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Hessen

Jesus-Figur geköpft: Lebensgroße Figuren einer Weihnachtskrippe verstümmelt

In Rüsselsheim, Hessen, wurden lebensgroße Weihnachtskrippenfiguren Opfer mutwilliger Zerstörung. Unbekannte Täter enthaupteten und verstümmelten die Figuren.

Weihnachtskrippe, Symbolbild

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In Rüsselsheim (Hessen) wurden lebensgroße Figuren einer Weihnachtskrippe Opfer eines mutwilligen Akts der Zerstörung. Unbekannte Täter enthaupteten die Figuren und trennten teilweise auch die Hände der Styroporfiguren ab, bevor sie diese umstießen. Die gesamte Krippenlandschaft, angefangen beim Jesuskind bis hin zu den Heiligen Drei Königen und dem Esel, wurde von den Vandalen heimgesucht. Die Polizei leitet Ermittlungen wegen Sachbeschädigung ein und prüft dabei auch, ob möglicherweise ein religiöser Hintergrund bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnte, so ein Sprecher der Polizei.

In den vorangegangenen Jahren gab es bereits Fälle, in denen Figuren der Weihnachtskrippe beschädigt wurden. Nach eingehenden Untersuchungen stellte sich jedoch heraus, dass die Schäden auf natürliche Alterungsprozesse zurückzuführen waren. Im aktuellen Vorfall hingegen bezeichnet die Polizei die Zerstörung eindeutig als „vorsätzliche Tat“.

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Gefahr in der Weihnachtszeit

In diesem Jahr wird die Weihnachtszeit von mehreren Stellen, darunter der Präsident des Verfassungsschutzes, als besonders gefährlich eingestuft. Warnungen vor Anschlägen und weiteren Gewalttaten werden ausgesprochen. Der Nahostkonflikt wird als Katalysator für die Gefahr islamistischer Gewalttaten in Deutschland betrachtet. In Rüsselsheim wurden zwar keine Menschen angegriffen, aber christliche Symbole.

Betrachtet man die Art der Sachbeschädigung, fällt besonders auf, dass die Figuren der Krippe genau in der Weise geschändet, wie es aus islamischer Sicht im Krieg mit „Ungläubigen“ üblich ist. Im Koran lässt sich in Sure 5 Vers 33 folgendes herauslesen: „Der Lohn derer, die gegen Gott und seinen Gesandten Krieg führen und überall im Land eifrig auf Unheil bedacht sind, soll darin bestehen, dass sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen wechselweise Hand und Fuß abgehauen wird, oder dass sie des Landes verwiesen werden“.

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