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TE-Apollo-Recherche gab Anstoß

Bundestagswahl in Berlin muss wiederholt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, auch die Bundestagswahl in vielen Berliner Bezirken wiederholen zu lassen. Zu viele Pannen seien passiert. Gemeinsam mit TichysEinblick deckte Apollo News diese ursprünglich auf.

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Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Wahllokalen in Berlin chaotisch verlaufen. In Berlin wurde an diesem Tag auch das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz, konnten wegen eines gleichzeitig stattfindenden Marathons nicht geliefert werden. Manche Wahllokale waren vorübergehend geschlossen. Wähler mussten lange warten – teilweise gaben Menschen erst nach 18:00 Uhr ihre Stimmen ab, als schon erste Prognose veröffentlicht waren.

Nach mehr als 1.700 Einsprüchen gegen die Abstimmung im Land Berlin beschloss der Bundestag im November 2022, dass die Wahl dort teilweise wiederholt werden soll. Betroffen waren damals 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt und 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Die Unionsfraktion im Bundestag wandte sich aber an das Bundesverfassungsgericht. Die CDU/CSU war der Meinung, dass die Wahl in deutlich mehr Bezirken wiederholt werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Ansicht am Dienstagmorgen an und erklärte die Bundestagswahl jetzt auch in weiteren Berliner Wahlbezirken für ungültig. Betroffen sind nun 455 der 3.763 Wahlbezirke. Die Wiederholung der Bundestagswahl muss dort innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Gemeinsam mit dem Magazin TichysEinblick recherchierte Apollo News intensiv zum Berliner Wahlchaos, das die Verantwortlichen eigentlich so stehen lassen wollten. Unser Team konnte jedoch zweifelsfrei beweisen, dass nicht nur die Abgeordnetenhauswahl, sondern auch die Bundestagswahl so fehlerhaft war, dass sie wiederholt werden muss. Diese Recherchen gaben so mit den Anstoß für die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl und nun auch zur Wiederholung der Bundestagswahl.

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