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Regulierung des Verbrauchs

„Effizienz-Check“: So will die Regierung jetzt das Heizverhalten der Bürger überwachen

Betreiber und Nutzer einer Gasheizung müssen bis September 2024 einen obligatorischen „Effizienz-Check“ durchführen. Dieser muss nicht nur selbst bezahlt, sondern bestmöglich jährlich wiederholt werden – auch bei nagelneuen Anlagen. Etwa 14 Millionen Heizungen sind betroffen.

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Fossile Gasheizungen werden kaum noch gefördert, sollen durch eine Ampel-Gesetzgebung eher teurer werden und bestmöglich durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Mit der „Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige wirksame Maßnahmen“ wurde dann im Oktober 2022 ein „Effizienz-Check“ für Betreiber einer Gasheizung Pflicht. Dieser Check wird 2024 fällig und kostet die Vermieter nicht nur Geld, das durch erhöhte Mieten von den Mietern eingefordert wird, sondern soll obligatorisch bei jeder Gasheizung durchgeführt werden – auch, wenn diese nagelneu ist.

Die Betreiber von Gasheizungen erhalten dann einen Brief und werden dazu aufgefordert, die Untersuchung der Anlage bis zum 15. September durchführen zu lassen. Dabei soll getestet werden, ob die Gasheizungen „energiesparend genug eingestellt sind“ teilte die Stadt Berlin im Oktober 2022 mit und bezifferte die Kosten auf etwa 80 bis 160 Euro, wenn die Prüfung im Zuge von Wartungsarbeiten durchgeführt wird. Danach wird eine jährliche Überprüfung empfohlen, die dann ebenfalls während der jährlichen Untersuchung des Heizsystems von den Schornsteinfegern vorgenommen werden kann. Andreas Schuh, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung in Berlin, ging 2022 dafür von Kosten von fünf bis 15 Euro pro beheizten Quadratmeter aus.

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Weil es immer wieder vorkommen würde, dass die Nutzer einer fossilen Gasheizung aus Unwissenheit deren Einstellungen verändern, sei eine solche jährliche Überprüfung sinnvoll, um „Einsparmöglichkeiten“ aufzuzeigen, schreibt das Handwerksblatt. Die Betreiber oder Nutzer erhalten dann einen Bericht, der aufzeigen soll, was an einer Gasheizung alles falsch eingestellt ist. Dann sollen im Namen des Klimaschutzes kleine Änderungen vorgenommen werden. Der Staat kann dementsprechend jährlich das Heizverhalten der Verbraucher abfragen und dokumentieren.

Seit Anfang des Jahres gilt eine Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, in welchem Gasheizung zumindest nicht verboten werden, deren Reparatur auch zugelassen wird, sollte eine Gasheizung jedoch irreparabel erscheinen, so werden die Betreiber zu einem Beratungsgespräch verpflichtet. Im Oktober 2022 bezeichnete die Stadt Berlin ein solches Gespräch als Vorteil, weil „Eigentümer und Nutzer laut der Verordnung über weitergehende Möglichkeiten der Energieeinsparung informiert werden müssen“, also Werbung für klimafreundliche Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, gemacht werden kann. Eine solche Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt. Das BAFA wiederum ist direkt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstellt.

Deutschlandweit gibt es etwa 14 Millionen Anlagen, die meist mit Erdgas betrieben werden. Durch den „Effizienz-Check“ erhofft sich die Bundesregierung eine Regulierung des Energieverbrauchs.

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