Berlin
Höchstes Gericht bestätigt: Straßenblockaden sind Nötigung
Das Kammergericht in Berlin hat erstmals ein Mitglied der „Letzten Generation“ wegen Nötigung verurteilt.
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Das Berliner Kammergericht hat als höchstes Gericht der Hauptstadt erstmals ein Mitglied der „Letzten Generation“ wegen Nötigung verurteilt. Der 62-jährige Angeklagte war nach einer Straßenblockade in Berlin-Spandau zuvor vom Landgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Dagegen wollte der 62-Jährige vorgehen – und scheiterte vor dem Kammergericht.
Apollo News sprach mit Medienanwalt Ralf Höcker über seine Einschätzung zu dem wegweisenden Urteil. Höcker sagt: „Die konsequente Strafverfolgung der Klimakleber und auch der couragierte zivile Widerstand der Autofahrer, die die Blockierer in Notwehr von der Straße geräumt haben, waren entscheidend dafür, dass diese strafbare Protestform der Vergangenheit angehört“, erklärte dieser.
Bundesweit gab es in den letzten Monaten zahlreiche Verurteilungen von Klimaaktivisten, die Straßenblockaden durchgeführt hatten. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat bisher knapp 3.940 Verfahren gegen die Gruppe „Letzte Generation“ eingeleitet, und Berlin ist bundesweit die Großstadt mit den meisten Strafverfahren gegen Klimaaktivisten. Die „Letzte Generation“ hat angekündigt, dass Angeklagte in dieser Woche aus Protest gegen beschleunigte Verfahren nicht zu den Terminen erscheinen werden.
Wow, jetzt soll man anscheinend schon froh sein und jubeln, wenn mal ein Gericht geltendes Recht durchsetzt.
Was für ein armseliges verkommenes Land…
Es ist eine Bankrotterklärung der Justiz, wenn es einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin bedarf, um die Strafbarkeit dieser Aktionen zu bestätigen, die für jeden gemeinen Bürger von Anfang an als solche erkennbar waren. Nicht zu vergessen die Aufrufe der Polizei, dagagen nicht selbst einzuschreiten. Das grenzt nicht nur an Beihilfe zu diesen Straftaten sondern an aktive Verweigerung des Rechts zur Selbsthilfe. Wir sind ein Bananenstaat in Händen von Clowns und deshalb zu recht Gespött im Ausland.
Nochmal an Apollo News: Ihr macht einen super Job. Aber bitte nennt diese Straftäter nicht verniedlichend ‚Aktivisten‘.
Auffällig ist, dass die Feststellung der Strafbarkeit von Straßensperren gerade dann getroffen wird, wenn Tausende Bauern mit ihren Traktoren Straßenblockaden errichten, um auf die Zerstörung ihrer Existenz aufmerksam zu machen. Zufall?
Ach was!?! Echt jetzt? Verurteilt?
Kann doch gar nicht sein. Das geht ja gar nicht.
Da erscheinen die Angeklagten jetzt einfach nicht mehr vor Gericht. So, ätsch.
Sarkasmus aus.
Mein Gott, jetzt hat der Mann Klebeverbot auf der Straße! Unsere Grünen werden aber auch langsam von allen Seiten in den Ruin gedrückt!
Für mich is2t das Allererfreulichste an dem Urteil die
„Begriffsstutzigkeit“ des Gerichts. Die haben wohl –
den Göttern sei’s gedankt – der Politik nicht richtig
zugehört oder erst gar nicht verstanden, was die
so für gewöhnlich vorgibt. Das Motto der Talarträger
ist offensichtlich: Eure Botschaft hören wir wohl, allein
… ihr könnt uns mal). Es ist und bleibt nun mal ein
hohes Gut, nur wer dem Recht zu seinem Recht verhilft,
tut einzig gut.
Die Kommunikationsfähigkeit vieler dieser radikalen Straßenklebern ist eingeschränkt und hat über Panikmache und Propaganda hinaus nichts zu bieten!
Für mich sind deren Aktionen immer noch Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr nach Strafgesetzbuch!
Uuah, ha ha, ich schmeiß mich mich weg! Das sind jetzt die Konsequenzen, 600 €? … Was ist mit Körpergefährdungen, Sachbeschädigungen, Behinderung von Einsatzfahrzeugen, etc.?
Da gab es vor ca. 35 Jahren noch andere Summen bzw. überwiegend Bau! Für Alle!!!
Was gibt es da eigentlich noch groß zu bestätigen – das alles
ist derart offensichtlich, was da abläuft, das müßte auch ein
Amtsgericht im rechtsgültigen Schnellverfahren entscheiden
können (fast hätte ich „standrechtlich“ geschrieben, aber dieser
Begriff ist natürlich zu sehr belastet, und außerdem [Achtung,
Kalauer:] begehen die ihre dramatischen Verstöße ja auf ihrer
wohl hochwertigsten Körperregion). Mich würde es gar nicht
verwundern, wenn die aus Protest auf dieses Urteil jetzt ihre
Anstrengungen sogar noch vergrößern würden..
Sie brauchen auch nicht zu erscheinen.
Einfach doppeltes Strafmaß und gut is.
„Die „Letzte Generation“ hat angekündigt, dass Angeklagte in dieser Woche aus Protest gegen beschleunigte Verfahren nicht zu den Terminen erscheinen werden.“
Ist denn diese Aussage der Organisation verfassungskonform?
Trauerspiel. Wollen nicht zu Terminen erscheinen? Soso. Ergo 5000,-€ Plus als Misachtungsumlage. Ganz einfach. Aber bei unserer Links-grün-versiffter Justiz passiert eh nix. Aber weh Du zahlst mal deine Zwangs-GEZ nicht….
In solchen Fällen, und noch viel mehr, vermisse ich die DDR. Da sind solche Gestalten ohne wenn und aber im Knast verschwunden und zwar wegen assozialen Verhaltens. Und genau das ist es neben der Nötigung auch. Und ich denke, man braucht nicht viel guten Willen, um sogar Körperverletzung und Erpressung zu erkennen. Egal. Dieses Land hat fertig.
Dann lass sie wegbleiben von ihrer Verhandlung. In der Regel fallen Versäumnisurteile härter aus.