Zentrales Impfpflicht-Argument
Europäische Arzneimittelbehörde: Corona-Impfstoffe wurden „nie zugelassen, um Übertragung zu verhindern“
Die Corona-Impfung schützt vor Übertragung des Virus - mit diesem Argument wurden während der Corona-Pandemie zahlreiche Pfleger und Ärzte zur Impfung gezwungen. Nun belegt ein neues offizielles Schreiben der Europäischen Arzneimittelbehörde, dass diese Wirkung nie gedacht war.
Als der niederländische EU-Abgeordnete Marcel de Graaff am Dienstag vor die Presse tritt, ist ihm die Erregung im Gesicht anzusehen. „Sehr geehrte Damen und Herren, letzten Monat schrieb ich einen Brief an die EMA [Europäische Arzneimittelbehörde, Anm. d. Red.]“, beginnt der Politiker seine Erklärung, die er mit wiederholtem Blick auf seine Notizen vorträgt. Gemeinsam mit sieben anderen EU-Abgeordneten, darunter zwei AfD-Politiker, habe er die EMA um eine Klarstellung zu den zahlreichen Problemen rund um die Corona-Impfstoffe gebeten, berichtet de Graaf. Aufgrund der Schwere der Probleme habe man die Arzneimittelbehörde zudem ersucht, die Zulassung der Corona-Impfstoffe zurückzunehmen. Nun habe man von der EMA eine Antwort erhalten, die „schockierende Fakten“ enthalte, sagt der niederländische Politiker mit inzwischen geröteten Wangen.
Der Brief der Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur an den Abgeordneten de Graaff und seine Kollegen ist inzwischen online einsehbar. Und tatsächlich: In dem siebenseitigen Dokument befinden sich Klarstellungen der EMA, die, wären sie bereits vor zwei Jahren öffentlich geworden, womöglich nicht weniger als den Beschluss der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten verhindern können. Schon zu Beginn des Briefes der EMA heißt es wörtlich (aus dem Englischen übersetzt):
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„Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, um die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen dienen nur zum Schutz der geimpften Personen.
In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe für eine aktive Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hingewiesen.“
Übertragungsschutz war zentrales Argument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die Nonchalance, mit der die europäische Behörde diese Worte vorträgt, dürfte jedem Menschen, der den Impfdruck auf seinem Höhepunkt im Winter 2021/22 als Ungeimpfter erleben musste, den Hals zuschnüren. Damals wurden Ungeimpfte von Politikern öffentlich als „Sozialschädlinge“ und „Tyrannen“ bezeichnet, weil ihre Ablehnung der Impfung angeblich dazu führe, dass das Virus weiter verbreitet werde. „Impfen ist ein patriotischer Akt“, schrieb im Sommer 2021 der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter. Man schütze „nicht nur sich selbst, sondern uns als Gesellschaft.“
Auch in der Beschlussempfehlung des Bundestages zum Gesetzesentwurf zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus Dezember 2021 war die angebliche Verhütung von Übertragungen durch die Impfung das Kernargument. Wörtlich hieß es:
„Insbesondere für bestimmte Personengruppen bestehe aufgrund ihres Gesundheitszustandes und/oder ihres Alters ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf. Zur Prävention stünden jedoch gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch das Risiko der Weiterverbreitung der Infektion reduzierten. […]
Um eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus in den genannten Settings zu vermeiden, müsse insbesondere das dort tätige Personal vollständig geimpft sein, da die Impfung das Infektions- und das Übertragungsrisiko substanziell reduziere. […]
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der vulnerablen Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung ist deshalb im Gesetzentwurf vorgesehen, dass Personen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen arbeiteten, geimpft oder genesen sein müssten.“
EMA schließt Aussetzung der Impfzulassung aus
Und nun, zwei Jahre später, beteuert jene Behörde, die die Corona-Impfstoffe bereits im Winter 2020 zuließ, dass man ja immer schon gewusst habe, dass die Vakzine nicht zur Verhinderung einer Übertragung der Corona-Infektion geeignet sind. Zudem gesteht die EMA zu, dass der Impfschutz „im Laufe der Zeit nachlässt, da sich das Virus selbst weiterentwickelt“. Eine Rücknahme der Impfzulassung schließt die Behörde dennoch aus. Diese Aussetzung könne man „nur empfehlen, wenn die Beweise zeigen, dass die Risiken den Nutzen überwiegen.“
Angesichts eines mehr als fraglichen Übertragungsschutzes und zahlreichen Beobachtungen von gravierenden Impfnebenwirkungen bis hin zu Impfschäden und immer mehr besorgniserregenden Meldungen von jungen geimpften Sportlern, die am plötzlichen Herztod versterben, muss sich die EMA die Frage gefallen lassen, wie diese doch eher skurril anmutende Kosten-Nutzen-Analyse noch mit einem gesunden Menschenverstand begründbar ist.
