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Gerichtsverfahren

„Ich verlange den Schutz, der mir zugesichert wurde“: Hunderte Afghanen klagen gegen Aufnahme-Stopp

Hunderte Afghanen klagen derzeit vor deutschen Gerichten gegen den Rückzug ihrer Aufnahmezusage. Auch Verfassungsbeschwerden sollen vorbereitet werden. „Ich weigere mich, mein Leben zu verkaufen“, sagt eine afghanische Journalistin zu angebotenen Geldleistungen.

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Die alte Flagge Afghanistans, vor der Machtübernahme der Taliban, auf einer Anti-Rassismus-Demo in Deutschland (IMAGO/Eibner)

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Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr das freiwillige Aufnahmeprogramm für Afghanen beendete und bereits erteilte Zusagen in Hunderten Fällen zurückzog, hat ein Großteil der Betroffenen vor deutschen Gerichten gegen diese Entscheidung Klage eingereicht.

Nach Informationen der NGO Kabul Luftbrücke sind derzeit rund 180 Verfahren an deutschen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten anhängig, wie Eva Beyer, Sprecherin der Organisation, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitteilte. Zusätzlich seien „18 Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung“. Da in einem Verfahren meist über eine Familie entschieden wird, sind von jedem Verfahren durchschnittlich fünf Personen betroffen.

Die derzeitige Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan auslaufen zu lassen. Daran anknüpfend wurde nicht bloß auf die Erteilung weiterer Aufnahmezusagen verzichtet, sondern auch bestehende Zusagen zurückgezogen. Personen, die hiergegen klagten, wurde eine Geldleistung angeboten, wenn sie im Gegenzug auf die erteilte Zusage verzichten und die Rücknahme der Klage zusichern. Dieses Angebot wurde in der Praxis von vielen Betroffenen abgelehnt.

„Ich weigere mich, mein Leben zu verkaufen“, sagte etwa die afghanische Journalistin Amena Haidary, der 6.500 Euro angeboten wurden, dem RND. Haidary migrierte wie viele andere Betroffene nach der Machtübernahme der Taliban in das benachbarte Pakistan, das lange als Basis für das Aufnahmeprogramm diente. Eine Rückkehr nach Afghanistan sei für sie keine Option, weil sie dort durch die Taliban bedroht sei, sagt Haidary. „Ich verlange den Schutz, der mir von der deutschen Regierung rechtlich zugesichert wurde.“

Haidary lebt wie viele andere Betroffene derzeit in einem von Deutschland gestellten Gästehaus in Pakistan. Obwohl auch sie gegen die Rücknahme der Aufnahmezusage geklagt hat und das Verfahren noch läuft, verlangte die Bundesregierung von ihr, das Gästehaus mit Frist bis Montag (13. April) zu räumen. Auch hiergegen reichte Haidary mit Hilfe ihrer Anwältin Klage ein. Einige der betroffenen Kläger sind mittlerweile bereits von den pakistanischen Behörden zurück nach Afghanistan abgeschoben worden und führen ihre Verfahren von dort aus.

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In einigen Fällen haben Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte bereits entschieden, dass die Aufnahmezusage der Bundesregierung verbindlichen Charakter hatte und grundsätzlich einen Rechtsanspruch begründen kann. Eine solche Zusage kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden, etwa wenn begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumsverfahrens, an der Identität der Betroffenen oder an der Sicherheitsüberprüfung bestehen.

Hinzu kommt, dass viele Betroffene keine rechtlich gleich starke, verbindliche Aufnahmezusage erhalten hatten, sondern lediglich auf sogenannten Menschenrechtslisten standen. Gerade hier sieht die Bundesregierung weiterhin rechtliche Spielräume, um Zusagen oder Aufnahmeerklärungen gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls zurücknehmen zu lassen. Viele dieser Verfahren werden sich voraussichtlich noch über Monate hinziehen.

ahz

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77 Kommentare

  • Welche Regierung hat es ihnen zugesichert?

    Mir wurde von der Regierung auch etwas zugesichert!

    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“

    ->Schaden abwehren, deutschem Volke!

    GILT DAS NICHT MEHR?

    133
    • Der Hippokratische Eid wurde auch stillschweigend ausgehebelt.Noch Fragen ?

