehmen Bedingungen auferlegen, die die Kommission für die Umsetzung der kanadischen Rundfunkpolitik für angemessen hält“. Man würde zudem eine „nicht erschöpfende Liste spezifischer Themen“ festlegen, die Gegenstand solcher Anordnungen sein können. 

Das CRTC bemüht sich auf seiner „Myth and Facts“-Seite, die in den sozialen Medien kursierende Sorge, dass der „Online Streaming Act“ ein Zensur-Gesetz ist, auszuräumen. Man betont, dass es keine Zensur von Inhalten geben wird. Wie man die angestrebte „Vielfalt, Inklusion und Gerechtigkeit“ und die Sichtbarkeit „marginalisierter“ Gruppen ohne eine Einschränkung der bisherigen Inhalte und der Freiheit der Unternehmen über ihre Inhalte „sicherstellen“ will, bleibt jedoch mindestens fragwürdig. Offen bleibt auch, was genau Unternehmen drohen kann, wenn sie gegen die „Anordnungen“ des CRTC verstoßen. 

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