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Verdunkelungsgefahr nicht ersichtlich: Richter setzt Halemba auf freien Fuß

Seit Freitag wird der gewählte AfD-Abgeordnete Daniel Halemba von der Polizei mittels Strafbefehls gesucht. Am Montagmorgen haben Verfolgungsbehörden ihn festgenommen. Nun wurde er dem Haftrichter vorgeführt – und auf freien Fuß gesetzt.

Bildquelle: Guido Radig, Wikimedia Commons via CC BY 3.0; Screenshot via AfD Würzburg

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Am Freitag machte die AfD öffentlich, dass der für die Partei neu gewählte Abgeordnete Daniel Halemba von der bayerischen Polizei mittels Haftbefehls gesucht wird. Am Freitag, drei Tage vor der konstituierenden Sitzung, wurde der Haftbefehl ausgestellt.

Der gewählte Abgeordnete selbst war zwischenzeitlich untergetaucht. Heute Morgen wurde er im Raum Stuttgart von der Polizei festgenommen. Eigentlich sollte Halemba dann heute schon um 15 Uhr dem Haftrichter vorgeführt werden. Der zuständige Richter verschob den Termin jedoch auf 17 Uhr. Nach mehreren Stunden Verhandlung setzt der Richter den AfD-Abgeordneten nun auf freien Fuß. Halembas Anwalt erklärt nun, dass man den Richter gegen den „erbitterten Kampf dreier hochrangiger Staatsanwälte“ davon überzeugen konnte, dass „keine Verdunkelungsgefahr besteht.“

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Eigentlich hätte Halemba als gewählter Abgeordneter am Nachmittag jedoch nicht in Würzburg, sondern bei der konstituierenden Sitzung des Bayerischen Landtags im mehrere hundert Kilometer entfernten München sein sollen. Sein Anwalt Dubravko Mandic hatte deswegen am Morgen Eilantrag zur Aufhebung des Haftbefehls beim Landesverfassungsgerichtshof eingereicht. Auf mehrfache Nachfrage über den Nachmittag erklärte die Geschäftsstelle gegenüber Apollo News, dass eine Entscheidung noch nicht gefällt wurde. Eine angekündigte Pressemitteilung wurde auch am Abend noch nicht veröffentlicht. Wie auch immer die Entscheidung letztlich ausgefallen ist, beziehungsweise ausfallen wird, der Sinn und Zweck des Eilantrages wurde durch die lange Beratungszeit der Richter untergraben. Zumindest morgen wird Halemba dann an der Sitzung zur Wahl des Ministerpräsidenten teilnehmen können.

Haftbefehl wegen Verdacht der Volksverhetzung

Der Haftbefehl wurde aufgrund des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen von der Würzburger Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Hintergrund sei eine Razzia bei der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg. Diese sei nach Angaben von Halembas Anwalt Dubravko Mandic durchgeführt worden, da das Foto einer Weinflasche aufgetaucht war, auf welcher ein verbotenes Symbol abgebildet gewesen sein soll. Das Foto soll laut Behörden im Haus der Burschenschaft entstanden sein. Ebenjene Weinflasche sei bei der Razzia jedoch gar nicht gefunden worden. Stattdessen hätte man nun aber anderes „verdächtiges Material“ gefunden. Halemba ist Mandic zufolge „Bewohner des Hauses“ woraus die Staatsanwaltschaft wiederum eine gewisse Verantwortung abgeleitet hätte, die Materialien „zu entsorgen“.

Die Würzburger Staatsanwaltschaft wollte sich uns gegenüber zunächst nicht dazu äußern, warum gegen Halemba Haftbefehl beantragt wurde. Man verwies lediglich darauf, dass Halemba ja nach Aussetzung des Haftbefehls flüchtig gewesen sei. Später erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sowohl Verdunklungsgefahr als auch Fluchtgefahr und damit hinreichende Gründe zur Beantragung vorgelegen hätten.

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Abgeordnete genießen in Deutschland Immunität und sind folglich vor der Verfolgung durch Strafermittlungsbehörden geschützt. Für Daniel Halemba greift diese jedoch noch nicht. Erst nach der konstituierenden Sitzung würde diese grundsätzlich für Halemba gelten. Der Verdacht liegt nahe, dass der Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft am Freitag ausgestellt wurde, um die Immunitätsstellung von Halemba zu umgehen. Vom Landtag wurde indes noch am Abend die Immunität von Halemba aufgehoben. Als der Abgeordnete Franz Schmidt (AfD) die Namen aller Parlamentarier aufruft, vermerkt er Daniel Halemba als entschuldigt. Der Landtag verfällt dabei in Gelächter.

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Halemba hätte die Sitzung eröffnen sollen

Halemba ist der jüngste gewählte Abgeordnete des bayerischen Landtags. Als dieser hätte er eigentlich gemeinsam mit dem ältesten Mitglied des bayerischen Landtages die Sitzung eröffnet. Dies blieb ihm nun verwehrt.

Halemba selbst nahm in einem Video, welches von seinem Anwalt Dubravko Mandic veröffentlicht wurde, Stellung zu den Ereignissen. Demnach handele es sich um eine „Repression der Staatsgewalt“ gegen die AfD. Man wollte ihn drei Tage vor dem Sitzungsbeginn mit einem „völlig willkürlichen Haftbefehl einsperren“. Der CSU wirft er eine „Jagd“ auf die demokratische Opposition vor.

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In der Geschichte der Bundesrepublik ist es ein einmaliger Vorgang, dass ein gewählter Abgeordneter vor der Konstituierung des Parlaments mittels eines Haftbefehls an der Sitzungsteilnahme gehindert wird

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