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Verkehr

EU-Parlament beschließt europaweite Eintreibung von Verkehrsstrafen

Das Europaparlament in Straßburg hat ein neues Gesetzesvorhaben verabschiedet, das die Verfolgung grenzüberschreitende Verkehrsstrafen in der EU erleichtert. EU-Bürger müssen nun Verkehrsdelikte, die sie in anderen EU-Ländern begehen, auch in ihrem Heimatland bezahlen.

Ein neues Gesetzesvorhaben, das vom Europaparlament in Straßburg verabschiedet wurde, sieht vor, dass Verkehrsstrafen grenzüberschreitend im innereuropäischen Raum eingetrieben werden können. Dies bedeutet, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land geblitzt werden, die Bußgelder nun auch in ihrem Heimatland bezahlen müssen.

Diese Entscheidung baut auf einer Vereinbarung auf, die bereits zwischen den Unterhändlern des Parlaments und den EU-Staaten getroffen wurde. Aktuell bleiben statistisch rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte unbestraft. Durch das neue Gesetz will die EU diese Zahl deutlich senken.

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Zukünftig wird es so sein, dass bei einem Verkehrsverstoß im Ausland die Heimatbehörden des „Täters“ für die Eintreibung der Geldstrafen zuständig sein werden. Die EU plant zudem, das Spektrum der Verkehrsverstöße, die zu grenzüberschreitenden Verfahren und Geldstrafen führen, zu erweitern. Zu den relevanten Delikten sollen nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer, sondern auch vermeintlich gefährliches Parken, riskantes Überholen, Fahrerflucht und das Ignorieren durchgezogener Linien, zählen.

Ein weiterer Aspekt des Vorhabens ist das Verbot für private Unternehmen, Bußgelder von ausländischen Verkehrssündern einzutreiben. Die endgültige Zustimmung der EU-Staaten zu diesem Gesetzesvorhaben steht zwar noch aus, wird aber als reine Formsache angesehen. Nach der Zustimmung muss die Umsetzung in nationales Recht erfolgen, wofür eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen ist.

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