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Hessen

DITIB will gerichtlich ein Monopol auf islamischen Religionsunterricht in Schulen erzwingen

Erdogans Religionsanstalt verklagt die hessische Landesregierung, um die Einstellung eines staatlichen Alternativangebots zum „bekenntnisorientierten“ islamischen Religionsunterrichts von DTIBI zu erzwingen.

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Erdogan-Anhänger bei der Eröffnung der DITIB-Moschee in Köln 2018

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 „Euer Gott ist Allah der Einzige. Es gibt keinen anderen Gott als Ihn“, heißt es im islamischen Glaubensbekenntnis laut der DITIB-Predigtkommission. Und so wie es für Erdogans Religionsanstalt nur einen Gott geben kann, soll es auch nur einen islamischen Religionsunterricht geben. Das zumindest versucht DITIB in Hessen grade gerichtlich zu erzwingen. Der Moscheeverband will, dass hessische Schüler nur den eigenen, bekenntnisorientierten Religionsunterricht besuchen können – der staatliche, wissensorientierte soll untersagt werden.

Die Wurzeln des Konflikts gehen auf das Jahr 2013 zurück, als Hessen die im Jahr 2012 begonnene Zusammenarbeit mit DITIB aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken und der Nähe zur türkischen Religionsbehörde beendete. Die hessische Landesregierung initiierte im Jahr 2019 daraufhin eine eigene, säkularisierte Version des islamischen Religionsunterrichts.

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DITIB wollte das jedoch nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. 2022 entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof dann, dass das Land nicht befugt wäre, den Religionsunterricht einzustellen. Obwohl ein Gutachten eine mögliche politische Einflussnahme durch den türkischen Staat auf DITIB Hessen andeutete, befand das Gericht, dass „die Kooperation erst bei einer konkreten politischen Instrumentalisierung von DITIB Hessen widerrufen werden kann.“

Was konkret in diesem Zusammenhang bedeuten soll, bleibt offen. Es ist kein Geheimnis, dass DITIB der Religionsbehörde in Ankara direkt unterstellt ist. Erdogan entsendet Imame nach Deutschland, die vom türkischen Staat bezahlt werden. Selbst die Inhalte der Predigten werden laut Welt aus Ankara vorgegeben. Und der türkische Präsident ließ es sich auch nicht nehmen im Jahr 2018 persönlich die DITIB-Moschee in Köln zu eröffnen.

Doch das reichte dem Verwaltungsgericht in Hessen offenbar nicht. Deshalb musste der bekenntnisorientierte Islamunterricht von DITIB noch im selben Jahr wieder eingeführt werden. Der Moscheeverband erklärte gegenüber dpa damals, „der staatliche Schulversuch Islamunterricht hätte daher beendet werden müssen“. Doch das Land Hessen ließ sein Projekt weiterlaufen, worin DITIB eine Strategie des Landes sah, ihr Monopol im Bereich des muslimischen Religionsunterrichts zu untergraben.

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Wie ntv berichtet, äußerte sich ein Sprecher des hessischen Kultusministeriums nun überrascht über die Klage und erinnerte daran, dass „DITIB Hessen bereits einmal gerichtlich mit dem Versuch gescheitert sei, den staatlichen Schulversuch Islamunterricht zu verhindern.“ Derzeit besuchen rund 2.200 Mädchen und Jungen diesen Unterricht an 20 Grundschulen und fünf weiterführenden Schulen. Der Unterricht ist freiwillig und zunächst bis zum Schuljahr 2025/2026 befristet.

Zum Vergleich zieht der in Kooperation mit DITIB durchgeführte Religionsunterricht fast 1.700 Schüler an, und weitere islamische Religionsstunden werden in Zusammenarbeit mit der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland für 225 Kinder an fünf Grundschulen angeboten. Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) bezeichnet sich selbst als liberale Reformgruppierung, ist jedoch stark konservativ und fundamentalistisch ausgerichtet (lesen Sie hier mehr).

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