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Hamburg

Entlassen, weil sie nicht genderte – Gericht erklärt Kündigung für ungültig

Eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt genderte den Entwurf einer Strahlenschutzanweisung nicht. Darum wurde sie zwei Mal abgemahnt und ihr wurde gekündigt. Das Arbeitsgericht Hamburg entschied, dass die Kündigung ungültig ist.

Das Arbeitsgericht Hamburg entschied, dass die Abmahnungen und die Kündigung ungültig sind. (Symbolbild) (IMAGO/Christian Ohde)

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Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie hatte in ihrer Funktion als Strahlenschutzbeauftragte eine Strahlenschutzanweisung nicht gegendert. Von ihren Vorgesetzten war sie dazu aufgefordert worden, Genderbegriffe in den Entwurf für die Schutzanweisung einzuarbeiten. Sie hatte dies nicht getan, weil es sich nicht um wissenschaftliche Aspekte handele. Sie bekam zwei Abmahnungen und dann wurde ihr außerordentlich gekündigt. Das Arbeitsgericht Hamburg entschied, dass die Abmahnungen und die Kündigung nicht rechtens waren.

Die Urteilsbegründungen des Gerichts liegen Apollo News in beiden Fällen vor. Der Verein Deutsche Sprache hatte die Mitarbeiterin im Gerichtsprozess finanziell unterstützt, wie aus einer Pressemitteilung des Vereins vom Montag hervorgeht. Das Gericht entschied, dass beide Abmahnungen ungültig sind und aus der Personalakte entfernt werden müssten. Die Mitarbeiterin sollte die Strahlenschutzanweisung im Frühjahr 2024 überarbeiten. Nachdem ein erster Entwurf erstellt war, erhielt die Mitarbeiterin die Anweisung, diesen Entwurf zu gendern. 

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Die Mitarbeiterin wandte ein, dass nicht die Strahlenschutzbeauftragte, sondern der Strahlenschutzverantwortliche für die Schutzanwendung zuständig sei. Die Aufgabe als Strahlenschutzbeauftragte führt sie nur nebenbei aus, den Großteil ihrer Arbeitszeit ist sie als Chemikerin tätig. Sie erhielt von ihrer Vorgesetzten eine E-Mail, in der sie aufgefordert wurde, im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit den Text zu gendern. Die Mitarbeiterin führte vor Gericht aus, dass die Erstellung der Schutzanweisung weder zu ihren regulären Aufgaben gehöre, noch zu ihren Aufgaben als Strahlenschutzbeauftragte. 

Der Text sei eine Gefälligkeit gewesen. Sie argumentierte, dass im Strahlenschutzgesetz das generische Maskulinum verwendet wurde und deswegen auch in ihrer Anweisung die Fachbegriffe im generischen Maskulinum verwendet werden. Das Gericht folgte der Argumentation der Mitarbeiterin: Es sei nicht Teil ihrer vertraglich vereinbarten Aufgaben, diese Schutzanweisung anzufertigen und darum hatten die Vorgesetzten kein Recht, Anweisungen zu erteilen, wie dieser Text formuliert sein soll. 

Die Unzulässigkeit der außerordentlichen Kündigung wird darauf aufbauend begründet. Die Mitarbeiterin vertrat die Ansicht, dass die Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht das mildeste Mittel war, das der Arbeitgeber hätte wählen können. Das Gericht entschied, dass es keinen Grund für die außerordentliche Kündigung gibt. Denn weder war das Verhalten der Mitarbeiterin gravierend genug, um diese Maßnahme zu rechtfertigen, noch waren die zwei Abmahnungen gültig, die es bräuchte, um eine wirksame Kündigung auszusprechen. 

Obgleich sich das Gericht nicht zum Gendern per se äußerte, zeigt das Urteil doch, dass es wichtig ist, zu wissen, was am Arbeitsplatz von einem verlangt werden kann und was nicht. Walter Krämer, der Vorsitzende des Vereins der deutschen Sprache, begrüßte das Urteil: „Leider wurde in der Urteilsbegründung das Gendern nicht explizit erwähnt, obwohl es die Grundlage für diese Farce war. Dennoch wurden den Abmahnungen und der Kündigung ein Riegel vorgeschoben und die Klägerin konnte nicht zum Gendern gezwungen werden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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68 Kommentare

  • Im besten Deutschland aller Zeiten werden deutsche Sprache, die deutsche Flagge und die die deutsche Hymne in Frage gestellt. Nicht in Frage gestellt werden die vielen nichtdeutschen Menschen. Ich verstehe das nicht mehr.

    333
    • Wenn sie mal verstanden haben, dass deutsche Regierungen NICHT die Interessen des Volkes vertreten, sind sie einen großen Schritt weiter.

      232
    • Um das verstehen zu können, musst du auch Die Grünen wählen …

      110
    • alles geplant: D soll abgeschafft werden

  • Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch, nicht Gender-Neusprech.

    167
    • Gender-Neusprech? Ich nennen sowas „Geisteskränkisch“

  • Das eigentliche Ziel der totalitären Ideologie ist nicht die Umformung der äußeren Bedingungen menschlicher Existenz (…), sondern die Transformation der menschlichen Natur selbst.
    Hannah Arendt.

  • „„Leider wurde in der Urteilsbegründung das Gendern nicht explizit erwähnt, obwohl es die Grundlage für diese Farce war.“

    Logischerweise hat das Gericht dieses Fettnäpfchen elegant umschifft, indem es rein arbeitsrechtlich argumentierte, da auch die betroffene Mitarbeiterin ihre Verteidigungs- bzw. Abwehrstrategie darauf aufbaute.

