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Mustapha Lamjahdi

Apollo News siegt vor Gericht gegen Faeser-Vertrauten

Eine Apollo News-Recherche zeigte die Verbindungen von SPD-Politiker Lamjahdi in die salafistische Szene und zur Muslimbruderschaft. Lamjahdi klagte und zog schwere juristische Geschütze auf. Doch das Landgericht Frankfurt bestätigt die Apollo News-Recherche - die Salafisten-Verbindungen sind jetzt gerichtlich bestätigt.

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„Faeser macht Wahlkampf mit Islamisten“ – unter diesem Titel veröffentlichte Apollo News am 19. September einen Bericht über den SPD-Politiker Mustapha Lamjahdi, der kurz zuvor ein Foto von sich und der Bundesinnenministerin bei ihrer Wahlkampftour in Hessen auf Facebook veröffentlicht hatte. Lamjahdi ist Vorsitzender der SPD Heddernheim, gilt in Faesers hessischer SPD als einflussreich und Verbündeter der Innenministerin. Lamjahdi tritt selbst gerne als „liberaler Muslim“ auf. Unsere Recherchen zeigten jedoch, dass Lamjahdi „Verbindungen zur Muslimbruderschaft und der Salafisten-Szene“ hat. Kurz darauf löschte der Politiker nicht nur sämtliche Fotos und Beiträge von seiner Facebook-Seite – er schickte uns auch über seinen Anwalt eine Abmahnung.

Etwa einen Monat nach der Veröffentlichung reichte Lamjahdi dann Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein. Er wollte Apollo News unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro zwingen, die Berichterstattung über seine Verbindungen zu löschen und auch in Zukunft dazu zu schweigen. Apollo News sollte auch darüber zum Schweigen gebracht werden, dass sich Lamjahdi mit einem der führenden Ideologen der Muslimbruderschaft, Ali al-Quaradaghi, fotografieren ließ und dies selbst auf Facebook veröffentlichte. 

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Nicht mit uns. Apollo News-Medienanwalt Walther Wegner erwiderte ein 8-Seitiges Anwaltsschreiben, in dem jeder Punkt unserer Recherche detailliert bewiesen und juristisch gestützt wurde. Das Landgericht Frankfurt bestätigte die Argumentation – der Beschluss spricht eine eindeutige Sprache. Man stellte fest, dass es sich bei der Aussage, dass Herr Lamjahdi „Verbindungen zur Muslimbruderschaft und zur Salafisten-Szene“ hat, „um eine wahre Tatsachenbehauptung bzw. um eine Meinungsäußerung auf einer wahren Tatsachengrundlage“ handelt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt legten „Verbindungen“ dabei darart aus, dass damit nicht zwingend wissentliche Kontakte zu verstehen sind. 

„Faeser macht Hessen-Wahlkampf mit Islamisten“

Wir hatten zuvor – und in unserem Artikel – aufgezeigt, dass Lamjahdi als Mitglied des Vorstands des Vereins TUN e. V. (Toleranz und Nähe e.V.) eine Mitgliedschaft im Deutsch-Islamischen Vereinsverband  („DIV“)  erwirkte und Vorsitzender und Liquidator desselben gewesen ist. Der DIV stand zu jener Zeit bereits unter Beobachtung des hessischen Verfassungsschutzes. Das hessische Innenministerium bestätigte damals, dass von den 46 Mitgliedsvereinen des DIV „etwa ein Drittel als extremistisch oder extremistisch beeinflusst zu bewerten“ sei. Der Verein wurde aufgrund seiner behördlich und medial als extremistisch beanstandeten Mitgliedsstruktur im Jahr 2019 aufgelöst. 

Das Gericht stellte fest: „Angesichts dieser wahren Umstände trifft die angegriffene Aussage im Kern zu, auch wenn der Antragsteller weitere Verbindungen bestritten hat.“ Auch die Überschrift „Faeser macht Hessen Wahlkampf mit Islamisten“ bemängelte das Landgericht Frankfurt nicht. Laut Gericht sei die Aussage „im Kontext mit dem Bericht zu betrachten“, so, dass Lamjahdi „auf der Grundlage der im Text aufgezeigte Berührungspunkte des Antragstellers zur Szene als ‚Islamist‘ bewertet wird“. Und auch bezüglich der Berichterstattung über das Foto mit Ali al-Quaradaghi, legte das Gericht Lamjahadi nahe, den Antrag zurückzunehmen, was er dann auch tat.

Ein inhaltlich nebensächlicher Aspekt des Verfahrens ist noch offen – fest steht eines: Wir werden auch in Zukunft mit letzter Konsequenz und vollem unternehmerischen Risiko durchsetzen, was wichtigstes Recht und erste Pflicht jedes Journalisten ist: Dass die Dinge ohne Kompromisse beim Namen genannt werden. Wenn Nancy Faeser sich mit Islamisten umgibt, werden wir darüber berichten. Auch Einschüchterungs-Klagen werden uns an diesem Recht nicht hindern. Denn Journalismus bleibt allein das, von dem andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird. Alles andere ist PR.

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