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Nach Anti-Migrations-Unruhen

Irische Regierung will bereits Besitz von „Hassmaterial“ unter Strafe stellen

In Reaktion auf gewalttätige Proteste in Dublin, ausgelöst durch den Amoklauf eines algerischen Migranten an einer Schule, kündigt die irische Regierung nun die Verschärfung von Hassgesetzen an, die bereits das „vorbereiten oder besitzen“ von „Hassmaterial“ unter Strafe stellen sollen. Kritiker vergleichen die Pläne mit Orwell'schen Gedankenverbrechen.

Irlands Premierminister Leo Varadkar, Bildquelle: MoneyConf, Wikimedia Commons via CC BY 2.0 DEED

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Der Amoklauf eines 50-jährigen algerischen Migranten an einer Dubliner Schule am letzten Donnerstag, der wahllos auf Kinder und Schulpersonal einstach, hat die irische Bevölkerung aufgewühlt. Nur mit Glück und dem schnellen Eingreifen von Passanten, die den Angreifer schließlich überwältigten, haben alle Opfer überlebt – manche schwer verletzt.

Die Folge waren massive Proteste gegen die Migrationspolitik in der irischen Hauptstadt Dublin, die auch vor Gewalt nicht zurückschreckten. Die Straßenschlachten mit der Polizei hinterließen geplünderte Geschäfte und zerstörte Fahrzeuge. Etwa 34 Personen wurden verhaftet.

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Die irische Regierung kündigte nun als Reaktion an, in den nächsten Wochen die Social-Media-Gesetze zu verschärfen. Premierminister Leo Varadkar äußert sich dazu wie folgt: „Es ist nun für jeden, der daran gezweifelt hat, offensichtlich, dass unsere Gesetze zur Aufstachelung, zum Hass für das Zeitalter der sozialen Medien einfach nicht mehr zeitgemäß sind.“

Gerät die Meinungsfreiheit unter die Räder?

Ein bereits geplantes Gesetz, das durch die Dubliner Vorfälle noch schneller eingeführt werden könnte, sieht scharfes Vorgehen gegen „Hassrede“ vor. Darunter wäre schon der bloße Besitz von „Hassmaterial“ strafbar, auch ohne jede Äußerung.

Demnach wäre es verboten, Material „vorzubereiten oder zu besitzen“, was „geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer geschützten Merkmale oder eines dieser Merkmale aufzustacheln, um das Material der Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit mitzuteilen, sei es durch sie selbst oder eine andere Person.“ Als geschützte Merkmale gelten etwa die Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht und die sexuelle Orientierung – mit einer Geschlechtsdefinition, die auch Transgender umfasst.

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Kritiker vergleichen das Gesetzespaket mit dem Orwell’schen Gedankenverbrechen aus dem Roman 1984. Im Roman war schon der bloße Gedanke oder Wunsch an einer Straftat ein Verbrechen, ohne getätigte Handlung.

Dazu kommt, dass im Gesetz unter anderem eine Beweislastumkehr vorgesehen ist. „In jedem Verfahren wegen einer Straftat gemäß diesem Abschnitt, wenn nachgewiesen wird, dass die beschuldigte Person im Besitz von Material war, wie in Unterabschnitt (1) genannt, und begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass das Material nicht für den persönlichen Gebrauch der Person bestimmt war, wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass die Person unter Verstoß gegen Absatz (1) im Besitz des Materials war“, heißt es im Gesetzentwurf.

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