René Springer
Brandenburger AfD-Chef will „Parteienherrschaft abschaffen“ – jetzt wird ihm Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen
Der frisch gewählte Brandenburger AfD-Chef René Springer verkündete in einer Rede, dass er die „Parteienherrschaft“ in Deutschland abschaffen wolle. Nun wird ihm der „Angriff auf die parlamentarische Demokratie“ vorgeworfen.
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Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer wurde am Samstag mit 83,26 Prozent zum neuen Vorsitzenden der AfD Brandenburg gewählt. In seiner Rede erklärte er unter anderem, dass die „Parteienherrschaft […] abgeschafft werden“ müsse. Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller konstruierte aus der Aussage auf X einen „Angriff auf die parlamentarische Demokratie“.
Bereits im Januar hatte der AfD-Politiker Lars Hünich verkündet, dass die AfD den Parteienstaat abschaffen werde, sobald sie in Regierungsverantwortung komme. Der Brandenburger Verfassungsschutz erklärte damals, dass Hünichs Aussage ein weiterer Baustein in der „Sammlung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall“ sei (Apollo News berichtete). Begründet wird die Problematik der Äußerung mit Artikel 21 des Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass Parteien an dem Meinungsbildungsprozess des Volkes teilnehmen.
Hünich beteuerte damals, dass seine Aussagen aus dem Kontext gerissen worden seien. Vielmehr betonte er, einen „Parteienstaat“ abschaffen zu wollen, in dem die Parteien verschiedene Institutionen, Behörden, Ministerien und die Zivilgesellschaft unter sich aufteilen würden. Gegenüber dem rbb erklärte Hünich, dass er weder Parteien noch den Parlamentarismus abschaffen wolle, wie behauptet werde.
Bundesverfassungsgericht teilt Kritikpunkt der AfD
Die beiden AfD-Politiker greifen mit ihrer Kritik am Parteienstaat einen Punkt auf, der in der Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert wird. Sogar das Bundesverfassungsgericht kritisierte 2008 und 2018, dass es zu viele politische Beamte, also Beamte, die ihren Posten aufgrund der Konformität mit der Regierung und dem richtigen Parteibuch haben, in den Regierungen Deutschlands gibt und diese die Ausnahme bleiben sollen. Dennoch setzen Parteien, sobald diese in Regierungsverantwortung kommen, eigene Parteimitglieder immer wieder als politische Beamte ein und versetzen dafür andere in den vorzeitigen Ruhestand. Alles auf Kosten der Steuerzahler.
Auch NGOs der Zivilgesellschaft, die ähnliche Ziele wie die regierenden Parteien verfolgen, werden immer häufiger durch staatliches Geld gefördert. Mit dem geplanten Demokratiefördergesetz der Ampel soll diese Alimentierung der NGOs weiter verstärkt werden. Dies ist nicht nur für den Steuerzahler teuer, es stellt sich auch die Frage, inwiefern diese Nichtregierungsorganisationen nicht zu Regierungsorganisationen verkommen und so den demokratischen Diskurs mit Steuergeldern beeinflussen.
AfD-Politikern wird stets Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen, egal was sie sagen. Komischerweise immer von denen, die selbst die Verfassung missachten (siehe Haushaltsurteil), oder von deren Hofberichterstattern.
„Die Parteien wirken an der politischen Willensbilung mit“. So gut das gemeint war, so schlecht war es gemacht, denn tatsächlich haben sich die Parteien den Staat und das Land zur Beute gemacht. Wie sehr, das sieht man neben den im Artikel erwähnten Punkten auch beispielsweise am Fraktionszwang, der in eklatantem Widerspruch dazu steht, dass ein Abgeordneter nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Der Umgang der Altparteien mit der AfD (Vorenthalten von Parlamentsämtern, Verweigerung der finanziellen Unterstützung der Desiderius-Erasmus-Stiftung und und und – war bei den Grünen in ihren Anfangsjahren übrigens ähnlich, wenngleich weniger schlimm) ist ein weiteres Beispiel dafür, oder die jüngste Wahlrechtsreform (Stärkung der Listenplätze zuungunsten der Direktmandate). Selbstverständlich gehört dieser Machtmissbrauch der Parteien abgeschafft!
