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Überwachung

EU-Plan: Behörden sollen mit „Generalschlüssel“ Zugriff auf Chats erhalten

Die EU bereitet offenbar eine drastische Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten von digitalen Endgeräten und Internetdiensten vor. Messengerdienste, Sprachassistenten und sogar smarte Haushaltsgeräte könnten bald von Ermittlern überwacht werden, ein „Generalschlüssel“ soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aushebeln.

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In einem 28-seitigen Papier, das t-online vorliegt, schlägt eine Expertengruppe der EU-Kommission 42 Punkte „für eine verschärfte Überwachung“ vor. Offizielles Ziel ist es, die „organisierte Kriminalität und den Terrorismus“ effektiver zu bekämpfen. Der Entwurf trägt den Titel: „Recommendations from the High-Level Group on Access to Data for Effective Law Enforcement“. Dahinter verbirgt sich der Plan, Sicherheitsbehörden möglichst umfassende Möglichkeiten zur Überwachung zu geben.

Aktuell ist es Ermittlern nicht möglich, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten zu umgehen. Das könnte sich bald ändern. Die Expertengruppe der EU-Kommission schlägt nämlich vor, dass Hersteller von Geräten und Diensten „Hintertüren“ schaffen sollen. So könnte zum Beispiel die Verschlüsselung von WhatsApp & Co. mit einem „Generalschlüssel“ geknackt werden, der bei den Anbietern liegen soll. Die Hersteller wie Meta (Facebook), Twitter oder Apple müssten dafür diese sogenannten „Hintertüren“ in ihre Software einbauen. Weigern sich sie sich, drohen Strafen.

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Die Expertengruppe will nicht nur die Kommunikation überwachen, sondern auch das „Internet der Dinge“ (IoT), berichtet t-online weiter. Dazu gehören smarte Geräte wie Kühlschränke, Heizungen und Lampen. Die Expertengruppe fordert, dass diese Geräte standardisiert werden und dass ihre Daten für „im Zweifel“ zugänglich sein müssen.

Die Expertengruppe fordert zudem die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten müssten dann Nutzerdaten wie die IP-Adresse, Telefonkontakte oder Standortdaten speichern und diese im Bedarfsfall an die Behörden weitergeben. In Deutschland ist diese anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie als europarechtswidrig eingestuft. Die EU-Kommission will diese Entscheidung nun offenbar wieder aushebeln.

Die Pläne stoßen auf heftigen Widerstand von Datenschützern, berichtet t-online. Sie befürchten einen „nie dagewesenen Einschnitt“ in die Privatsphäre der EU-Bürger. Der „Generalschlüssel“ könnte zudem nicht nur von Ermittlern, sondern auch von autoritären Regimen missbraucht werden.

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