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Straßburg

„Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger“: EU-Parlament nickt digitale Identität ab

Das Europäische Parlament hat das Gesetz zur digitalen Identität angenommen. Das Vorhaben wird von kritischen EU-Abgeordneten als „Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger“ bezeichnet.

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Das EU-Parlament hat dem Gesetz zur digitalen Identität zugestimmt. Bis Herbst 2026 sind damit alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Bürgern eine „European Digital Identity Wallet“ (ID-Wallet) anzubieten. Hiermit soll man sich sowohl online als auch offline ausweisen können.

Der französische EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton begrüßte die Zustimmung des EU-Parlaments. Er sprach von einer „Revolution“, die man damit verabschiedet habe. Das Gesetz zur digitalen ID gilt als das größte digitalpolitische Projekt der EU und ist von langer Hand geplant. Schon im Juni 2021 legte die Kommission den entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Nach Plänen der EU sollen bis zum Jahr 2030 80 Prozent der EU-Bürger über eine digitale Identität verfügen.

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Das Vorhaben wird jedoch vielfach kritisiert. Grundsätzlich wird in dem Gesetz die freiwillige Verwendung der digitalen Identität festgeschrieben. In der Praxis könnte das aber schon bald ganz anders aussehen. Im Alltag sollen Nutzer der digitalen ID ein Pseudonym verwenden dürfen. In dem Gesetzesentwurf ist jedoch festgehalten, dass sowohl durch EU-Recht als auch durch die einzelnen Mitgliedsstaaten dieses Recht auf Pseudonymität eingeschränkt werden kann.

Dabei soll die digitale Identität nicht nur dort verwendet werden, wo eine rechtliche Verpflichtung, wie bei der Eröffnung eines Bankkontos, besteht. Große Tech-Konzerne sind dazu angehalten, die Anmeldung mittels digitaler ID anzubieten. Diesen dürfte dann über den Einzelnen eine noch wesentlich größere Datenmenge als ohnehin schon zur Verfügung stehen. „Diese Verordnung ist ein Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger“, kritisiert etwa der EU-Abgeordnete der Piratenpartei Patrick Beyer. Der EU-Rat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Dies gilt jedoch als reine Formalität.

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