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Saarland

Begriff „Rasse“ aus Landesverfassung gestrichen – mit womöglich gefährlichen Folgen

Am vergangenen Mittwoch wurden im Saarland Verfassungsänderungen vom Landtag verabschiedet, entfernt wurde u.a. der Begriff "Rasse" aus dem Verfassungstext. Das könnte aber auch Umdefinitionen von links Tür und Tor öffnen.

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Wolfgang Pehlemann, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

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Am Mittwoch hat der Landtag des Saarlandes Verfassungsänderungen verabschiedet. Eine der herausragenden Veränderungen ist die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus der Verfassung. Der Artikel 12 lautet nun, dass niemand „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Dabei ist der Begriff „Rasse“ gerade in den Landesverfassungen, um an die dunkelste Zeit der deutschen Geschichte zu erinnern. Die Politik der Nationalsozialisten war geprägt von absurden Rassegesetzen. Eben dieser Paragraf sollte als Mahnmal gelten, deshalb ist genau dieser Wortlaut in den verschiedenen Landesverfassungen, sowie im Grundgesetz vorhanden.

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Ebenfalls öffnet die saarländische Änderung nun vor allem auch Tür und Tor für eine intersektionelle Uminterpretierung der Verfassung. Nach woker Logik können schließlich rassistische Vorfälle nur noch von einer vermeintlich unterdrückenden Mehrheit ausgehen. Rassismus ist nicht mehr definiert durch ein Merkmal – sei es „Rasse“, Ethnie etc. – sondern durch Diskriminierung in „Machtstrukturen“. Könnte das nun auch verfassungsrechtliche Folgen haben?

So schreibt bereits die Amadeu Antonio Stiftung in einem Beitrag mit dem Titel „Was ist Rassismus?“, dass in Deutschland Weiße nicht von Rassismus betroffen sein könnten. „In Deutschland betrifft das nicht-weiße Menschen – jene, die als nicht-deutsch, also vermeintlich nicht wirklich zugehörig angesehen werden. […] Rassismus ist dabei kein ‚einfaches‘ Mobbing, denn Rassismus beruht auf einem realen Machtunterschied in unserer Gesellschaft.“ Mit der Änderung wäre dank der neueren unpräzisen Definition eine solche Neudefinition durch linke und grüne Verfassungsrichter im Saarland durchaus denkbar.

Aber auch die größte Oppositionspartei im Saarland, die Union, begrüßte die Verfassungsänderung. Die CDU-Abgeordnete Kira Braun sprach von einer „wichtigen Korrektur“. Die Verfassungsänderungen stießen jedoch nicht bei allen Abgeordneten auf Zustimmung. Christoph Schaufert von der AfD lehnte die Änderungen als „Binsenweisheiten und Selbstverständlichkeiten“ ab und betonte die historische Einordnung des Verbots der Diskriminierung aufgrund der „Rasse“. Er plädierte dafür, auch unangenehme Wörter zu ertragen, ohne gleich eine Einschränkung der Meinungsfreiheit zu fordern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Verfassungsänderungen ist die Erklärung der Nachhaltigkeit zum Staatsziel. Zukünftig verpflichtet sich das Land, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln. Und das Ehrenamt wird gestärkt.

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