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Streit über Buch

Correctiv erleidet vor Gericht Niederlage gegen Steinhöfel

In drei Fällen entschied das Oberlandesgericht Hamburg gegen Correctiv und zugunsten des Medienanwalts Steinhöfel. Correctiv und das Ehepaar Schraven hatten gegen Aussagen in Steinhöfels Buch "Die digitale Bevormundung" geklagt.

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In erster Instanz entschied das Landesgericht Hamburg zugunsten von Correctiv.

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Correctiv hat vor Gericht eine Niederlage gegen den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel erlitten. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in drei Fällen zu seinen Gunsten. Das Medienunternehmen und das Ehepaar Schraven hatten gegen Passagen aus Steinhöfels Buch „Die digitale Bevormundung“ geklagt. David Schraven hatte Correctiv 2014 gegründet. Svenja und David Schraven müssen nun die Kosten tragen. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg in den drei Fällen gegen Steinhöfel entschieden.

Die Gerichtsbeschlüsse des Oberlandesgerichts liegen der Welt vor. Gegenüber der Zeitung sagte Steinhöfel: „Es will einfach kein Ende mit den Skandalen dieser staatsnahen Journalismussimulanten nehmen.“ Anstatt auf Steinhöfels grundsätzliche Kritik am Unternehmen einzugehen, fokussierten Svenja und David Schraven sich bei ihren Klagen stattdessen auf Nebensächlichkeiten. Im Verfahren gegen Correctiv sah das Gericht Steinhöfels Aussage als unrichtig an, dass bei Correctiv überwiegend mit freien Mitarbeitern gearbeitet werde. Es kam zu einer Kostenaufhebung. Svenja Schraven hatte bemängelt, dass Steinhöfel in seinem Buch geschrieben hatte, dass sie in Bottrop geboren worden sei, obwohl sie in Groß-Gerau geboren wurde. 

Da diese Aussage „gegenüber einer breiten Öffentlichkeit“ korrigiert worden war, hätte das Landgericht keine einstweilige Verfügung erlassen dürfen. Correctiv und David Schraven griffen außerdem Steinhöfels Aussage an, dass der „Correctiv Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ das Gehalt, das David Schraven bekomme, „beliebig aufstocken“ könne. Gemäß dem Jahresabschluss war Correctiv 2022 verschuldet.

Steinhöfels Sachbuch ist in der fünften Auflage gedruckt worden und erreichte Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste. Ende September veröffentlichte Correctiv eine Pressemitteilung zu den damals noch laufenden drei Verfahren. „Auf die Details der Verfahren einzugehen, macht kaum Sinn. Es sind schlicht zu viele Fehler bei Steinhöfel – der Rechtfertigung zu folgen wäre zu komplex“, heißt es. Correctiv wolle sich explizit wehren, um „ein paar Menschen erreichen, die seinen Erzählungen ausgesetzt sind“.

Ein Verfahren von David Schraven gegen Steinhöfel läuft noch. In einer Passage seines Buches schreibt Steinhöfel: „Ab 2020 lastet also auf den Schultern des in Bottrop weltbekannten Faktencheckers (frei nach Henryk M. Broder) eine doppelte, ja dreifache Verantwortung. Fakten checken, Kaffee ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln.“ Denn Schraven sei Geschäftsführer der Gesellschaft „Marktviertel Café UG“ in Bottrop. 

In der Satzung der Gesellschaft heißt es: „Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere Bewirtschaftung, Vermietung, Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.“ Schraven hatte Steinhöfel wegen seiner Äußerung zu der Gesellschaft abgemahnt. Das Landgericht Hamburg muss noch entscheiden.

Angesichts des Verhaltens von Correctiv forderte Steinhöfel, dass das Finanzamt „zügig den Stecker bei der Gemeinnützigkeit“ ziehen solle. In seinem Buch wirft der Rechtsanwalt Correctiv unter anderem vor, rechtswidrige „Faktenchecks“ auf Facebook durchgeführt zu haben. Außerdem kritisiert er, dass das Medienunternehmen Spendengelder an eine gewerbliche Tochtergesellschaft verliehen hat, ohne dass es ausreichende Sicherheiten gab.

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42 Kommentare

  • Weiter so Herr Steinhöfel, das komplette Wasser abgraben, dann geben die auch endliche Ruhe. Meinen Glückwunsch, denn jeder Sieg, gegen Correctiv, ist ein Sieg, für die Meinungsfreiheit.

    130
    • Auch ich gratuliere Herrn Steinhöfel, bravo, und weiter so.

      Mein Gott, was habe ich nun geschrieben, das erst durch die Zensur muß?

  • Joachim Steinhöfel ist ein erfolgreicher Rechtsanwalt. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein solcher Mann etwas Angreifbares oder gar Justiziables veröffentlicht? Das muss einem doch der gesunde Menschenverstand sagen, oder?

    103
    • Gesunder Menschenverstand bei den Gründern von „Correctiv“? Finde den Fehler…

    • @Flikflak: Es ging wahrscheinlich mehr um Signale für die eigene Anhängerschaft einschließlich der Hauptgeldgeber aus der Polit-„Elite“. Außerdem gilt die alte Behördenweisheit: Nur wers Geld raushaut bekommt für den nächsten Haushalt neues (bzw. mehr;-)).

    • Genau das zeigt ja, dass der Versuch glücken kann, weil es oft nur noch auf den Richter ankommt und nicht auf Recht und Ordnung.
      Es wurden bereits so viele willkürliche Strafen verhängt, weil Rotgrün fast überall fähige Leute durch linientreue ersetzte…

    • Gesunder Menschenverstand…………….bei Linken?

    • Vor Gericht und auf hoher See ist der Mensch in Gottes Hand.

