Fall aus Belgien
Europäischer Gerichtshof: Kopftuchverbot ist rechtens
Beamten darf das Tragen eines Kopftuches verboten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt. Auch in der Privatwirtschaft darf Frauen das Tragen der religiösen Kopfbedeckung verboten werden.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Behörden ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz untersagen dürfen. Das Gericht urteilte, dass eine solche Regelung nicht diskriminierend sei, vorausgesetzt, sie diene der Schaffung eines „vollständig neutralen Verwaltungsumfelds“ und werde „allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal“ angewandt. Es sei jedoch erforderlich, dass die Regelung sich auf das „absolut Notwendige“ beschränke.
Der EuGH fällte dieses Urteil in einem Fall aus Belgien. Die Stadt Ans hatte einer muslimischen Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs bei ihrer Arbeit im öffentlichen Dienst untersagt, was die Frau vor das Arbeitsgericht in Lüttich brachte, um gegen Diskriminierung und Verletzung ihrer Religionsfreiheit zu klagen. Das Arbeitsgericht legte den Fall dem EuGH vor, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.
Das Gericht betonte, dass eine öffentliche Verwaltung das Verbot des sichtbaren Tragens von Zeichen religiöser Überzeugungen auch auf Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr beschränken oder diese generell für ihre Beschäftigten erlauben könne. Entscheidend sei jedoch, dass das Ziel in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werde und die getroffenen Maßnahmen sich auf das „absolut Notwendige“ beschränken müssten. Die Prüfung, ob diese Anforderungen erfüllt seien, obliege den nationalen Gerichten.
Im vergangenen Jahr hatte der EuGH auch Unternehmen erlaubt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten, vorausgesetzt, die Regelung werde gleichmäßig auf die gesamte Belegschaft angewandt.
Jeder/Jede der es egal ist ob jemand ein Kopftuch tragen muss sollte sebst mal eins tragen. Nicht eine Tag oder eine Woche.
Das Urteil kann man so oder so sehen. Für mich ist es völlig klar, wenn ich in ein Land einwandere, dass ich dessen Regeln und Gesetze befolge. Ich unterscheide auch nicht, ob der Fall einen religiösen Hintergrund hat. Wenn jemand Probleme hat die Regeln und Gesetze zu befolgen unsere Sprache zu lernen, ihm wichtiger ist seine Religiöse Kopfbedeckung zu tragen, all das kann ich das durchaus nachvollziehen, dann steht es demjenigen frei unser Land wieder zu verlassen und in Länder zu ziehen, in denen ihr eure Religion so leben könnt, wie ihr wollt. Natürlich ohne die monetären Unterstützung Deutschlands. Wir sind sicherlich nicht perfekt, haben unsere eigene Kultur mit all unseren Defiziten und hadern immer noch mit unserer düsteren Vergangenheit. Aber, ich nehme es mir als Deutscher heraus es offen zu sagen. Wir haben niemanden gezwungen zu kommen, wir werden niemanden zwingen zu bleiben.
“ Das tragen von religiösen Kopfbedeckung“
Ich entnehme auch aus Vielzahl von Kommentaren, das diese Bedeutung aus Unwissenheit oder
Verbohrtheit Einseitig ausgelegt wird.
Frauen tragen in unterschiedlichen Ländern ( auch christliche ) einen Kopftuch – man kann nicht eindeutig sagen – aus Religion oder Tradition !
Dagegen gibt es tatsächlich eine Kopfbedeckung die eindeutig einer Glaubensrichtung zugerechnet
werden kann – der Herr Steinmeier sollte es wissen – er ist mehr als ein (Beamter).
Darüber hinaus sollte man auch das wissen, was im GG steht, das über EU-Recht steht!
Wie einfach man Gesetze aus Acht lässt, aber auf der anderen Seite sich über mangelhafte Rechtsordnung beschwert – da läuft bei vielen Menschen etwas schief im Denken.
Was Angestellte privat tun, geht den Arbeitgeber nichts an! Und in Firmen, Verwaltungen gelten Regeln, die beachtet werden müssen. Das ist jetzt mit der EuGH-Entscheidung endgültig geklärt!
Schande !!!
Fragen:
Wie ist ein Kopftuch definiert?
Was wenn die Muslima 2 Kopftücher trägt. Und noch eine Maske dazu? Oder eine Nikab? Oder einen Turban, Fez und solches Zeug.
Wie sieht es mit der typischen moslemischen Tracht aus? In Bayern ist die Lederhose nicht verboten. Taliban-Look deshalb erlaubt?
Was ist denn dann Moslems erlaubt zu tragen oder verboten? Und was , wenn eine moslemische Feministin typisch männliche Islam-Klamotten trägt? Christliche Frauen rennen ja auch in Hosen rum.
Publikumsverkehr – auch so ein dehnbarer Begriff. Wenn ich als Schüler oder Student tätig bin… da fühle ich mich nicht als Publikum und auch nicht im Verkehr. Als Schüler bin ich genötigt anwesend zu sein.
Dieses Gerichtsurteil lädt gerade zu ein es zu missachten