Also im Artikel 21 GG, Abs. 1 steht u. a.: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Nirgendwo steht es davon, daß Parteien in Parlamente vertreten sein müssen oder sich den Staat gar Untertan machen dürfen, so wie es aktuell Rot-Grün plant.
Die Pläne der AfD interpretiere ich daher so, daß Parteien höchstens bei der politischen Meinungsbildung noch eine Rolle spielen dürfen. Also den Bürger beeinflussen, der dann in einer direkten Demokratie über Lösungen entscheiden darf. Das wäre ja geradezu furchtbar für machtbessene Nachwuchsdiktatoren á la Nancy Faeser und Robert Habeck.
Die Parteienlandschaft wie sie heute existiert, ist undemokratisch und verstößt vor allen Dingen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Dies äußert sich vor allen Dingen in der Form, dass die Chancengleichheit bei der Besetzung öffentlicher Ämter nicht gewährleistet ist und somit keine Gleichbehandlung erfolgt.So haben sich Parteien auch Rechte genommen, welche ihnen nicht zustehen. Hierzu gehört vor allen Dingen der Durchgriff bei den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten, womit die Staatsferne nicht mehr gewährleistet ist. Das ist nicht anders im Rundfunkrat, wo Politiker direkt mitbestimmen.
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Vielleicht sollten politisch-ideologische Aktivisten einfach mal einen Grundkurs in Verfassungsrecht belegen. Natürlich wollen sie das nicht, denn sie konstruieren ihre Wirklichkeit um ihre Ideologie herum. Und verwenden Begriffe sinnverfälscht und manipulativ. Manche aus Unwissen, andere mit Vorsatz.
Ein bekannter Kritiker des Parteienstaates ist übrigens der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Fachlich hervorragend und über jeden Zweifel erhaben, nicht auf dem Boden der FDGO zu stehen – im Gegensatz zu manchen Politikern und Journalisten.
Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Sie dienen in der jetzigen Form nicht der Demokratie, sondern gefährden sie.
Ist da Richard von Weizsäcker auch, nachträglich, ein Fall für den ,,VERFASSUNGSSCHUTZ“ ????
Erinnere nur an seine Aussage, von 1982:
,,DIE PARTEIEN HABEN SICH DEN STAAT ZUR BEUTE GEMACHT !“
Wenn man beobachtet, wie viel die Grüne Vorstandsrunde (ohne vom Volk gewählt zu sein) der sog. Regierung dazwischenquatscht und so tut, als hätte sie den Stein der Weisen gefrühstückt, kann ich diesen Anliegen, die Übermacht der Parteien in vernünftige Schranken zu weisen, nur begrüßen.
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Art. 21 GG klingt so, als seien die Parteien Helfer und Unterstützer des Volkes, vom dem laut Art. 20 alle Staatsgewalt ausgeht. Man muss aber wohl schon zugestehen, dass die Parteien und ihnen zuzuordnende Minister samt Verfassungsschutz (Herr Haldenwang ist CDU-Mitglied) zwischen sehr mächtig sind. Die ganze bundesrepublikanische Gesellschaft und viele (halb-)staatliche Organisationen sind partei-politisiert, tendenziell inzwischen gefühlt auch die EKD und Sozialverbände. Das geplante Demokratiefördergesetz ist ja auch deshalb umstritten, weil man deren Träger und die Projekte durchführenden Gruppen überwiegend als „links-grün“ einordnet, nicht als neutrale liebenswerte und hochmoralische Hüter des Systems.
Hätte er gesagt, Schwarzwälder Torte ist lecker, wäre das vermutlich völkisch und NS Vokabular oder sowas gewesen.
Ist halt AfD, egal was die sagen und denken.. wir müssen noch bis zur Wahl durchhalten, alles andere gibt nur Pickel und schlechte Laune.
Ich weiß nicht genau, von wem das stammt. „Die Parteien haben sich den Staat zu Beute gemacht“.
Dem kann man nur voll und ganz zustimmen.
Wir müssen uns unsere Demokratie „zurückholen“. Es kann nicht sein, dass unsere einzige Mitwirkung darin besteht, alle 4 oder 5 Jahre ein Kreuz machen zu dürfen.
Ich wohne in Niedersachsen. Laut Landesverfassung sind Volksabstimmungen und Volksentscheide möglich. Hat sowas sowohl auf Landes oder Kommunalerebene schonmal stattgefunden? Nicht das ich wüsste. Jedenfalls bei mir noch nicht.
