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Bundestag

Für mehr Geld: Bundestagsabgeordneter verklagt Deutschland

Der CDU-Politiker Heribert Hirte hatte von 2019 bis 2021 kommissarisch den Rechtsausschuss geleitet, nachdem der AfD-Politiker Stephan Brandner als Vorsitzender abgewählt worden war. Nun klagt er auf rückwirkend volle Bezüge für das Amt, in das er formal nie gewählt wurde.

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Heribert Hirte will die monatliche Zulage von 1.500 Euro, die Ausschussvorsitzenden zusteht.

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Im November 2019 war der AfD-Politiker Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt worden. Nach dessen Absetzung übernahm der CDU-Politiker Heribert Hirte als stellvertretender Vorsitzender die Leitung des Gremiums. Nach dem Abgeordnetengesetz erhalten Vorsitzende von Ausschüssen eine monatliche Zulage von rund 1.500 Euro. Hirte hatte dieses Geld nicht erhalten und klagt nun die Bundesrepublik an, damit er es bekommt. 

Wie die dpa berichtet, argumentiert Hirte, dass er die Aufgaben des Vorsitzenden vollständig übernommen habe. Das rechtfertige, dass er die Zulage erhalte, auch wenn er selbst nur zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden war. Er habe die Mehrarbeit schließlich dauerhaft erbracht. 

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in der 19. Wahlperiode (2017-2021) war Hirte stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Am kommenden Donnerstag will das Verwaltungsgericht Berlin über den Fall verhandeln. Der CDU-Politiker kündigte an, als Kläger zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen. 

In der aktuellen Wahlperiode gibt es im Bundestag drei Ausschüsse, für die Vorsitzende der AfD benannt, aber nicht gewählt wurden: den Ausschuss für Inneres und Heimat, der stellvertretend von einem SPD-Politiker geleitet wird; den Ausschuss für Gesundheit, den eine Grünen-Politikerin kommissarisch leitet; sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der stellvertretend von einem FDP-Politiker geleitet wird. Laut der dpa klagt einer der stellvertretenden Vorsitzenden der drei Ausschüsse nach Gerichtsangaben ebenfalls auf Gewährung der Amtszulage.

Die AfD hatte sowohl gegen die Abwahl Brandners 2019 geklagt als auch dagegen, dass in der aktuellen Wahlperiode drei Ausschüsse nicht mit AfD-Politikern als Vorsitzenden besetzt wurden. Die Partei sah ihr Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. September einstimmig, dass das Recht auf Gleichbehandlung nicht verletzt sei. 

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Antragstellerin kann sich zwar auf das Recht auf Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitze stützen. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegen sich jedoch im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG).“

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