Wahlwiederholung Berlin
Die Bundestagswahl, bei der Tausende legal doppelt wählen dürfen
Am kommenden Sonntag dürfen tausende Berliner bei der Wiederholungswahl zum Bundestag ein zweites Mal gültig wählen. Möglich macht dies der Umstand, dass das Wählerverzeichnis aktualisiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin kein Problem.
Am kommenden Sonntag findet die wohl absurdeste Wahl, die Deutschland je hatte, statt. Zwei Jahre und viereinhalb Monate nach der Wahl zum 20. Deutschen Bundestags wird in rund 20 Prozent der Berliner Wahlbezirke die Wahl wiederholt. Nötig wurde dies, weil die Recherchen von Apollo News für Tichys Einblick schwerwiegende Wahlfehler bei der Bundestagswahl in Berlin sowie auch bei der parallel stattgefundenen Abgeordnetenhauswahl aufgedeckt hatte.
Während die Wahl zum Abgeordnetenhaus bereits am 12. Februar 2023 in ganz Berlin wiederholt wurde, wiederholt man die Bundestagswahl fast exakt ein Jahr später und das auch nur in 455 Wahlbezirken. Grund für diese späte Nachwahl ist, dass zwischen den Parteien einen Streit über die Ausmaße der Wahlwiederholung gab. Erst im Dezember hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, in welchen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss.
Die Wahl hat keine Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Die Ampel hat eine solide Mehrheit und keine Partei kann aufgrund der Wiederholungswahl aus dem Bundestag fliegen beziehungsweise in diesen einziehen. Lediglich einzelne personelle Veränderungen könnten dem Bundestag bevorstehen. Diese Wahl ist viel mehr symbolisch und zeigt schon vor dem Wahltag, dass unsere Gesetze nicht auf eine schnelle Behebung von Wahlfehlern im Berliner Ausmaß vorbereitet sind. Es ist überdies die erste Bundestagswahl in der Geschichte der Bundesrepublik, bei der Wähler doppelt wählen dürfen, während andere von der Wahl de facto ausgeschlossen werden – legal!
Minderjährige und Ausländer dürfen Bundestag wählen
Möglich macht dies das Bundeswahlgesetz. In Paragraph 44 des Bundeswahlgesetzes ist festgelegt, wie eine Wiederholungswahl vonstattengehen muss. Dort ist geregelt, dass im Falle einer Wiederholung der Wahl auf das Wählerverzeichnis der Hauptwahl zurückgegriffen wird, wenn nicht mehr als 6 Monate seit dieser vergangen sind. Da bei der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin wesentlich mehr als 6 Monate vergangen sind, wird ein neues Wählerverzeichnis genutzt.
Neben den Wählern, die aufgrund eines Umzugs zweimal gültig den Bundestag wählen dürfen, dürfen auch Berliner, die 2021 gerade einmal 15 Jahre alt waren und mittlerweile volljährig sind, ebenfalls wählen. Wer im September 2021 noch Ausländer war und mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt hat, ist ebenfalls wahlberechtigt. Alles natürlich nur, solange man im richtigen Wahlbezirk wohnt.
Diese Regelungen sind zwar aus Praktikabilitätsgründen durchaus nachvollziehbar, dennoch stehen diese zunächst konträr zu den im Grundgesetz verbrieften Wahlgrundsätzen. Die Wahlgrundsätze versichern, dass jeder Deutsche Staatsbürger ab 18 eine Stimme hat – One man, one vote. Bei der anstehenden Wiederholung der Bundestagswahl wird gegen diesen Wahlgrundsatz offenkundig verstoßen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Wiederholung der Bundestagswahl auch das Risiko der Doppel-beziehungsweise Nichtwahl aufgegriffen. Es bestehen laut Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Begründet wird dies mit der demokratischen Legitimation der Wahlbezirke, in denen die Wahl wiederholt wird. Damit stellt das Bundesverfassungsgericht die Relevanz des Wahlortes in Form des Wahlbezirks über den individuellen Willen des einzelnen Wählers.
Zukünftig lässt sich ein solches Demokratiedilemma nur verhindern, indem Wahlen entweder korrekt laufen oder, wenn dies aus welchen Gründen auch immer nicht funktioniert, in einer adäquaten Zeitspanne wiederholt wird.
