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Selbstbestimmungsgesetz

Ganserer: Frauensaunas dürfen Transfrauen doch nicht ausschließen

Justizminister Marco Buschmann versicherte, dass der Hausrechtsparagraf im Selbstbestimmungsgesetz Betreibern von Frauenschutzräumen ermögliche, Trans-Frauen, also biologische Männer, auszuschließen und so Missbrauch zu verhindern. Doch nun stellt die Trans-Frau Tessa Ganserer (Grüne) klar: Der Paragraf ist völlig bedeutungslos.

„Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zulasten anderer gehen“, sagte Justizminister Marco Buschmann noch vor der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes am vergangenen Mittwoch im Parlament – und bezog sich damit wohl auf den von ihm vielfach hervorgehobenen Hausrechtsparagrafen. Wie Buschmann im Januar in einem Interview mit der Zeit ausführte, ermöglicht der Paragraf es zum Beispiel Betreibern einer Frauensauna im Rahmen des Hausrechts auch „an die äußere Erscheinung eines Menschen“ anzuknüpfen, um die Intimsphäre der Kundinnen zu schützen. Damit würde man einen möglichen Missbrauch des Gesetzes verhindern, hieß es immer – doch das scheint nicht zu stimmen. 

Die Trans-Frau und grüne Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer machte am Samstag in einem Interview mit dem Magazin queer.de deutlich, dass der Paragraf nicht mehr als eine politische Finte ist, mit der Kritiker besänftigt werden sollen. Auf die Frage, was es bringt, in Bezug auf die Diskussion um einen möglichen Missbrauch – das Eindringen in Frauenschutzräume – auf das Hausrecht zu verweisen, sagte Ganserer: „Verweise auf bestehende andere Gesetze, die keine Auswirkungen haben, sind eigentlich überflüssig“. Heißt übersetzt: Der Paragraf ist völlig bedeutungslos. 

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Das Antidiskriminierungsgesetz steht über dem Hausrecht

Laut Ganserer kann das Gesetz nur „im Rahmen des gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angewendet werden“ – und laut dem darf niemand „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ benachteiligt werden. Anders als es Buschmann bisher suggerierte, dürfen Betreiber von Frauensaunen, Frauenhäusern oder anderen Schutzräumen Männer, die angeben, sich als Frauen zu identifizieren, also nicht einfach so abweisen – ansonsten machen sie sich strafbar. 

Ganserer bestätigt damit die Ausführungen des Bundesqueerbeauftragten Sven Lehmann aus dem August dieses Jahres. In einem Gespräch mit der Tagesthemen-Moderatorin Carin Miosga hatte Lehmann gesagt, dass das Hausrecht „nur in Verbindung mit dem Diskriminierungsschutz“ gelte. „Transgeschlechtliche Frauen sind Frauen“ stellte Lehmann diesbezüglich nachdrücklich klar – übersetzt: Diesen „Fakt“ mit Berufung auf das Hausrecht infrage stellen zu wollen, ist Diskriminierung und damit nicht zulässig.

Für Ganserer ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht radikal genug

Ganserer plädiert in dem Interview mit queer.de unterdessen sogar dafür, das AGG weiterzuentwickeln, also noch weiter zu verschärfen – für sie ist das Selbstbestimmungsgesetz nämlich selbst in seiner aktuellen, radikalen Form nicht diskriminierungsfrei. Wie die Trans-Frau bei der Hamburger Pride Parade im August sagte, enthalte das Gesetz „transfeindliche Narrative“, gegen die sie weiter ankämpfen werde. 

Frauen werden sich damit in Zukunft nicht mehr auf den Schutz ihrer Sicherheit und Intimsphäre verlassen können – auch wenn ein Saunenbetreiber ihnen den eigentlich gewährleisten möchte. Und die Bedrohung durch einen Missbrauch des Gesetzes ist, anders als es die Bundesregierung immer wieder darstellt, durchaus real. In anderen Ländern wie etwa den USA und Kanada ist es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Missbrauchsfällen von Männern gekommen, die nur vorgaben, sich als Frauen zu identifizieren, um etwa in Frauenhäuser oder auch Frauengefängnisse zu gelangen. 

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