      • „Seinen nutzen mehren“ bedeutet, dass deutsche Volk stärker auszunutzen. „Schaden von ihm wenden“ bedeutet , dass sie keinen Schaden vom Volk bekommen wollen, und eher dem Volk schaden. So steht es da, und es soll missverstanden werden. Doppelzügigkeit

      • vom geschlossenen Flur..
        13.04.2026 um 12:54 Uhr

        Der Hippokratische Eid wurde auch stillschweigend ausgehebelt.Noch Fragen ?

        Ähm, besagter Eid, der der Überlieferung nach auf den griechischen Arzt Hippokrates von Kos (ca. 460–370 v. Chr.) zurückgeht, ist noch nie ausgehebelt worden. Weder stillschweigend noch anderweitig.

        Er wird nicht geschworen weder vor Jahrhunderten noch heute. Ergo kann er auch kene Rechtskraft entfalten.

        Es handelt sich lediglich um ein nicht einklagbares etisches Prinzip.

        • ethisches, da fehlte ein h.

          2
        • Danke für die Anmerkung, was er damit sagen wollte ist dir aber schon klar?
          Wenn nicht lass dich Impfen.

          -3
    • Der IS… Deren Anführer aus Syrien war ja neulich hier…

    • „Seinen nutzen mehren“ bedeutet, dass deutsche Volk stärker auszunutzen. „Schaden von ihm wenden“ bedeutet , dass sie keinen Schaden vom Volk bekommen wollen, und eher dem Volk schaden. So steht es da, und es soll missverstanden werden. Doppelzügigkeit

    • @Klarname Pinocchio

      „GILT DAS NICHT MEHR?“

      Das galt noch nie.

      Zur Einklagbarkeit nach Art. 56 GG_

      🔹 Maunz/Dürig (führender GG-Kommentar)

      Art. 56 GG wird als„bloße Bekräftigung der Amtspflichten“ gesehen.

      👉 Folge: keine unmittelbare rechtliche Durchsetzbarkeit

      🔹 Sachs, Grundgesetz-Kommentar

      ordnet den Eid ein als: „symbolisch-politische Erklärung ohne eigene Rechtswirkung

      👉 bedeutet: keine eigenständigen einklagbaren Rechte.

      🔹 Jarass/Pieroth, GG-Kommentar

      stellt klar:Der Eid begründet keine zusätzlichen Rechtspflichten, die gerichtlich durchsetzbar wären.

    • 1. Stunde des Integrationsunterrichts: Glaube keinem Politiker, der dir etwas verspricht. Wenn er sogar sagt, er will die helfen, ist es Zeit, schnell abzuhauen, denn er plant dich zu bestehlen.

    • NEIN!!!! Sie und ich und alle anderen Almans, haben Null Rechte.

  • >>das Gästehaus mit Frist bis Montag (13. April) zu räumen. Auch hiergegen reichte Haidary mit Hilfe ihrer Anwältin Klage ein.<<

    Interessant, die glauben wirklich, sie hätten ein Recht darauf vom deutschen Steuerzahler in Pakistan rundum versorgt zu werden.

    • Soll sie sich doch an die Person, die dies zu verantworten hat wenden, und um dortige, persönliche Aufnahme bitten.
      NYC ist auch per Telefon/eMail zu erreichen.
      Madam B. hat doch bestimmt noch ein Zimmerchen frei….

  • Ich verlange auch den Schutz, der mir zugesichert würde!
    Mittlerweile ist fast jedes Auftreten in der Öffentlichkeit und/oder Bewegen in den Öffentlichen/Zügen, etc., eine „Situation mit ungewissem Ausgang“, besonders auch für Frauen!
    „Ich schwöre, Schaden von deutschen Volke abzuwenden…..“, dem ist bitte nachzukommen.

    „Eine Rückkehr nach Afghanistan sei für sie keine Option, weil sie dort durch die Taliban bedroht sei, sagt Haidary.“
    Dazu hätte ich gerne mal ein konkretes Beispiel!
    Und im Übrigen sind wir hier auch durch die Taliban bedroht……

    • @ Stern.
      Gewöhnen Sie sich daran, dass den Zerstörern in Kabul an der Spree ihre und aller anderen Eingeborenen Bedürfnisse und Rechte vollkommen gleichgültig sind.

  • „Ich verlange den Schutz, der mir von der deutschen Regierung rechtlich zugesichert wurde.“
    Gilt das auch für hiesige Staatsbürger? Ist das nicht so, das diese ihren Schutz an den Staat übertragen haben?

