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Bundestagspetition möchte „Rechtsextremen“ Grundrechte entziehen

Mit einer offiziellen Petition beim Deutschen Bundestag möchte man bewirken, dass „rechtsextremen Personen“ die Grundrechte entzogen werden. In der Begründung wird deutlich, dass nicht nur AfD-Politiker Björn Höcke gemeint ist.

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Seit November läuft eine Petition auf der von Campact betriebenen Petitionsplattform WeAct, die den Entzug der Grundrechte nach Artikel 18 Grundgesetz für Björn Höcke fordert. Dadurch soll verhindert werden, dass AfD-Politiker Höcke zu einer Wahl antreten und politische Ämter bekleiden darf. Mittlerweile hat die Petition über 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt. Weil sie nicht über die offizielle Plattform des Deutschen Bundestags lief, hat sie aber keine rechtliche Bindung und ist viel mehr symbolisch zu verstehen.

Um dies zu ändern, wurde am 19. Januar eine inhaltlich sehr ähnliche Petition auf der offiziellen Petitionsplattform des Deutschen Bundestags gestartet. Mit Petitionen, die auf dieser Plattform 50.000 Unterschriften erreichen, muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beschäftigen. Die Petition trägt den Titel „Einschränkung von Grundrechten – Befassung mit dem Verfahren der Grundrechtsverwirkung gegen offen rechtsextrem auftretende Personen“. Inhaltlich fordert diese Petition den Bundestag, wie die WeAct-Petition gegen Björn Höcke, auf, sich mit dem Grundrechtsentzug nach Artikel 18 GG für offen rechtsextremistische Personen zu befassen – ohne eine konkrete Person zu nennen.

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Aufgrund der offiziellen Richtlinien für öffentliche Petitionen wird auf die Nennung von Namen explizit verzichtet, heißt es in der Petitions-Begründung. In dem Text wird jedoch deutlich, dass man vor allem Björn Höcke meint, den man in die Nähe der Nationalsozialisten stellt. Die Petition wird damit begründet, dass es wichtig sei, „diese Faschisten vor der Landtagswahl in Thüringen zu stoppen“, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu retten. Es bleibt jedoch offen, ob der Bundestag die Petition ebenfalls als Petition gegen Höcke oder, wie es im Antragstext steht, als Petition gegen alle „rechtsextremen“ Personen sieht.

Bisher hat die Petition, die noch bis Anfang März unterzeichnet werden kann, weniger als 1.000 Unterschriften. Dass es in Deutschland das Potenzial gibt, genug Unterstützer für eine solche Forderung zu finden, hat die WeAct-Petition gezeigt. Sollte der Bundestag einen Grundrechtsentzug in Erwägung ziehen, müsste er die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das Bundesverfassungsgericht müsste den Fall dann prüfen, was mehrere Jahre dauern kann. Eine Entscheidung bis zur Landtagswahl in Thüringen ist utopisch. Grundsätzlich wurden bisher zudem alle je angestrebten Verfahren zum Entzug von Grundrechten in Karlsruhe eingestellt.

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