Ich bin selbst auch von dieser Wahlfälschung betroffen gewesen- sowie GANZ Berlin- jedoch hat das sog. BVG beschlossen, nur dort erneut wählen lassen zu dürfen- wo gesichert grün herauskommt!
Ein Witz. Nur, wo ist die Stelle zum Lachen?
Es ist Bezeichnend und sehr schlimm, dass man in einem Land wie Deutschland, nicht mehr an Wahlergebnisse glauben kann, weil wir nicht in der Lage sind, Wahlen durchzuführen und mit dem Wahlergebnis zufreiden sind. Die Folge wird sein, dass die Bürger dieses Landes total abschalten und die Politik überhaupt nicht mehr ernst nehmen. Auf der anderen Seite fahren wir aber nach Afrika, um dort Wahlen zu überwachen.
Dann kann die Ampel-Katastrophe ja für die nächsten Wahlen schon mal am besten Betrug weiterarbeiten! Wahlbetrug schützt vor Verlust der Politischen Macht!
Die letzte Bundestagswahl müsste in Gänze wiederholt werden. Nach GG sind Wahlen allgemein, frei, gleich, geheim abzuhalten. Mit der Rotzlappen-Pflicht, die nichts weiter als ein Gehorsamszeichen gegenüber der Regierung war, war diese Wahl nicht frei. Ich wurde zB am Wählen gehindert da ich nicht diesen Rotzlappen umgebunden hatte. Wie viele andere wurden auch gehindert (Briefwahl ist keine Option sondern ein Notlösung. Ein freier Bürger geht mit offenem Gesicht öffentlich sichtbar zur Wahl – obwohl wir letztlich gar keine Wahl haben, sondern nur zwischen verschiedenen „Geschamcksrichtungen“, verschieden glaubwürdigen Lügnern, verschiedenen Slogans und Werbestrategien wählen dürfen.
Dieses Grundgesetz ist völlig verschissen, dieses Land erbärmlich, das Volk frisst jeden Dreck und lässt sich sogar eine grundgesetzlich geforderte Verfassung vorenthalten.
„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Wiederholung der Bundestagswahl auch das Risiko der Doppel-beziehungsweise Nichtwahl aufgegriffen. Es bestehen laut Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken.“
Schaurig, aber wahr. Wer nicht endlich erkennt, dass das BFG weisungsgebunden ist und zum Instrument einer fremden Macht degradiert wurde, dem ist nicht mehr zu retten!
Kein mutiger Jurist hier, Klage gegen das BFG zu erheben?
Ich verstehe nicht, warum nicht in der gesamten BRD neu gewählt werden MUSS. Sobald am Wahltag die ersten Hochrechnungen über den Ticker laufen, darf nicht mehr gewählt werden, um Manipulationen auszuschließen. Hier nun bei dieser Teilneuwahl stehen die Ergebnisse fest – wieso darf dann noch gewählt werden? Es müsste m.E. wegen des Fehlers in Berlin eine umfassende Neuwahl veranlasst werden.
Jedenfalls interessant was da wohl raus kommen könnte.
[„Nur mal JURISTISCHEN Völkischen Klartext einzubringen- auch wenn es Allseitig von Geblendeten IGNORIERT und ZENSIERT wird: ES GIBT KEIN LEGITIMES WAHLRECHT-WAHLPROZEDERE-WAHLSCHEINE-WAHLBRIEFE. Denn eine lockre SCHRAUBE=SACHE=Person-PERSON, kann NICHT auswählen welcher BLAU-WEISS-ROTHER SCHRAUBENZIEHER einer FA. den KOPF abdreht. Seit je her toben wir uns in einer fiktionalen Legitimationsdebakel NGO-genannt, aus.Es gibt KEINEN SPITZBUBEN, der ein TESTITMONIUMS in Form eines AFFIDAVIT mit blauer voller Unterschrift und rothen Daumenabdruck drauf beeidet, dies beglaubigt bekommt, mit einer One Dollar Bill on top, dass wir ein Souveräner Rechtsstaat sind u. ein legitimes Wahlrecht-Wahlprocedere und somit im freien Namen u. freiem Willen, von lebenden Männer und Weibern auf legitimen beeidbaren reinen sauberen Dokumenten eines anderen lebenden Individuums, eine Vertretungsvollmacht: Mandat-Prokura, genannt erteilt haben, wofür dieser dann privat u. persönlich haftet. NOT EXISTING!“]