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Duisburg

Nach Tötungsdelikt: Abgeschobener Rumäne kommt zurück und überfällt Juwelier in Duisburg

In Duisburg steht ein 25-jähriger Rumäne wegen versuchten Diebstahls in einem Juweliergeschäft vor Gericht. Er hatte Anfang des Jahres seine Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts abgesessen und war dann abgeschoben worden. Kurz darauf reiste er wieder in Deutschland ein.

Angeblich, um die Rückgabe von versetztem Schmuck zu erwirken: Ein Rumäne bedrohte den Mitarbeiter eines Juweliergeschäfts mit einem Messer. (Symbolbild)

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Am 13. Mai versuchte ein 25-jähriger Rumäne erfolglos, ein Juweliergeschäft zu überfallen. Er bedrohte einen Mitarbeiter mit einem Messer, konnte aber überwältigt werden und flüchtete ohne Beute. Davon berichtete die Westfälische Allgemeine Zeitung (WAZ) am Mittwoch. Der Rumäne hatte im Januar seine neunjährige Haftstrafe abgesessen. Er hatte im Alter von fünfzehn Jahren bei einem Diebstahl einen Zeugen tödlich verletzt. Nach Beendigung der Haftstrafe wurde er abgeschoben. Jedoch war er kurz darauf nach Deutschland wieder eingereist. Der Rumäne kam erstmals im Alter von elf Jahren nach Deutschland. 

Am Tag des Überfalls betrat der Tatverdächtige das Juweliergeschäft mit einer Staubmaske bekleidet und mit einem Messer bewaffnet. Er hatte das Geschäft beobachtet, um sicherzugehen, dass der 56 Jahre alte Ehemann der Inhaberin, der als Aushilfe in dem Geschäft arbeitet, allein ist. Der Mann begann zu schreien, als der Rumäne das Geschäft betrat, woraufhin der Rumäne ihn in ein Nebenzimmer drängen wollte. Bei der Rangelei verlor der Rumäne sein Messer, der Mitarbeiter konnte hingegen eines ergreifen. Der Tatverdächtige konnte dem Mann das Messer abnehmen. Anschließend flüchtete er. Die Polizei nahm ihn bald darauf in der Nähe des Tatorts fest. 

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Der Angeklagte war erstmals im Alter von elf Jahren mit seiner Familie nach Deutschland gereist. Nachdem er seine neunjährige Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts abgesessen hatte, wurde er im Januar abgeschoben. Die erneute Einreise wurde ihm für zehn Jahre verboten. Doch schon im Mai war er wieder in Deutschland und beging wenige Tage später den Raubüberfall im Juweliergeschäft. Der Angeklagte selbst behauptet, dass er fünf Tage vor dem Überfall dem Juweliergeschäft zwei Schmuckstücke verkauft habe, wie die WAZ berichtet. Drei Tage später wollte er den Schmuck zurückkaufen, weil der Verkauf des Schmucks seiner Familie nicht gefallen habe, so der Angeklagte. Der Mitarbeiter habe ihm den Rückkauf jedoch verweigert. 

Der 56-Jährige, der im Juweliergeschäft seiner Frau arbeitet, hält dagegen, dass er erst von der Polizei erfahren habe, dass der Angeklagte in dem Geschäft Schmuckstücke verkauft hatte. Der Mitarbeiter weiß nichts davon, dass der Tatverdächtige den Schmuck zwei Tage vor der Tat zurückkaufen wollte. „Hätte er mir die von mir in solchen Fällen immer als Quittung benutzte Visitenkarte oder seinen Ausweis gezeigt und das vereinbarte Geld auf den Tisch gelegt, hätte er den Schmuck bekommen“, so der 56-Jährige laut WAZ. Der Angeklagte sagte, dass er den Raubüberfall mit dem Messer spontan begangen habe. Zu seiner Motivation für den Überfall sagte er laut WAZ: „Ich wollte aber nichts rauben. Ich wollte nur mit dem Mann sprechen. Und ich wollte ihm Angst machen.“ Ein Urteil wird noch in dieser Woche erwartet.

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