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Personendaten

EU einigt sich auf flächendeckende Überwachung aller Reisebewegungen an Flughäfen

Die EU baut ihre Überwachungskonzepte weiter aus: jetzt sollen Fluggastdaten an Flughäfen automatisch gesammelt und an die EU weitergeleitet werden. Während die EU damit den Kampf gegen Terrorismus stärken möchte, warnt der EuGH vor „systematischer Überwachung“.

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Erneut setzt die Europäische Union auf eine deutliche Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen – diesmal im Reiseverkehr. EU-Rat und Unterhändler des Parlaments einigten sich am Freitag auf einen neuen Beschluss, der die Weitergabe sensibler, von den Fluggesellschaften gesammelten Informationen vorsieht – obwohl der Europäische Gerichtshof dieses Vorgehen bereits 2022 kritisierte. Dennoch müssen von den Luftfahrt-Unternehmen gesammelte Daten demnächst mit EU-Behörden geteilt werden.

Ganz konkret sollen die „advance passenger information“ (API, zu Deutsch: erweiterte Fluggastdaten), also die Namen der Fluggäste, deren Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und weitere Reisepassdaten sowie grundlegende Fluginformationen „automatisch dokumentiert“ und vor sowie nach jedem Abflug an die EU-Behörden am jeweiligen Ankunftsort übermittelt werden. Der EU-Rat sieht darin einen notwendigen Schritt „zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität“.

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Diesbezüglich werden neben den erweiterten Fluggastdaten auch „passenger name records“ (PNR) genutzt, um einen umfangreichen Datensatz von den Fluggesellschaften abzufragen. Die PNR umfassen Fluggastreservierungsdaten, die Einzelheiten über die Reiseroute eines Fluggastes und Informationen über den Buchungsvorgang, die für 48 Stunden gespeichert werden sollen.

Die EU teilt in einer Pressemitteilung mit, dass API und PNR im Zusammenspiel besonders effektiv sind, „um Reisende mit hohem Risiko zu identifizieren und das Reiseverhalten verdächtiger Personen zu bestätigen“ – dass auch Millionen Unschuldige durch diese Verordnung überwacht werden, erwähnt die EU nicht.

Jeder Reisende soll automatisch, beispielsweise durch maschinelle Erfassung der Reisepässe, erfasst und dessen Daten weitergegeben werden. Falls dieser Ablauf aufgrund technischer Hindernisse nicht möglich ist, sind die Fluggesellschaften gezwungen, eine manuelle Übermittlung zu veranlassen. In spätestens zwei Jahren soll die Überwachung dann aber ausschließlich automatisch stattfinden, teilt die EU mit.

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Jetzt müssen nur noch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU die neuen Beschlüsse verabschieden, deren Zustimmung gilt aber als sicher – obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich skeptisch zeigte. Bereits 2022 erklärte der EuGH bezüglich der 2016 eingeführten PNR, dass eine EU-Datensammlung zwar rechtens sei, um die Erfassung persönlicher Informationen auf nationaler Ebene durchzusetzen, bräuchte es aber neue Gesetzgebungen in den EU-Mitgliedsstaaten.

Der EuGH urteilte damals, dass die PNR-Richtlinien beschränkt werden müssten, sollten sie mit Grundrechten vereinbar sein. Oder mit anderen Worten: Die Datenerhebung an Flughäfen sind unter Umständen verfassungswidrig. Der EuGH erklärte, dass die PNR-Richtlinie „mit fraglos schwerwiegenden Eingriffen“ in die Grundrechte und mit „systematischer Überwachung“ verbunden seien.

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