Werbung:

Bürgergeld

Deutschland zahlt 436 Millionen Euro pro Monat an arbeitsfähige Flüchtlinge

Monatlich zahlt der Staat 436 Millionen Euro Bürgergeld an Flüchtlinge. Dabei kann der überwiegende Teil von ihnen sofort eine bezahlte Arbeit aufnehmen. Nun werden Rufe nach einer Arbeitspflicht laut.

Werbung:

436 Millionen Euro Bürgergeld zahlt der Staat pro Monat an erwerbsfähige Menschen aus „Asylherkunftsländern“, wie Syrien und Afghanistan. Darin enthalten sind Barauszahlungen bzw. Überweisungen sowie die Kosten der Unterkunft. Der übewiegende Teil der Bürgergeld-Empfänger ist erst in den vergangenen Jahren nach Deutschland eingewandert. Hauptherkunftsländer sind Syrien (321.000), Afghanistan (112.000), Irak (77.500) und Iran (25.900). Daneben wurden viele Bürgergeldempfänger aus Somalia, Pakistan, Nigeria und Eritrea registriert.

Die rund 587.000 Empfängern von Bürgergeld gelten grundsätzlich als „erwerbsfähig“. Sie können also eine Arbeitsleistung von mindestens drei Stunden pro Tag erbringen. Nur bei wenigen gilt die Erwerbsfähigkeit für temporär eingeschränkt. Hierunter fallen anerkannte Asylbewerber, die einen Sprach- oder Integrationskurs belegen oder sich um die Betreuung von Kindern kümmern müssen.

Werbung

467.000 der Bürgergeldempfänger sind jedoch als „arbeitslos“ registriert. Sie könnten sofort eine bezahlte Arbeit aufnehmen. Neben fehlenden Sprachkenntnissen und Arbeitswillen tritt noch die mangelhafte Qualifizierung hinzu. 87 Prozent der Bürgergeld-Empfänger mit anerkanntem Flüchtlingsstatus verfügt über keinen Schulabschluss. Gerade mal 7,3 Prozent besitzen eine abgeschlossene schulische oder betriebliche Ausbildung. Einen akademischen Abschluss können nur 4,3 Prozent vorweisen.

Teile der Union schlagen Arbeitspflicht vor

Selbst in der CDU stoßen diese zunehmend verfestigten Strukturen an Langzeitarbeitslosen mit anerkannten Flüchtlingsstatus auf Kritik. Alexander Throm, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber FOCUS online:  „Anerkannte Asylbewerber sollten verpflichtend bei gemeinnützigen Tätigkeiten eingebunden werden, solange sie noch keinen Arbeitsplatz haben.“ Hierunter könne „Pflege- und Gartenarbeiten in öffentlichen Grünanlagen, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gemeinden oder Aufgaben in der Jugend-, Kranken-, und Altenhilfe“.

In Baden-Württemberg verabschiedeten Landräte eine ähnlich geartete Resolution „Es wäre uns Landkreisen – auch mit Blick auf die dringend benötigte gesellschaftliche Akzeptanz – wichtig, dass Geflüchtete rasch in Arbeit kommen, hilfsweise auch in gemeinnützige“, erklärte Präsident des Landkreistags Joachim Walter (CDU). Auch die Gemeinden in Baden-Württemberg fordern arbeitslose stärker in die Pflicht zu nehmen. „Unser Sozialstaat hilft denen, die Hilfe brauchen. Der Staat muss jedoch erwarten dürfen, dass jeder Einzelne dann auch im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Gelingen der Gesellschaft beiträgt – beispielsweise auch über eine gemeinnützige Arbeit“.

In der SPD stoßen die Vorschläge der Union jedoch auf Verweigerung. Eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge sei schwer umzusetzen. „Wer jetzt fordert, sie sollten eine allgemeine Arbeitspflicht überwachen und umsetzen, darf gerne erklären, woher die Kapazitäten kommen sollen“, erklärte der SPD-Innenexperte Sascha Binder. Außerdem meint Binder: „Menschen wollen arbeiten, aber sie müssen lange auf die Erlaubnis warten“.

Werbung

Werbung