Und genau davor habe die Parteien und Parteifunktionäre angst.
Es geht um ihre eigenen Pfründe und um ihren eigenen Machterhalt. Da wäre ein mündiges Volk, was aktiv in politische Entscheidungsprozesse eingreift nur hinderlich.
Deswegen hat Herr Springer im Prinzip Recht. Die „Parteienherrschaft“ in dieser Form und der damit einhergehende Klüngel“ gehört – nee, nicht abgeschafft – aber zumindest zurecht gestutzt und eingeschränkt
„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ – sagte sogar der Ex-Bundespräsident von Weizsäcker, CDU in den 1990gern.
Die gleiche Feststellung traf Prof von Arnim in seinem Buch „Der Staat als Beute“ – ebenfalls bereits in den frühen 1990gern.
„Die parlamentarische Regierungsform ist vollends zur Fassade für ein Machtkartell geworden, das der verfassungsmässige Souveän, das Volk, auf keine Weise mehr beseitigen kann.
Abstimmungen im Bundestag gleichen der Prozedur, die in Volksdemokratien üblich ist. Die Regierung ist dabei, diese Situation durch Manipulationen des Wahlrechts zu zementieren.“
Zitat Hans Magnus Enzensberger im Jahr 1967
AKM ist eines der unsäglichsten System-Früchtchen, die sich in den Redaktionsstuben zwischen Aachen und Westgörlitz herumtreiben.
Bei aller berechtigten Kritik an den Vorwürfen, die gegen Hünich und Springer erhoben werden, ist doch ärgerlich, dass etliche AfD-Politiker kommunikativ nicht dazulernen und so unbedarft formulieren. „Den Parteienstaat abschaffen“ ist viel zu pauschal und schwammig ausgedrückt, das lädt zu Mißverständnissen geradezu ein.
Kritisiert wird ja die grundgesetzwidrige Ausgestaltung der Mitwirkung der Parteien als Alleinherrschaft der Parteien, und genau so sollte man das auch sagen.
Es ist bekannt, dass jede Äußerung eines AfD-Politikers nicht nur auf die Goldwaage gelegt, sondern, wenn irgend möglich, bewusst fehlinterpretiert wird. Hat man denn aus dem Potsdam-Desaster nicht gelernt?
Logisch, sie versuchen es jetzt mit allen Mitteln. Einfach nur erbärmlich wie die politische Konkurrenz an ihren Stühlen klebt.
Die Parteien interessiert der Wille der Bevölkerung schon lange nicht mehr, also muß sie auch keine Willensbildung betreiben. Die Erfinder der Demokratie kamen auch ohne Parteien aus.
Laschet „verrät“ beim ZDF „Talk“ von Maisch&Berger en passant,
dass bei den nächsten Wahlen die herrschenden Parteien vor
allem ihre Machtpfründe sprich z.B. den Zugriff auf die
entsprechenden Institutionen (Gerichte, Verwaltung,
Sicherheitsbehörden bis zum Verfassungsschutz usw,)
nicht an andere Parteien abgeben wollen.
Um nichts anderes geht es.
Wahlen? Demokratie?
Alles nur vorgeschoben.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=112393
Wie wahrheitsgetreu die Medien berichten, sieht man ja auch an dem Beitrag der OERR das trump ein Blutbad anrichten will.
Hier wie dort wird gelogen, was das Zeug hält.
Ich weise ich auf die geltende Rechtsordnung hin, lade ein, den Text des Grundgesetzes bis zum 23.5.2024 genau nachzulesen und zum 75. Jubiläum zu feiern!
Das BMI hat dazu einiges zusammengestellt:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteienrecht-node.html
Parteien haben laut Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ( GG ) die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Das Grundgesetz erkennt die Parteien demnach als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente an und hebt sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution.
ABER NUN DIE CRUX: §7 PartG sieht eine analoge ERDUNG in den Gebietsverbänden vor, strukturiert damit eine „Bottom-Up-Demokratie.“
Nicht vorgesehen war die Verwandlung der Parteien in digital vernetzte SocialMedia- & Uni-ProSeminar-Organisationen, die kartellartige Absprachen und Karrierenetzwerke pflegen, die uns eine Top-Down-Demokratie bescheren – eine schädliche Digitalisierungsfolge!