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„Systembruch“

Anlasslose Überprüfung von Konten – Ampel plant Angriff auf anwaltliche Schweigepflicht

Die Ampel plant eine Reform der Bundesrechtsanwaltsanordnung, um die anlasslose Überprüfung von sogenannten Sammelanderkonten zu ermöglichen. Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht von einem „Systembruch“.

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Das Justizministerium plant eine Reform der Bundesrechtsanwaltsanordnung (BRAO). Im Mittelpunkt der Änderung steht der Paragraph 73a des Gesetzes. Die Ampelregierung will damit sogenannte Sammelanderkonten stärker unter die Lupe nehmen. Sammelanderkonten haben für Anwälte in ihrer beruflichen Praxis große Relevanz. Diese Konten dienen der treuhänderischen Verwaltung von Mandantengeldern.

Der Vorzug von Sammelanderkonten liegt darin, dass auf einem einzigen Konto die finanziellen Eingänge mehrerer Mandanten gleichzeitig verbucht werden können. Lediglich wenn Beträge, die einem einzelnen wirtschaftlich Berechtigten zuzuordnen sind, länger als einen Monat verwaltet werden sollen und die Summe 15.000 Euro übersteigt, ist die Führung eines separaten Anderkontos für diesen Mandanten vorgeschrieben. Die Reform der Ampel sieht vor, dass die Sammelanderkonten nun einer strikten Kontrolle unterworfen werden sollen.

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Der Entwurf zielt darauf ab, den regionalen Rechtsanwaltskammern die Befugnis zu erteilen, Sammelanderkonten von Anwälten ohne konkreten Anlass zu überprüfen. Dabei sollen die betroffenen Juristen verpflichtet werden, an diesen Kontrollen mitzuwirken. Eine Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht zur Verweigerung der Mitwirkung wäre nach dem Entwurf unzulässig. Die Neuregelung würde den Kammern somit weitreichende Prüfungsrechte bei der Verwaltung von Mandantengeldern auf Sammelanderkonten einräumen, denen sich Anwälte nicht entziehen könnten.

Die Bundesregierung hatte unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) um eine Stellungnahme zu den Plänen gebeten. Die rechnet hart mit dem Ampel-Vorhaben ab. Schon grundsätzlich soll mit diesem Änderungsentwurf ein „Systembruch“ vollzogen werden. Dem Berufsbild des Anwalts werde hiermit massiv geschadet. Ein Anwalt müsse als Vertrauensperson agieren können. Diese Regelung würde hingegen das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten massiv beschädigen.

Plötzlich müssten Rechtsanwälte detaillierte Informationen über finanzielle Vorgänge und Geldflüsse offenlegen, die auf Anweisung ihrer Mandantschaft erfolgten. Faktisch würden die Anwaltskammern durch diese Neuregelung zu Ermittlungsinstanzen gegenüber den eigenen Mandanten umgewandelt. Der BRAK zufolge hätten Eingriffsversuche in die anwaltliche Schweigepflicht inzwischen System. Aus den „immer wiederkehrenden Vorstößen, die anwaltliche Verschwiegenheit zugunsten der Bekämpfung von Finanzkriminalität einzuschränken“, lasse sich ein massives Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft ablesen.

Auch diese geplante Neuregelung lehne man im Ergebnis scharf ab, so die BRAK. Die Ampel-Regierung forciere einen fundamentalen Bruch mit den Prinzipien der freien Anwaltschaft. Konkret heißt es abschließend, dass die Reform „mit dem Berufsbild der freien Advokatur schlechterdings nicht mehr zu vereinbaren“ sei.

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