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Schleiden

Flüchtlingsheim brennt ab – der Tatverdächtige ist selbst Bewohner

In Schleiden brannte am Samstag ein Gebäude einer Flüchtlingsunterkunft komplett nieder. Die Polizei nahm daraufhin einen 35-jährigen Bewohner fest, zudem ermittelt eine Mordkommission. Bereits im Januar soll es zu einer Brandstiftung gekommen sein.

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In Nordrhein-Westfalen kam es erneut zu einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft (Symbolbild).

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Im nordrhein-westfälischen Schleiden brannte am Samstagvormittag ein Teil einer zentralen Unterkunftseinrichtung für Asylbewerber ab. Bis auf die Grundmauern wurde die längliche Baracke zerstört. Dabei wurden 16 Personen verletzt, wovon laut Angaben des Bürgermeisters 10 im Krankenhaus behandelt wurden. Die 18 Bewohner des zerstörten Gebäudes mussten auf andere Gebäude oder Einrichtungen verteilt werden.

Zunächst wurde der Feuerwehr nur ein Zimmerbrand gemeldet, der aber schnell auf das gesamte Gebäude übergriff. 110 Feuerwehrleute waren im Einsatz, konnten den Vollbrand jedoch nicht mehr verhindern. Zwei weitere Gebäude in unmittelbarer Nähe wurden durch das Brandereignis ebenfalls beschädigt, sind aber noch nutzbar.

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Die genaue Brandursache ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen, die Polizei konnte nach dem Brand jedoch einen 35-jährigen Bewohner der Einrichtung festnehmen. Zudem wurde eine Mordkommission eingerichtet und mit Ermittlungen beauftragt. Bereits im vergangenen Januar war es in der Unterkunft zu einem Brand gekommen. Die Polizei ging damals von gezielter Brandstiftung aus.

Die Flüchtlingsunterkunft in Schleiden kann seit 2018 bis zu 380 Asylbewerber beherbergen. Zentrale Unterkunftseinrichtungen gibt es nur in Nordrhein-Westfalen. Sie dienen dazu, Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen solange aufzunehmen, bis diese an die Kommunen weitervermittelt werden. Die Verweildauer in einer zentralen Unterkunftseinrichtung soll dabei maximal drei Monate betragen.

Die zentralen Unterkunftseinrichtungen werden von verschiedenen Betreuungsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund betreut. Die Vergabe an die Betreuungsorganisationen erfolgt über öffentliche Ausschreibungen.

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