Wissenschaftliche Nachweise würden laut der EMA „weiterhin zeigen, dass die Impfstoffe einen Schutz bieten, der besonders für vulnerable Personengruppen bedeutend ist“. Wenn der Impfstoff jedoch kaum oder gar nicht vor Übertragung schützt, wie die EMA selbst sagt, ist die Frage, welcher Schutz hier überhaupt gemeint ist. An einer anderen Stelle des Dokuments erklärt die Behörde: „Die COVID-19-Impfstoffe bieten auch Schutz vor schweren Erkrankungen, einschließlich Krankenhausaufenthalten. Dies ist besonders wichtig für gefährdete Menschen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.“ Ist der Schutz vor Krankenhausaufenthalten also das letzte Argument, mit dem sich die EMA an die angebliche Wirksamkeit der Impfung klammert?
Der Preis der zurückgehaltenen Informationen
Eins ist klar: Mit diesem Argument hätte sich kein Pfleger, kein Arzt, kein Kind, kein Jugendlicher, kein Baby, kein Soldat, kein Medizinstudent, kein Sportler impfen lassen müssen, nur um „vulnerable Gruppen zu schützen“. Die Impfung wäre eine individuelle Entscheidung geblieben, die jeder für seine eigene Gesundheit trifft – und vielleicht, so hart muss man es an dieser Stelle sagen, würden ein paar junge Menschen heute nicht mehr geschwächt und ängstlich an den Folgen einer impfinduzierten Herzmuskelentzündung leiden, vielleicht müssten manche Mütter nicht den Tod ihres Kindes betrauern, wenn die EMA oder andere relevante wissenschaftliche Akteure schon 2021 das Wort erhoben und den fraglichen Übertragungsschutz thematisiert hätten.
„Die Streichung dieser Impfstoffe als Option für die EU-Mitgliedstaaten und die Angehörigen der Gesundheitsberufe ohne gebührende Berücksichtigung der verfügbaren Daten wäre ein Bärendienst für die EU und die öffentliche Gesundheit“, erklärt die EMA abschließend in ihrer Erklärung an die EU-Abgeordneten – und möchte damit vermutlich erneut darlegen, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine besonderen Risikosignale belegen würden, die ein Rückzug der Zulassung begründen könnten. Ob dieses Argument trägt, lässt sich diskutieren.
Offensichtlich ist aber, dass genau diese Daten zu Impfnebenwirkungen und Impftoten bis heute in gähnender Langsamkeit und größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit analysiert werden. Das in Deutschland dafür zuständige Paul-Ehrlich-Institut schafft es – wohl aufgrund technischer Probleme – seit zwei Jahren nicht, die Daten zu den zahlreichen gemeldeten Impfnebenwirkungen auszuwerten. In den USA führen die Gesundheitsbehörden neben dem öffentlichen Impfnebenwirkungsregister noch ein zweites nicht-öffentliches Register, in dem unter anderem die Impftode aufgeführt sein sollen.
Zurück in der Pressekonferenz richtet sich der EU-Abgeordnete Marcel de Graaff an die für die Impfkampagnen verantwortlichen politischen Akteure: „Die Regierung [er meint die niederländische, Anm. d. Red.] wusste, dass die Impfung nicht vor einer Verbreitung des Virus schützen würde, teilte dieses Wissen aber nicht mit den Bürgern. Im Gegenteil: Sie zwangen ihnen die Impfung mit Lügen auf, vernebelten die Impfnebenwirkungen und brachten so die Gesundheit eines jeden Geimpften in Gefahr. […] Die Regierung und alle politischen Parteien, die dieses Vorgehen unterstützt haben, sollten für ihre Lügen und ihren Betrug in Rechenschaft gezogen werden.“ Diese Kritik lässt sich auch an die deutsche Regierung richten.
Und die Bundeswehr steht weiter unter Impfzwang!
Vertraue niemandem. Sie wollen nur Kohle machen, egal ob man dabei „verstirbt“ oder dauerhaft geschädigt ist. Auch hier keinerlei Scham bei der Verbreitung falscher Informationen.
Diese Behauptung (Lüge!) war von Beginn an nur dazu gedacht, um möglichst viele modRNA-Injektionen in die Menschen zu bekommen bzw. um auf jeglichen Ebenen noch weiteren Druck erzeugen zu können.
Aufgrund der physiologischen bzw. immunologischen Gegebenheiten war zudem schon von VORNHEREIN bereits klar, dass KEIN intramuskulär injizierter „Impfstoff“ in der Lage dazu ist, eine mukosale Immunität herzustellen, sprich potentielle Übertragungen verhindern zu können. (1,2,…)
(1) COVID-19 Vaccines May Not Prevent Nasal SARS-CoV-2 Infection and Asymptomatic Transmission >>> https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0194599820982633?url_ver=Z39.88-2003&rfr_id=ori%3Arid%3Acrossref.org&rfr_dat=cr_pub++0pubmed&
(2) Covid-19: Fully vaccinated people can carry as much delta virus as unvaccinated people, data indicate >>> https://www.bmj.com/content/374/bmj.n2074
usw.
„Ärzte zur Impfung gezwungen“
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Europäische Asoziale bei der Arbeitsverweigerung..
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass es im Sommer/Herbst 2020, bevor die „Impfungen“ los gingen, hieß:
„Die Impfung schützt nicht vor Ansteckung sondern nur vor einem schweren Verlauf!“
Also, so neu ist das Thema nicht …