    • Die SchariaParteigegenDeutschland ist gegen das deutsche Volk eingestellt.

  • Eine Umvolkung findet angeblich nicht statt.

  • Genug ist genug und zuviel ist schon lange genug für die Finanzen der Bundesrepublik und ihrer Bürger.

  • Die Afghanen werden sicherlich eine verständnisvolle Richter‘:In finden.

  • „Ich verlange den Schutz, der mir zugesichert wurde“

    Jo – und ich verlange seit ewigen Zeiten, dass deutsche Politiker gemäß der Maxime „Dem deutschen Volke“ handeln. Werden wir wohl beide veräppelt, was?

  • Schickt die alle nach Ungarn.
    Magyar hat doch gewonnen und Uschi will auch Neubürger in Ungarn!
    X- Milliarden bekommen die nun auch.
    Los!

  • Und wir klagen gegen den Remigrations-Stop für Afghanen – bei der AfD.

  • Wir verlangen, wir fordern, wir wollen. Ich höre nie irgendwas anderes

    • warne vor … ist auch in Mode gekommen.

  • Na Hauptsache wildfremde Menschen können Schutz-Forderungen an unsere Regierung stellen, ganz im Gegensatz zu UNS, die hier geboren sind, leben und arbeiten! WER das nämlich wagt, ist gebrandmarkt undzwar gesichert!

  • Schützt euch selbst..

  • Gibt es denn irgend welche Beispiele wo die Taliban Ortskräfte, Journalistinnen oder andere ‚“Verfolgte“ auch wirklich aufgrund der damaligen Zusammenarbeit mit Deutschland verfolgt hätten?
    Verkündet haben die Taliban soviel ich weiß ja eigentlich eine Generalamnestie.
    Was ist eigentlich mit den Amis? Machen die auch so einen Aufriss um ihre „Ortskräfte“? Die haben sich dort doch wohl deutlich unbeliebter gemacht als wir.
    Und was ist denn mit den afghanischen Botschaften hier bei uns? Wenn wir die schon hier dulden sollte man ja wohl auch mal mit denen reden und auf deren Umgang mit nach Pakistan geflüchteten und zurückkehrenden Afghanen einwirken.
    Diese fehlende Transparenz kann ich mir nicht erklären zumal Urlaubsreisen in dieses Land inzwischen nahezu problemlos möglich erscheinen Infos zu der angeblichen „Schreckensherrschaft“ vor der so viele flüchten aber rar sind.

  • Schutz, vor was, vor wem? Gibt es eine Gefahr?

  • Sie könnten ja jetzt mal das in Ungarn versuchen.

  • Wenn der politische Gegner etwas versprochen hat, muss sich eine neue Regierung nicht zwangsläufig daran halten.
    Uns Bürgern hat man schließlich auch schon viel versprochen. 🤠

  • Alle diese Kosten müssen Baerbock nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt werden.

  • „Ich verlange den Schutz, der mir zugesichert wurde“. – Das ist natürlich falsch. Richtig muss es heißen: „Ich verlange das Geld, das mir zugesichert wurde“

  • Wurde durch links-rot-grüne NGOs bei der Klage unterstützt?
    Fand die Finanzierung durch Ausbeutung des Steuerzahlers statt?

  • Der Migrant „verlangt“. Soso…..

  • Wir verlangen auch den Schutz der uns zugesichert wurde.
    Leider schwindet der mit jedem Zugezogenen Tag für Tag.

  • Wenn wir den Schutz, der uns mal zugesichert wurde verlangen, dann sind die Afghanen auch nicht hier. Das schließt sich nämlich aus.

  • Schon komisch wie gut sich Ausländer mit der dt. Sprache, der dt. Amtssprache und dem dt. Gesetze auskennen und vor allem verstehen.

    Aber gleichzeitig man sonst ´“nix versteht“.

    Der Sumpf der ngos gehört trocken gelegt und angeklagt da sie zum Schaden der dt. Gesellschaft agieren. ALLE darin verstrickten Personen gehören zur Verantwortung gezogen, gemessen an dem verursachten Schaden.

    PS: nebenbei gefragt, wie kann man in Ruhe sich auf Rechtsstreitigkeiten vorbereiten, wenn man doch nach eigenen Angaben so gefährdet, das Leben in Gefahr sei???

  • „Ich

    verlange

    den Schutz, der mir zugesichert wurde“:

    Mal gaaanz langsam…… 😑

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