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Komplette Transparenz

Finanzministerium: Staat soll alle Zahlungen in digitalen Währungen vollständig überwachen

Das Finanzministerium will ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung herausgeben. Ins Visier geraten dabei Zahlungen mittels digitaler Währungen. Diese sollen bereits ab dem ersten Euro überwacht werden.

Schon im Oktober gab das Bundesministerium für Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes heraus. Mit dem Gesetz soll eine Reihe von EU-Regulierungen in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz soll vor allem die Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche bekämpft werden. Zudem ist es Ziel des Gesetzes, den Finanzmarkt zu digitalisieren. Besonders im Fokus der Behörden geraten deswegen auch digitale Währungen beziehungsweise Kryptowährungen.

Kryptowerte sind nach derzeitiger Rechtsdefinition nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG definiert als „digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann“.

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Dieses nicht staatliche Geld soll nun starken Beschränkungen unterworfen werden. Verfechter von Kryptowährungen verweisen immer wieder auf die Anonymität von Zahlungen mittels Kryptowährungen. Damit will das FinmadiG nun Schluss machen. Das neue Gesetz soll die Rückverfolgbarkeit von Zahlungen leichter möglich machen. Die Anbieter von Dienstleistungen für Zahlungen mittels digitaler Währungen werden dazu verpflichtet, Angaben zu den Auftraggebern und Begünstigten dieser Zahlungen einzuholen und den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet nichts weniger als das Ende der anonymen Zahlungen mit Kryptowährungen.

Auf europäischer Ebene wurde lange diskutiert, ob die Dienstleister erst ab Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro Angaben über Begünstigte und Auftraggeber einholen sollten. Unterhalb dieser Schwelle seien schließlich kaum kriminelle Aktivitäten zu erwarten. Von der EU wurden diese Vorschläge aber letztlich abgelehnt. Kritisiert wird das Gesetz vom Branchenverband Bitkom. In einer Stellungnahme erklären sie, dass das Gesetz Deutschland „im internationalen Kontext erhebliche und ungerechtfertigte Nachteile“ bereiten könnte. Das FinmadiG soll am 30. Dezember 2024 in Kraft treten

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