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Prozessbeginn in Dortmund

Der Fall Mouhamed, ein neuer Höhepunkt im Kampf gegen die Polizei

Der bewaffnete Asylbewerber Mouhamed Dramé wurde 2022 von Polizisten erschossen. Jetzt geht die Staatsanwaltschaft rabiat gegen die Beamten vor und plädiert auf Totschlag. Die Polizei als Fußabtreter für politische Tagträumer.

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Im August 2022 erschossen Polizisten in Dortmund den Asylbewerber Mouhamed Dramé. Der Senegalese, der damals 16 Jahre alt gewesen sein soll, starb, nachdem die Polizei das Feuer auf ihn eröffnet hatte. Zu diesem Zeitpunkt bewegte er sich erratisch mit einem Messer. Mohamed Dramé war bewaffnet und psychisch labil – gerufen wurden die Beamten an diesem Sommertag damals wegen Selbstmordgefahr. Die Situation eskalierte schließlich mit tragischem Ergebnis. 

Jetzt, anderthalb Jahre später, sitzen fünf Polizisten in Dortmund auf der Anklagebank. In dem Prozess, der am heutigen Dienstag eröffnet wird, klagt die Staatsanwaltschaft die beteiligten Beamten nun wegen Totschlags beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung im Amt an, den Einsatzleiter gar wegen Anstiftung zur Straftat. Es ist eine Anklageschrift, die für viele absurd erscheinen mag – vor allem aber für Polizisten. 

Der mutmaßliche Tathergang: Mouhamed Dramé saß mit einem Messer im Innenhof seiner Aufnahmeeinrichtung. Den Ermittlungen zufolge soll die angeklagte 34-jährige Polizistin den hockenden Mouhamed auf Anordnung des Dienstgruppenleiters mit Pfefferspray besprüht haben. Der Jugendliche soll daraufhin aufgesprungen sein und sich mit dem Messer in Richtung der Polizisten bewegt haben. Wie zuvor abgestimmt, sollen ihm die beiden weiteren Angeklagten dann aus der Distanz per Taser beschossen haben, kurz bevor die Schüsse aus der Maschinenpistole fielen.

Der Staatsanwalt schickt sich an, Selbstschutz zu kriminalisieren

So ist nicht nur die Schussabgabe durch einen der Beamten ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der ermittelnde Staatsanwalt hält schon den Einsatz von Pfefferspray und Taser gegen den bewaffneten, psychisch labilen Jugendlichen für strafbar. Es sei nicht das mildeste Mittel gewählt worden, um den jungen Mann, der mit einem Messer in der Hand auf dem Boden kauerte, vom Suizid abzuhalten oder in den Besitz des Messers zu kommen, hatte der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert bereits Wochen nach dem Einsatz kritisiert. „Die Anwendung von Reizgas ist nicht das mildeste Mittel, das man einsetzen kann“, erklärte er gegenüber dem Dortmunder Portal Nordstadtblogger. Eine Notwehrsituation will er nicht erkannt haben. 

Keine Notwehr, sondern überhart reagiert? Dann stellt sich die Frage, was dann das mildeste Mittel gewesen wäre – das händische Ringen mit dem nicht einschätzbaren Jugendlichen um seine Stichwaffe? Das hätte womöglich tödliche Folgen für die Beamten gehabt. Kein Wunder also, dass sie auf Distanz blieben und zunächst Pfefferspray und Taser einsetzten. Der Polizeiwissenschaftler Rafael Behr hält den verantwortlichen Beamten zwar vor: „Nicht jeder Mensch mit einem Messer in der Hand will auch zustechen“. Aber woher soll der Beamte im Einsatz wissen, wer zusticht oder nicht? Der Einsatz von Taser und Pfefferspray sollte vor diesem Hintergrund keine Straftat sein – aber das wird das Gericht entscheiden.

Klar ist: Messerangriffe gehören zu den gefährlichsten Angriffen auf Polizisten. So beschreibt es Frank Schniedermeier aus dem Vorstand der Gewerkschaft der Polizei NRW: „Wenn Arterien getroffen werden, verblutet man innerhalb weniger Minuten.“ Messerangriffe müsse man auf Distanz abwehren, erklärt er dem Stern – wenn ein Täter erst einmal neben einem stehe, habe man keine Chance mehr, sagte der Polizeigewerkschafter. Bei einem Angriff habe man nur Sekundenbruchteile für eine Entscheidung.

Lügen und Hetze gegen die Polizei: Die radikale Linke triumphiert

Der Fall avanciert bereits vor seiner Eröffnung zum Triumph der Polizeikritiker und -hasser. So könne dieser Fall „ein weiteres kritisches Hinterfragen der Institution Polizei anschlussfähig machen“, frohlockt Sarah Claßmann, Sprecherin des „Solidaritätskreises Mouhamed“. Viele ähnliche Aktivistengruppen haben sich nach dem Tod des Senegalesen gebildet, auch mit klaren Verbindungen ins linksextreme Milieu. Die linksextremistische und gewaltbereite „Migrantifa“ spricht von einer „Hinrichtung“ durch die Polizei. Die stellvertretende Juso-Chefin Sarah Mohamed verbreitet, Mouhamed „musste sterben, weil er Schwarz war.“ Der Linken-Politiker Ferat Koçak aus Berlin fordert vor dem Hintergrund des Vorfalls die „Abschaffung der Polizei“.

Die Tat nun für die grundsätzliche Anti-Polizei-Propaganda der üblichen Verdächtigen zu nutzen, ist schäbig. Aber tatsächlich wirft der Fall ein Schlaglicht auf Zustände in der Polizeiarbeit, die untragbar sind: Allzu oft werden Beamte, die für polizeiliche Aufgaben ausgebildet sind, plötzlich in Situationen geworfen, auf die sie kaum angemessen reagieren können – und für die sie nicht ausgebildet wurden. Polizisten sind keine Psychiater und müssen das vollumfängliche Recht zur Selbstverteidigung haben.

Fest steht: Der Fall von Mouhamed Dramé endete tragisch. Auch, weil man die Polizisten vor Situationen stellte, auf die man nicht angemessen reagieren kann – und für die man sie nicht geschult hat. Sich jetzt aber auf die Polizei einzuschießen und gar die Abschaffung von Tasern, Pfefferspray oder gleich der gesamten Polizei zu fordern, ist geradezu absurd – ein Beamter ohne Pfefferspray oder Elektroschocker hätte im Zweifel noch früher zur Schusswaffe greifen müssen.

Polizisten in Deutschland hören derweil heute die klare Botschaft: Du bist alleine. Du wirst in Ausnahmesituationen geworfen, für die du nicht ausgebildet wirst – und darfst dich anschließend von einem übereifrigen Staatsanwalt, linksextremen Aktivisten und Politikern und der halben Presselandschaft jagen lassen.

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