    138
    • Die Verteidigungsstrategie war klug gewählt. :-))

  • Das geht in die nächste Instanz.

  • Steuergelder bei der Arbeit, bzw. beim Verbrennen.

    Gerichte werden finanziell und personell ausgelastet für Ideologien, statt Straftäter zu verurteilen und einzusperren.

    Fraglich ist auch ob es nicht hilfreich ist, Schutzanweisungen einfach und universell verständlich zu halten, als mit visuellen und verbalen Verrenkungen zu experimentieren.

    111
    • Das war ein Arbeitsgericht. Dort werden keine Strafsachen verhandelt.

      -64
      • Das Problem ist aber justizübergreifend.

        29
      • Na! Wenn fristlose Kündigung keine Strafe ist, weiß ich auch nicht!

        16
      • Außer Strafsachen die das Arbeitsrecht betreffen. Es war strafbar eine Mitarbeiterin zu kündigen.

        0
  • Eine sehr gute Nachricht gegen ideologischen Unsinn und für verständliche, gewachsene Sprache.

  • Im Dritten Reich war der „deutsche Gruß“ verpflichtend vorgeschrieben. Nach dem 20. Juli sogar überlebensnotwendig!

  • O-Töne Genderverfechter: „Wir wollen euch nix aufzwingen, wenn ihr nicht gendern wollt, dann gendert nicht.“

  • Wir haben doch noch normale Richter.

  • „Die Mitarbeiterin wandte ein, dass nicht die Strahlenschutzbeauftragte, sondern der Strahlenschutzverantwortliche für die Schutzanwendung zuständig sei.“ Mehr muß man nicht lesen

  • Grundgesetzlich verankerte Amtssprache ist Deutsch und zwar Genderfrei. Dazu bedarf es keinen Umweg über Aufgabenverteilung.

  • Hier gehören diese Personen hochkantig rausgeworfen, die diese Person gekündigt und schikaniert haben!

    159
    • Genau das war auch mein erster Gedanke. Zu befürchten, dass es die Beklagte künftig nicht leicht haben wird. Der Stachel beim gefühlt kleinlichen Chef sitzt tief-

  • Es gibt zwar ein Schikaneverbot (§ 226 BGB) im Zivilrecht, nicht aber im Staatsrecht.

    Wie der „Sozialstaat“ wegen umstrittener Höhe und Zweck der Steuerausgaben als „Suizidalstaat“ begraben werden wird, so wird das Schikaneverbot des BGB im Staatsrecht zunehmend zum SchikaneGEBOT gebogen oder?

  • Ein wenig irreführend der Titel, denke nicht, dass ihr das nötig habt.

    -16
  • Ja ich Gender*innen auch nicht ich spreche so wie immer. Mich kann auch niemand dazu zwingen Dragqueens zu mögen also warum sollte ich gendern. Und ohne TV Gerät findet so etwas bei mir auch nicht statt ich muss es weder sehen noch hören.

  • Es geschehen noch Wunder bei Deutschen Gerichten!

  • Inninninninninninneeee …
    Ein Moped fährt um die Ecke .
    🤡🤣🤣🤣

    -24
    • Auf Freigang?

  • Wenn das Verfassen dieses Textes zu ihren Aufgaben gehörte – so verstehe ich das Urteil – hätte sie sich den Anweisungen beugen müssen. Sie hatte wohl einen guten Anwalt. Aber alle anderen in solchen Behörden und Körperschaften müssen sich weiterhin beugen, vor allem die, deren Aufhabe es ist, Texte zu verfassen. Und dann behaupten die Sprachverwirrten immer, es gäbe keinen „Genderzwang“!

  • Gendern ist reine Ideologie und entspricht nicht den geltenden Regeln für deutsche Sprache und Schrift. Und so, wie man nicht einfach fahren kann,wie es einem passt,kann man auch nicht sprechen und schreiben. Jedenfalls nicht als Beschäftige im öffentlichen Dienst. Ideologie jeder Coleur hat in Ämtern, Justiz,Verwaltung,Schule und Kindergärten usw. nichts,absolut nichts zu suchen.

  • Sollen wir mal raten welches Parteibuch diese besagten Vorgesetzten haben 😉

    • Das Schlimme ist doch aktuell, dass ideologisch Verblendete gar kein Parteibuch benötigen. Die machen das freiwillig.

    • Meine Meinung: Die üblichen Katzbuckler und Duckmäuser in Führungspositionen.

  • Die Dame soll hoch erhobenen Hauptes ihr Täschchen nehmen und z.b in d Energiewirtschaft wechseln. Dann lacht sie sich tot, wenn sie auf den Kontoauszug sieht und ist ihr eigener Herr.

  • Und jetzt wird man die mutige Frau mobben, es gibt ja genug Systemlinge die zu dem Wahnsinn stehen, der sich hier abspielt.

    • der betroffenen kann man nur empfehlen, solch einen getränkeshop zu verlassen.

      • Aber nur mit einer saftigen Abfindung. 🤡

        15
  • Das hat man anscheinend häufiger, dass sich Vorgesetzte als Idioten darstellen müssen.

  • Ich verstehe die Menschen nicht mehr, die solchen Blödsinn forder und fördern!

    • Das sind pure Ideologen, die kann und braucht man nicht verstehen!

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