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Sequenz aus Affenvirus

EU-Arzneimittelbehörde bestätigt: Biontech unterschlug Hinweis auf DNA-Stücke im Impfstoff 

Biontech hat beim Zulassungsverfahren offenbar wichtige Informationen unterschlagen. Das geht aus neuen Recherchen amerikanischer Medien hervor. Es geht um nachgewiesene DNA-Reste im Impfstoff, die dort nicht sein sollten - und erst von Biontech bestätigt wurden, als die Europäische Arzneimittelbehörde aktiv danach fragte.

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Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat bestätigt, dass Biontech beim Zulassungsantrag für den eigenen Corona-Impfstoff nicht erwähnte, dass das Vakzin die DNA-Sequenz „SV40“ enthalte. Das berichtet die amerikanische Epoch Times. Demnach habe Biontech die Sequenz für einen „nicht-funktionellen Teil“ der DNA gehalten, also für einen Abschnitt, der keine biologischen Prozesse im Körper auslöst. Dies habe das Unternehmen inzwischen auf Nachfrage der EMA erklärt.

Laut der Arzneimittelbehörde sei die SV40-Sequenz ein üblicher Bestandteil von DNA-Molekülen (sogenannte Plasmide), die in der Herstellung von biologisch aktiven Substanzen verwendet werden. Ihre Präsenz sei aber unbedenklich, da die DNA-Abschnitte während des Herstellungsprozesses zerstückelt und entfernt würden, so die Behörde. Doch an dieser Einordnung gibt es begründete Zweifel von verschiedenen Mikrobiologen – dazu später mehr. 

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Dass der Biontech-Impfstoff DNA-Reste, darunter die SV40-Sequenz, enthält, ist in den vergangenen Monaten weltweit von verschiedenen Mikrobiologen nachgewiesen worden (Apollo News berichtete). Erst im Oktober hatte auch die kanadische Gesundheitsbehörde gegenüber Epoch Times bestätigt, dass der Biontech-Impfstoff die SV40-Sequenz enthalte. Man erwarte von Herstellern bereits beim Zulassungsantrag die Identifikation jeder biologisch funktionellen DNA-Sequenz im Impfstoff, so die Behörde. Dies habe Pfizer (der amerikanische Kooperationspartner von Biontech) jedoch nicht geleistet. 

DNA aus einem Affenvirus

Bei der SV40-Sequenz handelt es sich um einen Abschnitt aus der DNA des Simian-Virus 40, einem Erreger, der erstmals in Affen entdeckt wurde und daher auch als Affenvirus 40 bekannt ist. In den 1960er Jahren löste das Virus einen Skandal aus, weil es als bisher unbemerkte Verunreinigung in Impfstoffen gegen Kinderlähmung und Adenoviren ausgemacht worden war. Allein in den USA wurden damals über 98 Millionen Amerikaner mit dem kontaminierten Impfstoff geimpft. Dies löste große Besorgnis aus, weil das Virus nachweislich krebserregend ist und beispielsweise bei Injektion in neugeborene Hamster Tumore auslöste. Nachträgliche Untersuchungen der Geimpften konnten jedoch kein erhöhtes Krebsrisiko durch den kontaminierten Impfstoff feststellen. 

Auch in Bezug auf den Biontech-Impfstoff warnen verschiedene amerikanische Wissenschaftler davor, dass die SV40-Sequenz potentiell krebserregend sei. Der amerikanische Mikrobiologe und Pharmazie-Professor Dr. Phillip Buckhaults, der als einer der ersten die DNA-Reste in Corona-Impfstoffen nachwies (Apollo News berichtete), erklärte gegenüber Epoch Times, dass von der SV40-Sequenz, wie bei allen DNA-Molekülen, die in den Zellkern gelangen, ein „geringes Risiko“ ausgehe, dass es Krebs auslöse. Man müsse, so Buckhaults weiter, sich in Bezug auf den Biontech-Impfstoff im Klaren sein, dass dort nur ein kleiner Abschnitt der Virus-DNA enthalten sei – jedoch nicht der nachweislich krebserregende Teil des Erregers. Somit sei das Krebsrisiko des DNA-Abschnitts wesentlich geringer als das des ganzen Virus.

DNA-Fragmente laut Wissenschaftlern potentiell krebserregend

An anderer Stelle hatte Buckhaults, der sich auf die genetischen Ursachen von Krebserkrankungen spezialisiert hat, erläutert, dass das Krebsrisiko von kurzen DNA-Sequenzen im Corona-Impfstoff dadurch begründet sei, dass die genetische Information bei den mRNA-Impfstoffen durch den Einschluss in sogenannte Nanopartikel direkt in die Zelle und den Zellkern gelangen könne. Dies ist bei dem Impfstoff beabsichtigt, um mRNA, die schließlich zur Produktion des gewünschten Spike-Proteins führt, in den Bereich der Zelle zu bringen, an dem die für diesen Prozess entscheidende Protein-Produktion stattfindet. Durch diesen Prozess könnten laut Buckhaults aber auch ungewollt kleine DNA-Abschnitte in die Zelle gelangen und sich so potentiell in die dort vorhandene körpereigene DNA des Geimpften integrieren. 

Teilt sich die Zelle, wird die DNA dann mitsamt der nun integrierten, körperfremden DNA weitergegeben. Abhängig von der Stelle der DNA, an der sich die körperfremde DNA integriere, könne diese Veränderung der genetischen Information fatale Folgen haben. Beispielsweise könne sie Gene aktivieren, die Krebs verursachen oder Gene blockieren, deren Aufgabe es ist, eine Krebsbildung zu verhindern. Dies würde, so Buckhaults, zwar nur selten passieren, es sei jedoch durchaus möglich.

Zweifel an der Unbedenklichkeitserklärung der EMA

Ähnliches gilt laut Buckhaults also auch für die nachweislich im Impfstoff enthaltene SV40-Sequenz. Dass dieses theoretische Krebsrisiko jedoch auch praktisch zu Krebs führe, sei laut dem Wissenschaftler bisher nicht erwiesen. Ob die DNA-Sequenz allerdings tatsächlich so unbedenklich ist, wie von der EMA behauptet, kann nichtsdestotrotz bezweifelt werden.

Dieser Meinung ist auch der kanadische Mikrobiologie-Professor Dr. Patrick Provost. Gegenüber Epoch Times erläuterte er, dass die DNA-Reste – anders als von der EMA beteuert – nicht durch Zerkleinerung unschädlich gemacht werden. So seien durch die Untersuchungen von Dr. Buckhaults DNA-Abschnitte im Corona-Impfstoff nachgewiesen worden, die bis zu 100 Basenpaare (Bestandteile der DNA) lang waren. Die diskutierte SV40-Sequenz sei wiederum nur 72 Basenpaare lang, könnte also vollständig und dementsprechend funktionsfähig in den Impfstoffen enthalten sein.

Es brauche nur eine falsche Integration dieses DNA-Abschnitts an der falschen Stelle in einer einzigen Zelle, um einen krebserregenden Prozess und gegebenenfalls den Tod einer Person auszulösen, erklärt der Wissenschaftler. Ob es sich nun nur um potentielle oder tatsächliche Risiken handelt – in jedem Fall ist es erschreckend, dass Biontech erst auf Nachfrage die Existenz von DNA-Partikeln in ihren Impfstoffen mitteilt, obwohl das Unternehmen von Anfang an dazu verpflichten gewesen wäre. 

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