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Dubioses Projekt

Faesers „Bürgerrat“ empfiehlt Straftatbestand Desinformation

Wenn es nach dem Willen eines Bürgerrats geht, soll Desinformation ein Straftatbestand werden. Sollte es zu einem solchen Straftatbestand kommen, würde es faktisch eine Art Wahrheitsbehörde geben.

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Innenministerin Nancy Faeser initiierte einen Bürgerrat gegen Fake News der vorschlägt, dass Desinformation strafrechtlich verfolgt werden soll.

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Mit einem Bürgerrat wollte Innenministerin Nancy Faeser, dass Bürger Handlungsempfehlungen gegen Desinformation ausarbeiten. Einige dieser Empfehlungen haben es durchaus in sich. So empfiehlt der Bürgerrat zu 91 Prozent die „Prüfung einer strafrechtlichen Verfolgung und/oder Sanktionierung der Verbreitung von Desinformation“. Nach den Vorstellungen des Bürgerrats soll dadurch die „Erstellung und Verbreitung von Desinformation durch Strafverfolgung und/oder Sanktionierung“ verhindert werden.

Unter Desinformation versteht man „gezielte Falschinformation, die verbreitet wird, um Menschen zu manipulieren. Ziel ist es, öffentliche Debatten zu beeinflussen, die Gesellschaft zu spalten sowie den Zusammenhalt und die Demokratie zu schwächen“. „Täter“ sollen durch die Strafen „abgeschreckt“ werden sowie „das Unrechtsbewusstsein der Täterinnen und Täter“ erhöht werden.

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Bisher ist Desinformationen nicht strafbar. Sollte der Plan des Bürgerrats umgesetzt werden, gäbe es faktisch eine Art Wahrheitsbehörde, das darüber entscheidet, was richtig und was falsch ist. Insbesondere in der Rückschau auf die Coronazeit wurde deutlich, dass von staatlichen Stellen herausgegebene Informationen nicht immer der Wahrheit entsprechen müssen. So wären diejenigen, die den Fremdschutz der Impfung anzweifelten und damit das aussprachen, was in den RKI-Protokollen steht, zum damaligen Zeitpunkt Gefahr gelaufen, unter den Straftatbestand zu fallen.

Seit der Coronazeit beobachtet der Verfassungsschutz die sogenannte „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Unter diesen Begriff fallen vor allem Coronakritiker. Insgesamt fallen laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht 1.600 Personen in das Delegitimierungsspektrum. Mit einem Straftatbestand für Desinformation könnte der Staat effektiv gegen diese Personen vorgehen. Über eine mögliche Strafhöhe machte der Bürgerrat keine Aussage.

Obwohl der Bürgerrat mit 91 Prozent Zustimmung für den Vorschlag gestimmt hat, ist die Zustimmung in der Gesamtbevölkerung weitaus geringer. In einer Online-Abstimmung stimmten zwar 61 Prozent der Teilnehmer für den Vorschlag, aber das ist weitaus weniger als im Bürgerrat selbst. Auch wenn ein solches Gesetz kommen sollte, ist fraglich, wie man dies konform zur im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit umsetzen möchte. Dieses Problem ist dem Bürgerrat bekannt, weswegen er anmerkt, dass man die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit „beachten“ soll.

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