Duisburg
Nach Tötungsdelikt: Abgeschobener Rumäne kommt zurück und überfällt Juwelier in Duisburg
In Duisburg steht ein 25-jähriger Rumäne wegen versuchten Diebstahls in einem Juweliergeschäft vor Gericht. Er hatte Anfang des Jahres seine Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts abgesessen und war dann abgeschoben worden. Kurz darauf reiste er wieder in Deutschland ein.
Am 13. Mai versuchte ein 25-jähriger Rumäne erfolglos, ein Juweliergeschäft zu überfallen. Er bedrohte einen Mitarbeiter mit einem Messer, konnte aber überwältigt werden und flüchtete ohne Beute. Davon berichtete die Westfälische Allgemeine Zeitung (WAZ) am Mittwoch. Der Rumäne hatte im Januar seine neunjährige Haftstrafe abgesessen. Er hatte im Alter von fünfzehn Jahren bei einem Diebstahl einen Zeugen tödlich verletzt. Nach Beendigung der Haftstrafe wurde er abgeschoben. Jedoch war er kurz darauf nach Deutschland wieder eingereist. Der Rumäne kam erstmals im Alter von elf Jahren nach Deutschland.
Am Tag des Überfalls betrat der Tatverdächtige das Juweliergeschäft mit einer Staubmaske bekleidet und mit einem Messer bewaffnet. Er hatte das Geschäft beobachtet, um sicherzugehen, dass der 56 Jahre alte Ehemann der Inhaberin, der als Aushilfe in dem Geschäft arbeitet, allein ist. Der Mann begann zu schreien, als der Rumäne das Geschäft betrat, woraufhin der Rumäne ihn in ein Nebenzimmer drängen wollte. Bei der Rangelei verlor der Rumäne sein Messer, der Mitarbeiter konnte hingegen eines ergreifen. Der Tatverdächtige konnte dem Mann das Messer abnehmen. Anschließend flüchtete er. Die Polizei nahm ihn bald darauf in der Nähe des Tatorts fest.
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Der Angeklagte war erstmals im Alter von elf Jahren mit seiner Familie nach Deutschland gereist. Nachdem er seine neunjährige Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts abgesessen hatte, wurde er im Januar abgeschoben. Die erneute Einreise wurde ihm für zehn Jahre verboten. Doch schon im Mai war er wieder in Deutschland und beging wenige Tage später den Raubüberfall im Juweliergeschäft. Der Angeklagte selbst behauptet, dass er fünf Tage vor dem Überfall dem Juweliergeschäft zwei Schmuckstücke verkauft habe, wie die WAZ berichtet. Drei Tage später wollte er den Schmuck zurückkaufen, weil der Verkauf des Schmucks seiner Familie nicht gefallen habe, so der Angeklagte. Der Mitarbeiter habe ihm den Rückkauf jedoch verweigert.
Der 56-Jährige, der im Juweliergeschäft seiner Frau arbeitet, hält dagegen, dass er erst von der Polizei erfahren habe, dass der Angeklagte in dem Geschäft Schmuckstücke verkauft hatte. Der Mitarbeiter weiß nichts davon, dass der Tatverdächtige den Schmuck zwei Tage vor der Tat zurückkaufen wollte. „Hätte er mir die von mir in solchen Fällen immer als Quittung benutzte Visitenkarte oder seinen Ausweis gezeigt und das vereinbarte Geld auf den Tisch gelegt, hätte er den Schmuck bekommen“, so der 56-Jährige laut WAZ. Der Angeklagte sagte, dass er den Raubüberfall mit dem Messer spontan begangen habe. Zu seiner Motivation für den Überfall sagte er laut WAZ: „Ich wollte aber nichts rauben. Ich wollte nur mit dem Mann sprechen. Und ich wollte ihm Angst machen.“ Ein Urteil wird noch in dieser Woche erwartet.
Und was bleibt? Wieder eine Vollversorgung im Gefängnis für einen Ausländer.Irgendwann haben wir alle Irren und Straftäter der Welt im Land.
Die offenen Grenzen sind wohl nur zu einem sehr nützlich.
Macht Grenzen einfach komplett dicht!
Für Anständige Leute ist das ja kein Problem.
Jemanden bei sperrangelweit offenen Grenzen abzuschieben und mit einem Einreiseverbot zu belegen ist so unglaublich bescheuert, dass eben nur wenige Regierungen dazu imstande sind.
Das Schlimme ist ja, das es immer Unschuldige trifft. Nie die, die dafür verantwortlich sind, das diese Zustände überhaupt existieren.
also wieder ins Hotel mit der gesiebten Luft auf Steuerzahlerkosten. Abschreckungseffekt gleich null, auch kein Wunder im Vergleich zum Leben in so manch einer Roma-Siedlung. Grenzen zu, so einfach könnte es sein.
Und natürlich drakonische Strafen für Widerholungstäter.
Ist der 56-jährige schon angeklagt worden, weil er dem Rumänen nicht unaufgefordert das ganze Geschäft überlassen hat?
Das Strafregister ist sicherlich ellenlang und von den günstigen Urteilen geschönt!
Hier versagen die Richter ihren Auftrag total, denn sie schützen uns nicht vor solchen Verbrechern. Aber das dicke Gehalt und ihre dicken Pensionen nehmen sie gerne mit!