  • Gratulation ah Herrn Steinhöfel. Gerade Correctiv will auch noch Fakten prüfen und finanziert sich auch aus Steuergeldern. Das ist ein Skandal

  • Es will einfach kein Ende mit den Skandalen dieser staatsnahen Journalismussimulanten nehmen.
    Jetzt muss Stecker bei Gemeinnützigkeit gezogen werden.

  • Da werden die Linksgrünen noch ein paar Hunderttausend Euronen nachlegen.

    • Ja, von unseren Steuergelgern

  • Die Kosten trägt der Steuerzahler, da die aufgrund der Machenschaften von Faeser, usw. von diesem mit finanziert werden.

  • Leider werden von den Correctiv – Gläubigen diese juristischen Niederlagen nicht wahrgenommen werden.

    • Solange es nicht im ÖRR oder im Spiegel kommt…….

    • das sind Berufs Kriminelle und Hirnlose

    • Sogar ein Bekannter von mir, komplett ÖRR-verstrahlt, hat mittlerweile erkannt, was für ein Verein Correctiv ist. Und das will was heißen..

  • ❤️lichen Glückwunsch Herr Steinhöfel 👍🥂

  • Hat das Konsequenzen für jene Richter, die mit ihren Urteilen zuvor Gesetze gebrochen haben? Oder dürfen die munter weiter Gesetze brechen und die Verurteilten müssen dann allesamt ein paar Stufen höher um ihr Recht zu bekommen? Prinzipiell sollte es so sein, dass wenn ein Urteil von unterer Stufe revidiert wird, ist der Richter der das Urteil sprach seinen Job los.

  • Dubiose NRO´s wohin das Auge blickt – und obendrein werden viele von diesen einrichtungen mit deutschen Stuergeldern gemästet . . . aber für eine würdevolle Rente ist kein Geld da.

  • Eine Schande, dass Correctiv mit unseren Steuergeldern bezahlt wird.

    Asche zu Asche! Dreck zu Dreck.

  • Steinhöfel, bester Mann!

    Ich würd mir auch das Buch kaufen aber ich gewinn es ja am Montag bei Tichys Wahlwette 😉

  • Die Staatsfinanzierung mus hier eingestellt werden. Auch die Gemeinnützigkeit ist nicht vorhanden. Warum verzichten wir hier auf Steuereinnahmen? Wenn es sich nicht rentiert muss der Laden schließen.

  • Danke, Herr Steinhöfel! Nie war Ihre Arbeit wichtiger als heute.

  • Wieder

    gratuliere ich Ihnen, Herr Steinhöfel. ☺️

    Weiter so.

    👏👏💐

    Wie ich mal gelesen habe,
    soll correctiv aus einem
    **Firmengeflecht** bestehen.
    einfach mal googeln. 😉

  • Das ist doch eine Schande und nicht im Sinn des Steuerzahlers, daß so ein Lügenverein noch mit Steuergeldern subventioniert wird.

  • Sehr gute Nachricht .

  • Dazu gehört Jean Peters von „Correctiv“, der seine „Arbeit“ ganz offiziell so beschrieb: „Ich entwickle Aktionen und erfinde Geschichten, mit denen ich ins politische und ökonomische Geschehen interveniere.“

  • Steinhoefel stabil wie immer…
    Jetzt sollte er dem linken Schmierfinken den gemeinnützigen Stecker ziehen..

  • Gegen Steihöfel in einer Mediensache vor Gericht ziehen, da kann man sich auch gleich mit dem Hulk anlegen. 🙂

    • Wenn es auf Fakten ankäme, richtig.
      Leider zählen Fakten vor Gerichten kaum noch.
      Ich denke ‚das‘ Richter war sich bewußt, daß der St. auch bis zu europ. Richtern gehen und Gehör finden würde.
      Das können sich „Hausdurchsuchungsgeplagte“ in den wenigsten Fällen leisten 😉

  • Diese Klage dürfte die Intelligenz eines Steinhöfel sicher abgrundtief beleidigt haben. Diesen Prozess hätte auch ein Student im ersten Semester gewonnen, dermaßen abwegig war diese Klage. Schraven hat wohl auf einen grünen Richter spekuliert.

    • Für Hamburg hätte es ja gereicht.

  • „erweiterte Buchhaltung“ müssen lt. Gesetz gemeinnützige Organisationen führen. mit solchen Anzeigen, kommt richtig das Finanzamt, Ermittler in Fahrt. Habe damit die Tierretter Mafia kaputt gemacht.

  • Stellenangebote Projekt „AfD-Gutachten“

    Die Gesellschaft für Freiheitsrecht hat auf ihrer Internetseite Stellenangebote ausgeschrieben:

    – Zwei Stellen als Rechtsextremismusexpert*in im Projekt „AfD-Gutachten“
    – Expert*in für Recherche und Dokumentation im Projekt „AfD-Gutachten“
    – Volljurist*in für die Vorbereitung und Recherche zu einem Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD
    – Zwei Volljurist*innen für die Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD

    „Als gemeinnütziger Verein nutzen wir strategische Gerichtsverfahren und juristische Interventionen, um Demokratie und Zivilgesellschaft zu fördern, Überwachung und digitale Durchleuchtung zu begrenzen und für alle Menschen gleiche Rechte und soziale Teilhabe durchzusetzen.“

    https://freiheitsrechte.org/jobs#rechtsextremismusexpert-innen-projekt-afd-gutachten

  • Wie äußert sich ein berüchtigter Kommentator ständig auf LOCUS Online?
    MUHAHA

  • Und trotz allem hat Corrective wieder die Zusage für staatliche Gelder für 2025. Was stimmt bei unseren Politikern nicht?

    • Geld. 💰💰💰💰 Macht. Geil.

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