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Corona-Zahlungen

Erneut Verfassungsbedenken beim Ampel-Haushalt – Union droht wieder Klage an

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung die Schuldenbremse ausgesetzt, um die Sozialsysteme und die Wirtschaft zu unterstützen. Die Ampel will diese jetzt zurückzahlen lassen - und könnte ihren Haushalt damit wieder verfassungswidrig machen.

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Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung die Schuldenbremse ausgesetzt, um die Sozialsysteme und die Wirtschaft zu unterstützen. Nun steht jedoch die Rückzahlung dieser Sonderzahlungen im Fokus der politischen Diskussion. Die Unionsfraktion droht der Ampel-Koalition deshalb mit einer erneuten Klage gegen den Bundeshaushalt. Mathias Middelberg, Vizefraktionschef der Union, äußerte Bedenken bezüglich des Haushaltsvorschlags des Finanzministers im Zusammenhang mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er bezeichnete den Vorschlag als „verfassungsrechtlich höchst problematisch“ und zweifelte an der rechtlichen Möglichkeit zur Rückforderung von Zuschüssen an die Bundesagentur für Arbeit. Middelberg betonte, dass eine Klage gegen den Haushalt in Betracht gezogen werde, sollte der Sachverhalt nicht angemessen erklärt oder korrigiert werden.

Die Zuschüsse, die die Bundesregierung von der Bundesagentur für Arbeit zurückfordert, belaufen sich auf Milliardenhöhe. Diese wurden während der Corona-Krise für verschiedene Zwecke, darunter die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes, gewährt. Die Rückzahlung dieser Mittel ist Teil des Bestrebens, nach der Aussetzung der Schuldenbremse in den Pandemiejahren finanzielle Mittel zurückzuführen. Aktuell findet im Haushaltsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Bundeshaushalt 2024 statt. Middelberg wies darauf hin, dass auch der vorgeladene Sachverständige Thiess Büttner die Rückforderung als problematisch betrachte.

Der Unionspolitiker kritisierte, dass die Ampel-Koalition durch die geplante Verwendung der Mittel erneut eine zweckwidrige Nutzung von Notlagenkrediten schaffen würde, was bereits vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 gerügt wurde. Er warnte vor einem erneuten „gravierenden Verfassungsverstoß“. Die Union sei bereit, erneut zu klagen, kündigte er an.

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