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Zum 75. Jahrestag

Grundgesetz „überwinden“: Ramelow fordert anti-faschistische Verfassung

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) fordert, man müsse die „Fremdheit“ des Grundgesetzes „überwinden“ und eine neue anti-faschistische Verfassung per Volksabstimmung beschließen.

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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung begründet Ramelow seinen Vorstoß damit, dass viele Menschen in Ostdeutschland eine „emotionale Fremdheit“ gegenüber dem Grundgesetz hätten. „Um diese Fremdheit zu überwinden, schlage ich vor, das Grundgesetz in einer Volksabstimmung in eine deutsche Verfassung zu verwandeln, so wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes ja vorsieht“, sagte Ramelow.

Außerdem will er damit den „Reichsbürgern“ den Wind aus den Segeln nehmen. „Weil wir so viele Verschwörungstheoretiker, so viele Reichsbürger und andere Schwurbler haben, die sich alle auf den Artikel 146 beziehen“, sagte Ramelow. Diese Gruppe leite daraus ab, „dass es die Bundesrepublik gar nicht gäbe, dass es immer noch das Kaiserreich gibt.“

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Ramelow betont, dass das Grundgesetz zwar die richtige Verfassung sei, aber durch eine Volksabstimmung bestätigt werden sollte: „Wenn wir überzeugt sind, dass dieses Grundgesetz die richtige Verfassung ist, warum haben wir dann Angst, es durch das Volk per Abstimmung bestätigen zu lassen?“ fragte er. Dann sei klar, dass „all die Schreihälse nur eine radikale Minderheit“ seien.

„Wenn wir das beschließen, dann könnten wir mit Stolz auf die 75 Jahre schauen, aber würden auch die 34 Jahre Transformation und deutsche Einheit in den Blick nehmen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes waren visionär. Sie haben gewollt, dass das Grundgesetz nach der Einheit mit einer solchen Volksabstimmung endet“, sagte Ramelow. Änderungen könnte es aber geben, etwa bei Artikel 139, der die Entnazifizierung festschreibt. Ramelow will diesen Artikel mit einer „Staatszielbestimmung“ ergänzen, die „antidemokratische und faschistische Tendenzen“ ächtet.

Ramelow meint, Deutschland sei „als Nation reif dafür“, mit „einer Verfassung leben zu wollen und nicht mit einem Grundgesetz, hinter das wir dann schreiben: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.“

Eine Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung ist nach Artikel 146 GG zwar möglich, dies wurde bisher nach der Wiedervereinigung aber bewusst nicht umgesetzt. In diesem Jahr wird das Grundgesetz 75 Jahre alt: Am 23. Mai 1949, verkündete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es trat einen Tag später in Kraft. 

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