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Französische Behörden

Die höchst fragliche Anklageschrift gegen Telegram-Gründer Durow

Telegram-Gründer Pavel Durow wird in 12 Punkten angeklagt. Im wird unter anderem in mehreren Fällen Mittäterschaft bei auf seinem Messenger-Dienst begangenen Verbrechen vorgeworfen. Durch die fehlende Moderation und Zensur habe er sich mitschuldig gemacht.

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Nach der Verhaftung des Telegram-Gründers Pavel Durow veröffentlichte die französische Staatsanwaltschaft am Montag die Anklagepunkte. In insgesamt 12 Punkten werden dem Unternehmer zahlreiche Verbrechen vorgeworfen. Dabei ist eindeutig: Durow soll sich durch fehlende Moderation seines Messenger-Dienstes Telegram strafbar gemacht haben. Auch seine fehlende Kooperation mit den französischen Behörden wird ihm zur Last gelegt. Dafür könnte er für 20 Jahre ins Gefängnis gehen.

Mittäterschaft beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie, Mittäterschaft bei organisiertem Betrug, Mittäterschaft beim Handel von Drogen und viele weitere Punkte stellt die französische Staatsanwaltschaft gegen Durow auf. Keine der entsprechenden Taten hat der russische Unternehmer tatsächlich begangen, noch nicht einmal Kenntnis davon gehabt. Sein Verbrechen in diesen Fällen war, dass Telegram die Plattform war, auf der all diese Straftaten geschahen. Für die EU und Frankreich ist Durow durch seine konsequente Haltung gegen Zensur und für die Achtung der Privatsphäre der Nutzer mitverantwortlich für die Taten. Zusätzlich wird dem Telegram-Gründer vorgeworfen, bei Anfragen der französischen Behörden nach bestimmten Daten nicht mit ihnen kommuniziert zu haben. Mehrfach wird ihm vorgeworfen, das Kryptologie-Tool von Telegram nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben.

Frankreichs Präsident Macron betonte unterdessen auf X (vormals Twitter), dass Durows Verhaftung nichts mit Politik zu tun habe. Er habe „falsche Informationen“ diesbezüglich auf dem sozialen Netzwerk X beobachten können und stellte fest, dass Frankreich „sich zutiefst zur Meinungs- und Kommunikationsfreiheit [bekenne]“. Den Besitzern anderer sozialer Netzwerke wurde bisher allerdings nicht die Mittäterschaft an Verbrechen, die auf ihren Plattformen geschahen, vorgeworfen.

Durow ist Staatsbürger mehrerer Staaten, u.a. Russlands und der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), aber auch von Frankreich. Sowohl Russland als auch die Vereinigten Arabischen Emirate meldeten öffentlich ihr Interesse an seiner Verhaftung an. Russland gab an, dass Durow „politischer Gefangener und ein Opfer einer Hexenjagd des Westens“ sei. Dabei musste Durow aufgrund des steigenden Drucks seitens der russischen Behörden 2014 sein Heimatland verlassen.

Am vergangenen Samstag wurde der Telegram-Gründer nach seiner Landung auf dem Flughafen Paris–Le Bourget verhaftet. Durow wird bis mindestens den 28. August in Polizeigewahrsam bleiben. Seine Verhaftung kam im Zuge einer laufenden Ermittlung zustande, die bereits seit Anfang Juli läuft.

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