Bewährungsstrafe in Bayern
Besitz von Kinderpornografie sei „Identitätsfindung“ – mildes Urteil für Transfrau
Weil 70 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt im Besitz einer Transfrau festgestellt wurden, musste sich der 52-Jährige vor Gericht verantworten. Das erkannte in dem Besitz aber eher den Prozess der „Identitätsfindung“ und verkündete ein eher mildes Urteil.
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Obwohl über 70 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt bei einer Transfrau festgestellt wurden, kam die 52-Jährige glimpflich davon, berichten die Nürnberger Nachrichten. In einer Schöffensitzung legte Jürgen Kämmerer (Name geändert), der heute Beate heißt, abstruse Gründe für den Besitz des Materials dar. Doch die vorsitzenden Richter des Amtsgericht Hersbruck folgten den Ausführungen der Transfrau und erklärten, die 52-Jährige habe das kinder- und jugendpornografische Material nicht zur Stillung eines sexuellen Verlangens besessen.
2021 wurden bei Jürgen Kämmerer (vor seiner „Transition“) zahlreiche Bilddateien gefunden, bei denen es sich um „Posingbilder im teil bekleideten Bereich, aber in deutlich sexualisierter Form“. Ein als Zeuge geladener Polizist brachte es bei der Anhörung dann auf den Punkt: Es handelte sich um explizite kinderpornografische Inhalte. „Nackte Genitalien und sexuelle Handlungen“ seien zu sehen, so beispielsweise ein minderjähriges Mädchen beim Oralverkehr.
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Kämmerer gab zwar den „Mist“ zu, betonte aber, das Material sei ein „Teil ihrer transsexuellen Geschichte“. Kämmerer betonte, sich schon im Kindesalter als Frau gefühlt zu haben, sei in den schwierigen Verhältnissen eines Kinderheims aufgewachsen und wollte mit dem Material sozusagen etwas nachholen. Selber Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ausführen, das möchte Kämmerer aber nicht und sagte: „Es tut mir aufrichtig leid.“
Weil die Transfrau ein Geständnis ablegte und Reue zeigte, bewerteten die Staatsanwältin Kämmerers Entwicklung grundsätzlich als positiv und merkte an, die Bilder hätten ja nicht zur Befriedigung pädophiler Interessen gedient, sondern seien für die „Identitätsfindung“ der Transfrau wichtig gewesen.
Nur die schiere Masse der Dateien, die zudem auf verschiedenen Geräten verteilt gespeichert wurden, kreidete die Staatsanwältin an und erklärte, darin ein Indiz für das Verlangen der Transfrau zu erkennen, die Bilder überall abrufbar bereitzuhalten. Während die Staatsanwältin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung forderte, plädierte der Verteidiger auf ein Jahr. Der vorsitzende Richter sprach letztlich eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung aus.
Für den Besitz von Kinderpornografie sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahre vor. Bei einem Maß von unter zwei Jahren kann der Richter die Strafe auf Bewährung aussetzen. Mit einer Strafe von etwas über einem Jahr auf Bewährung wurde Kämmerer also ein vergleichsweise mildes Urteil erteilt, weil die Bilder ja keine extremen sexuellen Handlungen zeigen würden, meinte der Richter.
Kämmerer war in den Fokus von Ermittlungen geraten, nachdem das Bundeskriminalamt einem Hinweis nachgegangen war. Weil jeder Nutzer im Internet eine Spur hinterlässt und so auch Fotos und Videos mit Fingerabdrücken versehen werden können, konnte das BKA die verdächtigen Downloads zuordnen und Kämmerer in dessen Wohnung stellen. Dabei stellte die Polizei unwürdige Verhältnisse in den Wohnräumen der Angeklagte fest und schaltete sogar das Gesundheitsamt ein. Ein Polizist sagte dem Gericht, es wirkte, als hätte Kämmerer die Kontrolle über ihr Leben verloren.
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Das hat nichts mit Selbstfindung zu tun. Dafür gibt es keine Entschuldigung.
Kinderpornographie zur Selbstfindung, soso. Carsten Stahl würde jetzt wohl drastischere Worte finden als ich.
Meiner Meinung nach sollte dumme Vorwände nicht zur Strafmilderung dienen. Kinderpornographie kann niemals einen Zweck haben, der Strafen abmildern kann. Hier wurde zahlreiches Material gefunden. Also kein einmaliges Vorkommnis, sondern eine Sammlung. Da bildet sich keine Persönlichkeit, sondern ein ganz kranker Geist! Ab in den Knast!
Also wie gehabt, eine Umwandlung mit leichten Störungen zum Pädophilen wird milde abgeurteilt. Dafür darf diese Person dann irgendwann wieder in Umkleideräumen von jungen oder Mädchen auftauchen, je nachdem, in welche Richtung seine Umwandlung geht! Kinder sind immer die Opfer in dieser Gender Politischen Vereinigung!
Was heute alles als Begründung genutzt wird um widerliche Verbrechen zu begründen und sich aus der Verantwortung zu mogeln. Getoppt wird das nur noch dadurch, dass Richter sich davon beeinflussen lassen und solche Urteile sprechen. Die Kinder, die auf den Bildern zu sehen sind trotzdem sexuell ausgebeutet, womöglich noch vergewaltigt worden. Diese täterorienten Urteile müssen sofort ein Ende finden. Ausreden dürfen nicht mehr zählen. Das ist ein Offenbarungseid der deutschen Rechtsstaatlichkeit.
Als wären diese Menschen anders zu behandeln. Kinderpornografie bleibt Kinderpornografie! Dafür gibt es keine mildernde Umstände, eher Höchststrafen sind angebracht. Aber im Paradies Deutschland geht ja alles. Schande über die Entscheider, diese sollten entlassen und weggesperrt werden zusammen mit solchen Menschen!
Der normale Bürger kann solche Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen und auch, wenn es noch weitere hundert oder gar tausend solcher Urteile benötigt – irgendwann wird jeder Bürger das Vertrauen in die Justiz verlieren. Damit geht dann auch das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie verloren. Und dann – so fürchte ich – könnte mancher auf die Idee verfallen, die Sache in Eigenregie regeln zu wollen, weil auf den Staat eben kein Verlass mehr ist. Gerade hier sollte der Staat also ein mehr als nur gesundes Interesse daran haben, dass es nicht so weit kommt – doch steuert man von staatlicher Seite gegen? Nein, man lässt die Justiz ebenso verkommen, wie die Infrastruktur und alles andere im Land. Es fehlen Richter, Anwälte, sowie Experten und das schon seit Jahrzehnten. Doch es war der Regierung eben wichtiger, Leute mit dem „richtigen“ Parteiausweis in die entsprechenden Positionen zu bekommen, als dafür zu sorgen, dass der Justiz genügend Personal zur Verfügung steht.
Kritik an der umgesetzten Gewaltenteilung
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung (sic) steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.
Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips ergibt sich durch die sehr starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses gehört eindeutig der Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen, durch den so genannten „judicial self-restraint“ keine allzu großen tatsächlichen Verwerfungen im System der Gewaltenteilung gegeben (soso…). Wiki